Zusammenfassung
Ausländer benötigen grundsätzlich ein Visum, um nach Thailand einzureisen. Staatsangehörige bestimmter Länder können jedoch zu touristischen Zwecken auch visumsfrei einreisen oder ein Visum bei der Ankunft beantragen.
Ausländer, die einer Arbeitstätigkeit in Thailand nachgehen möchten, bedürfen hierzu einer Arbeitserlaubnis.
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Notes
- 1.
Bei den meisten Botschaften und Konsulaten im asiatischen Raum ist zudem eine Bestätigung des thailändischen Department of Employment erforderlich (sog. WP3 Form), dass sämtliche zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- 2.
Diese Voraussetzungen treffen nicht auf BOI-geförderte Unternehmen zu.
- 3.
Sec. 81 Immigration Act.
- 4.
Sec. 37 Abs. 1 Nr. 5 Immigration Act.
- 5.
Sec. 5 Emergency Decree on Administration of Alien Workers B.E. 2560 (2017).
- 6.
Die vollständige Liste kann auf der Webseite des Department of Employment abgerufen werden unter www.doe.go.th.
- 7.
Sec. 59 Emergency Decree.
- 8.
Sec. 4 Emergency Decree.
- 9.
Bekanntmachung des Department of Employment vom 6. März 2015.
- 10.
Grundsätzlich ist ein Non-Immigrant „B“ Visum erforderlich. Eine Arbeitserlaubnis kann jedoch auch von Haltern eines Non-Immigrant „O“ Visums beantragt werden, die mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind (sog. Ehegatten-Visum).
- 11.
Sec. 60 Emergency Decree.
- 12.
Sec. 92 Emergency Decree
- 13.
Für jeden weiteren Betrag von 3 Mio. THB Körperschaftsteuer kann eine weitere Arbeitserlaubnis beantragt werden.
- 14.
Für jeden weiteren Betrag von 30 Mio. THB ausländischer Währung kann eine weitere Arbeitserlaubnis beantragt werden.
- 15.
Für jede weitere Anzahl von 100 thailändischen Mitarbeitern kann eine weitere Arbeitserlaubnis beantragt werden.
- 16.
Für jede weitere Anzahl von 5000 Touristen kann eine weitere Arbeitserlaubnis beantragt werden.
- 17.
Emergency Decree on Administration of Alien Workers B.E. 2560 (2017).
- 18.
Sec. 101 Emergency Decree.
- 19.
Sec. 121 Emergency Decree.
- 20.
Sec. 102, 122 Emergency Decree.
- 21.
Z. B. die National Science and Technology Development Agency (NSTDA), die National Innovation Agency oder die Digital Economy Promotion Agency (DEPA).
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Lorenz, M. (2019). Visa und Work Permit für Ausländer in Thailand. In: Investment in Thailand. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25386-8_4
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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