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Zusammenfassung

Röntgen schenkte seine große Entdeckung der Allgemeinheit und zog persönlich keinerlei Vorteil daraus. Diese großzügige Einstellung des Entdeckers wurde schon zuvor besprochen. Ein anschauliches Bild derselben gab der Berliner Ingenieur Dr. Max Levy 1: „Alsbald nach Veröffentlichung der Röntgensehen Entdeckung hielt ich im Kreise von Beamten der AEG, deren Ingenieur ich damals war, einen Vortrag über seine Entdeckung. Ich wurde daraufhin von der Direktion beauftragt, diese Entdeckung für die Zwecke der Technik zu bearbeiten und zu verwerten. Bald nach Aufnahme dieser Tätigkeit schlug ich meiner Direktion vor, an Röntgen heranzutreten, um mit ihm einen Vertrag abzuschließen, wonach seine künftigen Entdeckungen und Erfindungen unter gewissen noch zu vereinbarenden Bedingungen der AEG zur technischen Verwertung überlassen werden sollten. Ich erhielt den Auftrag, nach Würzburg zu fahren und mit Röntgen laut meinem Vorschlage zu verhandeln. Prof. Röntgen, der eine hohe, leicht nach vorn gebeugte, stattliche Figur hatte, empfing mich sehr nett im Physikalischen Institut der Universität und hörte meine Ausführungen ruhig und überlegt an. Alsdann dankte er mir für den Vorschlag, erkannte gern an, daß wir in der AEG bereits Beachtliches bezüglich der Entwicklung der X-Strahlen-Technik geleistet hätten, verkannte auch nicht die Vorteile einer Zusammenarbeit mit einem so großen Unternehmen; jedoch erklärte er, daß er durchaus, der guten Tradition deutscher Professoren entsprechend, der Auffassung sei, daß seine Erfindungen und Entdeckungen der Allgemeinheit gehören und nicht durch Patente, Lizenzverträge u. dgl. einzelner Unternehmungen vorbehalten bleiben dürfen. Er war sich darüber klar, daß er mit dieser Stellungnahme darauf verzichte, geldliche Vorteile aus seiner Erfindung zu ziehen.

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Glasser, O. (1959). Röntgenindustrie und Patentfragen. In: Wilhelm Conrad Röntgen und die Geschichte der Röntgenstrahlen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-00956-7_19

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