Zusammenfassung
In Deutschland besteht für Neu- und Umbauten eine Rauchwarnmelderpflicht zwischenzeitlich in sämtlichen Landesbauordnungen verankert und aufgenommen. Die jeweiligen Gesetzestexte unterscheiden sich in den vorgesehenen Übergangsfristen und in den Bestimmungen zur Mindestausstattung. Im Wesentlichen orientieren sich die Gesetzestexte an der DIN 14676 die als Vorlage zur Rauchwarnmelderpflicht dient. Der einheitliche Gesetzesbaustein lautet: „in Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer als auch Flure, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils zumindest einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so installiert und betrieben werden, dass Rauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Ergänzend dazu, auch ohne explizite Erwähnungen gilt die Einbaupflicht auch für Räume, die einer wohnungsähnlichen Nutzung unterliegen.
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Merschbacher, A. (2020). Landesbauordnungen und Rauchwarnmelderpflicht. In: Automatische Rauchwarnmelder zur Brand-Früherkennung. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-27988-2_5
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