Zusammenfassung
Baumaßnahmen müssen bis zu 3 Jahre und mehr im Voraus „baubetrieblich“ angemeldet und mit exakten Sperrzeiten baubetrieblich genehmigt sein. Baumaßnahmen mit großen baubetrieblichen Auswirkungen werden in den Netzfahrplan eingearbeitet, so dass trotz baustellenbedingter Einschränkungen und Einflüsse – das können u. a. auch Umleitungen oder Ausfälle von Zügen sein – ein zwar vom Jahresfahrplan abweichender, aber fahrplanmäßiger bzw. pünktlicher Verkehr für bestimmte Bauzeiten geplant und im Regelfall sichergestellt werden kann. Große Baumaßnahmen werden baubetrieblich mit einem Vorlauf von bis zu 6 Jahren vor dem Baubeginn betrachtet.
Auf „Betriebs- und Bauanweisungen“ (Betra) und die „Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten“ (La) sowie Besonderheiten des Bauens unter dem „Rollenden Rad“ wird in gerafften Form eingegangen.
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Literatur
Richtlinie 406 der DB AG, „Baubetriebsplanung Betra und La“
Richtlinie 804 der DB AG, Modul 804.4110 „Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke planen, bauen und instand halten; Hilfsbrücken“
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Menius, R., Matthews, V. (2017). Bauen unter Eisenbahnbetrieb. In: Bahnbau und Bahninfrastruktur. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17177-3_19
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