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Jus Algoritmi. Wie die National Security Agency die Staatsangehörigkeit neu erfand

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Staat, Internet und digitale Gouvernementalität

Part of the book series: Staat – Souveränität – Nation ((SSN))

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Zusammenfassung

Im Sommer 2013 wurden geheime Dokumente der National Security Agency (NSA) veröffentlicht, die über umstrittene Überwachungsprogramme informierten und eine Diskussion über die Macht des Staats und über Bürgerrechte entfachten. Wie aber kann man Staatsangehörigkeit in einer digitalen, vernetzten Welt definieren? Als Antwort auf diese Frage entwarf die NSA eine algorithmische, datenbasierte Version der Staatsangehörigkeit (und der Fremdheit), wonach ein Nutzer im juristischen Sinne als Ausländer gilt, wenn seine „Selektoren“ dies mit „wenigstens 51-prozentiger Konfidenz“ anzeigen. Diese Selektoren, die beispielsweise Telefonnummern, IP-Adressen oder Sprachen sein können, entfalteten rechtliche Bindungswirkung für eine Online-Staatsangehörigkeit. Der folgende Text erklärt, was algorithmische Staatsangehörigkeit bedeutet, wie die Staatsangehörigen und die Ausländer der NSA aussehen, und welche Folgen es hat, wenn eine offizielle Zuordnung der U.S.-Staatsangehörigkeit ausschließlich auf der algorithmischen Auswertung von Kommunikationsdaten basiert.

Der Text erschien zuerst unter dem Titel „Jus Algoritmi: How the National Security Agency Remade Citizenship“ in International Journal of Communication, 10 (2016), S. 1721–1742. Im Zuge der Übersetzung erfolgte eine geringfügige Überarbeitung.

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Notes

  1. 1.

    Obwohl Facebook und Google versuchen, singuläre Identitäten für Internetkonten durchzusetzen, können diese singulären Identitäten nicht vollständig mit eindeutigen individuellen Identitäten zur Deckung gebracht werden, da unterschiedliche Leute das gleiche Facebook-Konto nutzen können und da ein vollständiger Name in einem Google-Profil nicht notwendigerweise und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben der tatsächliche Name der Person ist, die das Konto nutzt (Lingel und Golub 2015).

  2. 2.

    Der englische Begriff „confidence“ wird im Text durchgängig als „Konfidenz“ übersetzt, d. h. als ein Begriff, der aus dem technischen Vokabular der statistischen Methoden stammt. Zu beachten ist dabei, dass die NSA zwar diesen technischen Begriff nutzt, allerdings unklar ist, ob ihr Vorgehen tatsächlich (immer) den statistischen Methoden entspricht, mit denen Konfidenz ermittelt wird (Anm. d. Übersetzers).

  3. 3.

    Ich beziehe mich auf NSA-Programme und -Aktivitäten in der Vergangenheitsform, da Snowdens Material zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung dieses Textes bereits knapp drei Jahre alt ist.

  4. 4.

    Fairview sammelte einen Großteil der Telefon- und Internetdaten verschiedener ausländischer Telefon- und Internetanbieter. Mystic zeichnete jeden Telefonanruf auf, der im Irak, auf den Bahamas oder in Afghanistan gemacht wurde, und speicherte ihn als Audiodatei für angeblich 30 Tage. Und Blarney, Oakstar und Stormbrew waren formal getrennte Programme, die direkt zentrale Knotenpunkte in Glasfasernetzen (high-trafic fiber-optic cable hubs) und andere Kommunikationsinfrastrukturen anzapften (Timberg 2013).

  5. 5.

    Für den Rest dieses Textes werde ich nicht länger von „Personen“ oder „Individuen“ sprechen. Im Sinne des NSA-Spionagebetriebs ist die individuelle Person, die Daten produziert, für eine Identifizierung unerreichbar. Wir sollten deshalb eher an einen „Nutzer“ als eine Person/Personen denken, die Daten produziert bzw. produzieren, von denen man annimmt, sie stammten von einer einzelnen Person.

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Cheney-Lippold, J. (2018). Jus Algoritmi. Wie die National Security Agency die Staatsangehörigkeit neu erfand. In: Buhr, L., Hammer, S., Schölzel, H. (eds) Staat, Internet und digitale Gouvernementalität. Staat – Souveränität – Nation. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-18271-7_10

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-18271-7_10

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-18270-0

  • Online ISBN: 978-3-658-18271-7

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