Zusammenfassung
Für die empirische Erforschung der Inklusion von Personen aus Einwandererfamilien in städtische Verwaltungen galt es, einen geeigneten methodischen Ansatz zu finden, der ermöglichte, das erörterte dynamische Zusammenspiel unterschiedlicher Praktiken, Strukturen, Kontexte und Differenzkonstruktionen zu untersuchen. Es wurde daher ein qualitativer Ansatz gewählt und die Forschung wurde als vergleichende Fallstudie angelegt, um lokale und organisationale Unterschiede analysieren zu können. Die Untersuchung fokussierte das Beispiel Berlins und der Berliner Bezirksverwaltungen und dabei speziell die Rekrutierung von Nachwuchskräften für den mittleren Verwaltungsdienst.
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Notes
- 1.
Nur Aufgaben mit „gesamtstädtischer Bedeutung“ werden durch die Hauptverwaltung wahrgenommen, wozu etwa Polizei-, Justiz- und Steuerverwaltung gehören; das Gros der örtlichen Selbstverwaltungsaufgaben fällt in die Zuständigkeit der Bezirke (Musil und Kirchner 2012, S. 58 f.).
- 2.
Auch hinsichtlich des (finanziellen) Haushalts haben die Bezirke eine relative Hoheit: Im Rahmen der vom Land Berlin zugewiesenen Summen können die Prioritäten eigenständig gesetzt werden (Musil und Kirchner 2012, S. 31 f.). Eingeschränkt wurde dagegen der Spielraum, die innere Organisation eigenständig zu strukturieren (Musil und Kirchner 2012, S. 30). Doch wie die unterschiedlichen Aufgabenbereiche in Abteilungen gegliedert sind, bleibt den Bezirken überlassen.
- 3.
Als einzige strukturelle Rahmenbedingung schreibt das ‚Partizipations- und Integrationsgesetz‘ vor, dass jeder Bezirk eine Beauftragtenstelle für Integration/Migration ernennen und einen Integrationsausschuss in den Bezirksverordnetenversammlungen einrichten muss (Abgeordnetenhaus von Berlin 2010, S. 5, 7 f.).
- 4.
Für die Zitation des empirischen Materials und die Aufstellung der zitierten Dokumente siehe Anhang.
- 5.
Die Sparmaßnahmen im Öffentlichen Dienst, die in vielen Verwaltungen in Deutschland Personalabbau zur Folge hatten, fielen in Berlin besonders umfangreich aus. Ab Mitte der 1990er Jahre gab es eine Einstellungssperre, die erst in den 2010er Jahren gelockert wurde. Diese besonders restriktive Einstellungspolitik gehört ebenfalls zu Faktoren, die im Vergleich des Berliner Kontexts mit anderen deutschen Städten berücksichtigt werden müssen. Durch die Fokussierung auf die Einstellung für die Ausbildung, die weiterhin erfolgte, wurde dem soweit wie möglich Rechnung getragen.
- 6.
Im Rahmen der oben genannten Vorstudien führte ich außerdem über 20 weitere Interviews mit Beschäftigten hauptsächlich türkischen Hintergrunds in mehreren deutschen Stadtverwaltungen, der Bundesverwaltung und der Arbeitsverwaltung sowie mit für Personal- und Integrationsfragen zuständigen Akteuren in der Frankfurter Stadtverwaltung. Sie wurden zwar für die weitere Untersuchung nicht direkt verwertet, waren jedoch dem allgemeinen Verständnis des Felds öffentlicher Verwaltungen dienlich sowie der Situierung des ausgewählten Berliner Falls.
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Lang, C. (2019). Empirische Vorgehensweise und Methoden. In: Die Produktion von Diversität in städtischen Verwaltungen. Migrationsgesellschaften. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25955-6_4
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