Zusammenfassung
Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens erfolgt i.d.R. über Eigen- und Fremdkapital. Durch die Bereitstellung von Eigenkapital werden externe Kapitalgeber zu (Mit-)Eigentümern am Vermögen des Unternehmens. Eigenkapital zeichnet sich dadurch aus, dass es unbefristet zur Verfügung gestellt wird, keine festen Zahlungsansprüche induziert und einen nachrangigen Anspruch am Gesellschaftsvermögen aufweist. Im Gegensatz dazu wird Fremdkapital i.d.R. zeitlich befristet bereitgestellt und ist kündbar; ferner begründet es einen festen Zahlungsanspruch des Kapitalgebers, hingegen regelmäßig keinen Anspruch am Gesellschaftsvermögen.
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Brauchle, T. (2016). V Externe Berichterstattung über die Informationsgrundlage bei unternehmerischen Entscheidungen als Basis der Überwachung des Vorstands im Rahmen der externen Marktkontrolle. In: Unternehmerische Entscheidung und Risikomanagement. Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11420-6_5
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