Zusammenfassung
In einem gesellschaftlichen Diskurs, in dem die gesellschaftliche Sagbarkeit und Akzeptanz rassistischer, femonationalistischer und autoritärer Positionen zum breiten Konsens zählt, besitzt Rassismus Gegenwartskonjunktur. Nicht nur gesellschaftliche und politische Zusammenhänge, auch der wissenschaftliche Diskurs fungiert als Austragungsort rassistischer und rechtspopulistischer Gegenwartsdiskurse in ihrem Kampf um Deutungshoheit. Die damit verbundenen Infragestellung wissenschaftlicher Institutionen richtet sich vor allem an machtkritische Forschungsperspektiven wie die der Rassismuskritik, der vorgeworfen wird, nicht wissenschaftlich, sondern normativ und damit politisch zu operieren. Der Beitrag problematisiert diesen Normativitätsvorwurf und arbeitet die darin eingelagerten Oppositionen neutral imaginierter Wissenschaftlichkeit vs. normativ-politischer Positionen heraus, die aus einer machtkritischen Perspektive dekonstruiert werden. Am Beispiel rassismuskritischer Forschung wird das doppelte Gegenstands- und Normativitätsproblem diskutiert, mit dem machtkritische Forschungsansätze konfrontiert sind. Mit einem Verständnis von Wissenschaft als sozialer Praxis und Verantwortung wird die Bedeutung normativ positionierter und gesellschaftskritischer Forschung herausgestellt, die angesichts gegenwärtiger gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse zentral ist. Schlagwörter: Wissenschaft, Normativität, Deutungshoheit, Rassismus, Rassismuskritik, Flucht/Migration, Rechtspopulismus, gesellschaftliche Diskurse, Macht, Kritik
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Notes
- 1.
Die Formulierung ist dem Titel eines Zeitungsartikels von Ulli Tückmantel (ebd. 2017) entnommen. Die Figur des „hässlichen Deutschen“ wird in einer fotografischen Aufnahme des Harald Ewert paradigmatisch, der an den rassistischen Angriffen in Rostock-Lichtenhagen beteiligt war und mit gezeigtem Hitlergruß, einer Urin befleckten Jogginghose und Deutschlandtrikot abgelichtet wurde.
Ich verstehe das Bild und seine Rezeption als eine Art ikonografische Verdichtung, in der zweierlei deutlich wird: zum einen die Verortung dieser Form des Deutsch-Seins, die als hässlich verstanden, der Vergangenheit zugerechnet wird und überwunden scheint. Zum anderen wird in der Darstellung von paradigmatischen Figuren wie Harald E. ein Distanzierungsmuster (vgl. Messerschmidt 2010) der gesellschaftlichen Mitte erkennbar, die Rassismus als Klassenproblem der abgehängten Ostdeutschen an den rechten Rand auszulagern versucht.
- 2.
So äußerte sich der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer mit den Worten „Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd“ zu den Ereignissen (vgl. MIGAZIN 2018a). Auch Hans-Georg Maaßen, zu diesem Zeitpunkt Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, bezweifelte Hetzjagden und sprach von „gezielter Falschinformation“ (vgl. MIGAZIN 2018b).
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Im Koalitionsvertrag heißt es: „In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (An-K-E-R) stattfinden“ (vgl. Schmitt und Wienforth 2018). Eine kritische Reflexion des euphemistischen Ausdrucks und die Problematik dieser Zentren, die als eine in Lagern organisierte „Abschottungs- und Kontrollpolitik“ verstanden werden können, nehmen Caroline Schmitt und Jan Wienforth (2018) vor.
- 4.
Die gefühlte Angst fungiert hierbei als sozial akzeptable Legitimationsstrategie für den Erhalt der bestehenden Ordnung, der Abwertung und praktischen wie symbolischen Ausweisung derjenigen Personen und Personengruppen – allen voran geflüchteter Menschen und/oder Menschen, die als muslimisch markiert werden – die im gegenwärtigen Diskurs das Andere, das „folk devil“ (Feindbild) verkörpern (vgl. Cohen 2002, S. vii–xxv; Attia und Keskinkılıç 2016, S. 171 f.).
- 5.
Hautfarbe wird in einer rassismustheoretischen Lesart als Bedeutungsträger von Unterscheidungspraxen und nicht als biologische Entität verstanden.
- 6.
Analog richtet sich der Vorwurf an geschlechtertheoretische Theorie- und Praxisarbeit, durch einen von ihr betriebenen Genderismus als indoktrinierende Politik auf die Gesellschaft und die natürliche Geschlechterordnung einzuwirken.
- 7.
Dass es sich hierbei um keine originär existierende Gruppe handelt, wird durch das Faktum migrationsbedingter Entstehungsgeschichten von sozialen Gemeinschaften deutlich.
- 8.
Ich beziehe mich hier auf Maureen Maisha Eggers (2013, S. 14 f.), die zwischen rassismusunerfahrenen und rassismuserfahrenen Personen unterscheidet und erweitere diese analytische Unterscheidung auf diskriminierungserfahrene und diskriminierungsunerfahrene Subjekte.
- 9.
Die Formulierung „deplatziert“ entnehme ich dem Interview von Abdelmalek Sayad (1997) in einer Arbeitersiedlung am Stadtrand Paris. In den Interviews werden auf der Mikroebene der Personen klassen- und rassismusmusbedingte Auseinandersetzungen ebenso deutlich wie das Wissen um das nicht nur räumliche Disponiert-Sein an einem gesellschaftlichen Rand(-Ort).
- 10.
Wenngleich sich die Perspektiven hinsichtlich ihres Gegenstandes wie den historisch und strukturell unterschiedlichen Phänomenen von Rassismus und Sexismus unterscheiden, lässt sich eine Gemeinsamkeit in der Analyse und Kritik von Zuordnungs- und Subordinationspraxen sehen.
- 11.
Vergleiche für die sozialwissenschaftliche Theoriebildung und ihren Normativitätsbezug Johannes Ahrens et al. (2011), für eine feministisch orientierte Wissenschaftskritik unter anderem Sandra Harding (1994) und Donna Haraway (1996) und für eine feministische und postkoloniale Perspektive Maureen Maisha Eggers (2016). In rassismustheoretischer Hinsicht ist unter anderem auf Fatima El-Tayeb (2016) zu verweisen.
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Vergleiche für eine grundlagenorientierte Problematisierung intentionaler und funktionaler Theorien von Erziehung und Bildung die Arbeit von Dietrich Benner (2005, S. 129–206).
- 13.
Gerade der Zusammenhang von Macht/Wissen-Komplexen in Anlehnung an die Perspektive Michel Foucaults (1978, S. 53 f.) zeigt, wie pseudowissenschaftliches Wissen als maßgeblicher Faktor der Hervorbringung, Fundierung und Legitimierung von Rassismus fungiert(e). Mark Terkessidis (2004, S. 109–114) spricht daher von einer konstitutiven Verbindung von Wissensproduktion und Rassismus.
- 14.
In der Analyse der zweigeschlechtlichen und heteronormativen Geschlechterordnung spricht Pierre Bourdieu (1997) von der symbolischen Gewalt, die für die soziale Funktion männlicher Herrschaft als sanfte Gewalt funktioniert und auch die Übereinstimmung der Beherrschten erzeugt. Dabei ist die Zustimmung bzw. der ausbleibende oder abnehmende Protest der dominierten Gruppe nicht als deren Einverständnis zu begreifen, sondern vielmehr als Ausdruck der „Somatisierung der sozialen Herrschaftsverhältnisse“ zu lesen (Bourdieu und Waquant 1996, S. 46).
- 15.
Heterotope Räume, wie sie Michel Foucault (2005) charakterisiert, scheinen hier rassismuskritische Vorstellungen in dem Aspekt eines imaginativen Entwerfens zu treffen, da sie andere, partiell utopische, partiell reale Orte und Ordnungen bezeichnen, die in der gegenwärtigen Realität als Andeutung oder Teile realer Orte und Bedingungen bereits existieren und auf die Möglichkeit einer anderen Welt verweisen.
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Kourabas, V. (2020). Rassismuskritik in umkämpften Zeiten. Zur Produktivität des aktuellen Normativitätsvorwurfs an machtkritische Forschung. In: Bücken, S., Streicher, N., Velho, A., Mecheril, P. (eds) Migrationsgesellschaftliche Diskriminierungsverhältnisse in Bildungssettings. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28821-1_12
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