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Neue Rahmenbedingungen im Web 2.0

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Musikhören im Zeitalter Web 2.0

Part of the book series: Musik und Gesellschaft ((MUGE))

  • 3697 Accesses

Zusammenfassung

Das Web 2.0 ist jene Erscheinungsweise des Internet, in der die NutzerInnen aktiv in die Gestaltung der Inhalte einbezogen werden. Die Entwicklung verläuft hier sehr dynamisch, wichtige Dienste der ersten Jahre, wie etwa die Peer-to-Peer-Filesharing-Netzwerke, haben heute nur mehr geringe Bedeutung. Die Tendenz zum Echtzeit-Streaming, und damit auch die Erfolgsgeschichte von YouTube, wurden mit der Marktdurchdringung internetfähiger Mobiltelefone stark beschleunigt. Kontrolle der Verbreitung von Musik und der Information darüber, zuvor weitgehend in den Händen der Tonträgerindustrie, ist nach der digitalen Mediamorphose nicht mehr möglich. Die Folge ist ein Überangebot in Tiefe und Breite, das bisweilen zu Überforderung und Ablehnung von neuem führt. Anforderungen an die MusikhörerInnen entstehen außerdem aus ihrer neuen Rolle als Prosumer. Die zuvor dominierende Einweg-Kommunikation von MusikerInnen zu HörerInnen ist mit dem Web 2.0 für Interaktion über Musik und Weiterverarbeitung von Musik geöffnet. Mit der jederzeitigen Verfügbarkeit über Smartphone stellt Musikstreaming den Download immer mehr in den Schatten. Gleichzeitig erlebt der Vinyltonträger eine Renaissance als alle Sinne ansprechendes, hoch qualitatives Medium.

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Notes

  1. 1.

    Mehr zum Thema Musikpiraterie, siehe: Huber 2014a.

  2. 2.

    „Die Jahre 1980–1983 waren ganz, ganz schlimme Jahre […]. Dann kam 1983 die Erfindung und Markteinführung der CD. Sie konnte schon 1984 dazu verhelfen, daß es der Branche fühlbar besser ging, und auch die Jahre 1985 und 1986 geben keinen Grund zur Klage“ bekundete 1986 Norbert Thurow vom deutschen Bundesverband der phonographischen Wirtschaft in einer Roundtable-Diskussion (Rösing 1987, S. 14).

  3. 3.

    Geradezu physisch spürbar wurde die Unversöhnlichkeit der diesbezüglich gegensätzlichen Sichtweisen bei den Vienna Music Business Research Days 2011. Die Literatur zum Thema Filesharing ist vielfältig, einen exzellenten Überblick bietet Peter Tschmuck in seinem Weblog musikwirtschaftsforschung.wordpress.com.

  4. 4.

    Als Ausnahmen dieser Regel gelten die Hits That’s the way I like it und Bring me Edelweiss, die nach einem Handbuch (Drummond und Cauty 1988) konzipiert wurden. Dazu ist jedoch zu sagen, dass wir nicht wissen, wie viele Versuche gescheitert sind, nach diesem Handbuch einen Hit zu produzieren.

  5. 5.

    Wie aufwendig und langwierig es dagegen früher war, Musik auf Tonträger zu bringen zeigt der Film How shellac records were produced and manufactured (1942 im Rahmen der Sendereihe „command Performance“ produziert von William J. Ganz), einzusehen in den Prelinger Archives. http://www.archive.org/details/CommandP1942. Abgerufen: 07.01.2017.

  6. 6.

    Die Absatzzahlen der verschiedenen iPod-Generationen zeigten deutlich, dass dies gelungen ist.

  7. 7.

    Hier waren Konflikte unausweichlich, da ein Verlag naturgemäß möglichst breit lizensieren möchte, während Tonträgerfirmen exklusive Rechte anstreben.

  8. 8.

    Der Antrieb für die Entwicklung des Programms war laut Fanning die Erfahrung, dass bei anderen Suchdiensten (wie z. B. MP3.com) die Suchanfragen oft ins Leere führten, weil die verlinkten Websites inzwischen nicht mehr aktuell waren (Ugwu 2013).

  9. 9.

    Das ist der Informationsstand aus dem Jahr 2012. Inzwischen bieten auch legale Digitalvertriebe ihre Downloads in FLAC an.

  10. 10.

    Zum Beispiel zeigten sich zweistellige Absatzeinbrüche auch in der Altersgruppe 50+, in der lediglich zwei Prozent „Filesharer“ identifiziert wurden (GfK Panel Services 2010, S. 11).

  11. 11.

    Dass Verbote vor allem dazu angetan sind, umgangen zu werden und oft geradezu wie eine Herausforderung wirken, das musste schon Habsburgerkaiserin Maria Theresia erkennen. Ihr Verbot politischer Schriften hat zu einer derart großen Nachfrage nach entsprechenden Flugzetteln geführt, dass man sich genötigt sah, den Katalog der verbotenen Schriften selbst zu verbieten (Friedell 2007, S. 713).

  12. 12.

    Je nach Vertrag kommt davon nach allen Abzügen bei den MusikerInnen etwa die Hälfte an.

  13. 13.

    DRM: in der Regel ein in die Musikdatei einprogrammiertes „Wasserzeichen“, das bestimmte Arten von Nutzung (z. B. Kopieren) verhindert.

  14. 14.

    Zur besonderen Situation in den USA siehe Hardy 2013.

  15. 15.

    Allein in Wien verschwanden innerhalb weniger Jahre legendäre Schallplattenläden wie Black Market und Why Not sowie etablierte Vertriebe wie Extraplatte, Ixthulu oder Soul Seduction.

  16. 16.

    Für entsprechende Hinweise danke ich Herwig Ursin (CEO der Hey-U Media Group) und Harald Büchel (Direktor der ifpi Austria und Geschäftsführer der BMG Ariola in den 1990er Jahren).

  17. 17.

    Das liegt auch an der generellen Marginalisierung von Frauen in der Pop/Rock-Musik, aber im Kanon ist dieses Missverhältnis noch extremer.

  18. 18.

    Heute ist das kaum noch vorstellbar, aber die ersten MP3-Player hatten eine Speicherkapazität von 32 Megabyte, das waren weniger als zehn Songs.

  19. 19.

    Die britische Popzeitschrift Q thematisierte das jahrelang in ihrer Kolumne „Whatʼs on your iPod?“ mit Ergebnissen entsprechender PassantInnen-Befragungen.

  20. 20.

    Zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommt eine Langzeitstudie der Universität Mainz. In Tonträgerbesprechungen dreier deutscher Popmusikzeitschriften dominierten die klassischen Qualitätsmerkmale Vielfalt, Ideenreichtum, Komplexität sowie Authentizität. Nur zwölf Prozent der besprochenen Alben tauchten später in den Top 100 auf, und es zeigte sich kein Zusammenhang zwischen Kritikerurteil und Publikumserfolg. (Präsentation bei der Tagung Top Ten am 21.02.2014 an der Universität zu Köln; https://sozialstruktur.soziologie.uni-mainz.de/forschung/).

  21. 21.

    Einzelne Lifestylemagazine betreiben sogar Kolumnen, in denen mehr oder weniger Prominente ihre phonographischen Jugendsünden beichten.

  22. 22.

    Als legendär in dieser Hinsicht galten die Sendungen des britischen Radio-DJs John Peel sowie die österreichische Sendereihe Ö3-Musicbox.

  23. 23.

    The Police – Ghost In The Machine (A&M 1981).

  24. 24.

    Song TV-Glotzer auf der LP Nina Hagen Band (CBS 1978).

  25. 25.

    http://jonahmatranga.com/yard-sale/new-youre-all-those-things-d-cd-v.html. Abgerufen: 17.11.2011.

  26. 26.

    Aufgrund ihres Erfolges ist diese Praxis inzwischen unbestritten. Bei einem Gastvortrag an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien im Dezember 2010 berichtete ein Redakteur des meistgehörten österreichischen Radiosenders, dass in seinen Sendungen nichts gespielt werden dürfe, das die HörerInnen nicht schon kennen, denn „die überwiegende Mehrheit der Menschen möchte – leider – nichts hören, was für sie neu ist“.

  27. 27.

    Ein beliebter T-Shirt-Spruch, der auf diese Early Adopter anspielt, lautet: „I listen to bands that don’t even exist yet“.

  28. 28.

    https://www.statista.com/statistics/273172/Twitter-accounts-with-the-most-followers-worldwide. Abgerufen: 24.09.2016.

  29. 29.

    http://pitchfork.com/news/38945-mia-takes-revenge-on-new-york-times-writer-lynn-hirschberg/. Abgerufen: 07.01.2017.

  30. 30.

    Prince zum Beispiel signalisierte seine Unzufriedenheit mit der Politik seiner Plattenfirma, indem er 1993 seinen Namen durch ein Symbol ersetzte und sich „Slave“ ins Gesicht schrieb. Nachdem danach seine Bekanntheit kontinuierlich gesunken war, unterschrieb er 2004 wieder einen Vertrag bei einem Major-Label.

  31. 31.

    Besonders gesuchte, weil ungewöhnliche oder explizite Musikvideoclips wurden von MTV zumeist zwischen null und fünf Uhr gesendet.

  32. 32.

    Die jahrelang erfolglosen Verhandlungen führten dann dazu, dass urheberrechtlich geschützte Musikvideos von Deutschland aus nicht abrufbar waren, von Österreich jedoch sehr wohl.

  33. 33.

    Siehe Abschn. 4.8.

  34. 34.

    http://www.preiserrecords.at/extendedSearch2.php?resetForm=resetForm. Abgerufen: 07.01.2017.

  35. 35.

    Siehe Abschn. 4.2.

  36. 36.

    N = 2756.

  37. 37.

    „Das Angebot interessiert so wenige, dass es sogar aus den 700 beliebtesten iTunes-Apps geflogen ist.“ http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Spotify-Konkurrent-Tidal-floppt-11733754.html. Abgerufen: 24.06.2015.

  38. 38.

    Offenbar versuchten Sony Music und Spotify, die Verbreitung dieser Information zu unterdrücken, denn innerhalb kürzester Zeit war auf der Veröffentlichungsseite The Verge zu lesen: „At the request of the copyright owner, the contract has been removed“. Daraufhin veröffentlichte Paul Resnikoff ein ihm zugespieltes Faksimile des umfangreichen und komplexen Vertrags über seinen Blog Digital Music News (Resnikoff 2015).

  39. 39.

    Ein Premium-Abo kostet bei Spotify € 9,90 pro Person und Monat. Im Juli 2016 hatte der Dienst laut eigenen Angaben rund 36 Mio. Premium-AbonentInnen (Ingham 2016b).

  40. 40.

    Bis heute hält sich für Musikpakete der Begriff „Album“, was ein Erbe der Schellackplatten-Ära ist. Deren Speicherkapazität war so gering, dass es mehrere Stück brauchte, um etwa eine ganze Oper hören zu können. Diese einzelnen, schweren, zerbrechlichen Platten wurden in gepolsterten Alben aufbewahrt.

  41. 41.

    Ein traditioneller und lange Jahre höchst erfolgreicher Kleinfestivalveranstalter im österreichischen Wiesen musste im Sommer 2016 mehrere geplante Konzerte aus Mangel an Nachfrage absagen.

  42. 42.

    Robert Klembas von Rebeat Media verdanke ich den Hinweis, dass die Musikerkennungs-App Track-ID bereits weitgehend die Funktion des Artist & Repertoire Management der Plattenfirmen übernommen hat. Die weltweiten Suchanfragen werden zentral gebündelt und dienen später als Grundlage von Marketingstrategien.

  43. 43.

    Film, Sound & Media, März 2016, S. 15.

  44. 44.

    Als Wirtschaftsstudent lancierte der Österreicher Max Schrems mit rund 25.000 Gleichgesinnten beim Europäischen Gerichtshof eine Schadenersatzklage gegen Facebook wegen Datenschutzverletzung, wodurch schließlich im Oktober 2016 das Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt wurde.

  45. 45.

    The Beatles in Mono (14 LP Box). Capitol 2014.

  46. 46.

    Im Back-Katalog wird alles gelistet, was vor mehr als 18 Monaten erschienen ist.

  47. 47.

    Die Zahlen wurden bei der Future Sounds of Music-Conference am 16.05.2016 in Preston (UK) präsentiert.

  48. 48.

    Besonders reflektierte MusikerInnen wie die Gruppe Kraftwerk gehen in ihren Aufführungen mit diesem Verhältnis spielerisch um.

  49. 49.

    „Wallet Share“ bezeichnet den Anteil der individuellen Ausgaben an der insgesamt verfügbaren Geldmenge. Während 2001 noch 0,29 % des Haushaltseinkommens für Übertragungsmusik ausgegeben wurden, waren es 2010 nur mehr 0,19 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Wert bei Darbietungsmusik von 0,10 auf 0,20 %.

  50. 50.

    Im Rahmen der Music Business Research Days 2016 war dies eindrucksvoll zu erleben.

  51. 51.

    Mittlerweile werden derartige Ausflüge mit den Fans von so unterschiedlichen Musikern wie der Rockgruppe Wanda oder dem Schlagersänger Hansi Hinterseer unternommen.

  52. 52.

    Das gilt übrigens für alle Lifestyleprodukte wie Schmuck, Mode, Möbel oder Automobile umso mehr, je besser sie sich für demonstrativen Konsum eignen.

  53. 53.

    Ex-KLF-Musiker und Coautor des berühmten „Manual“ (Drummond und Kauty 1988).

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Huber, M. (2018). Neue Rahmenbedingungen im Web 2.0. In: Musikhören im Zeitalter Web 2.0. Musik und Gesellschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19200-6_3

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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