Zusammenfassung
Wenn nun Anleger in dem in Kap. 3 dargestellten Sinne handeln bzw. entscheiden, so betrifft dies immer auch weitere Akteure am Kapitalmarkt. Es sollen in erster Linie die Betreuer von Wertpapiervermögen in die Analyse aufgenommen werden, aber auch die Produzenten von Wertpapierprodukten. Von Interesse ist hierbei, welche Auswirkungen die allgemein dargestellten, empirisch beobachtbaren Verhaltensanomalien auf andere Akteure als auf Privatanleger haben. Hierzu wird zunächst der klassische Wertpapier- bzw. Vermögensberater (4.1) betrachtet. Die Sichtweise wird eine andere, wenn man die Institution Bank, welche heutzutage eigentlich nur noch Produktgeber-Funktion übernimmt (4.2), charakterisiert. Zu differenzieren sind hiervon die Vermögensverwalter im angelsächsischen Sinne („private asset management“). Hier wird vor allem der Beratungs- und Betreuungsansatz zu betrachten sein (4.3). Und schließlich geht es auch um die so genannten Kapitalsammelstellen, welche Gelder der Anleger sammeln und kollektiv anlegen (4.4). Einerseits wird im Rahmen dieser Analyse betrachtet, für welche Irrationalitäten die einzelnen Kapitalmarktakteure selbst anfällig sind. Andererseits werden Besonderheiten im jeweiligen Umgang mit irrationalen (Privat-)Anlegern und hieraus folgende Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
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Notes
- 1.
Bei B2B-Konstruktionen wählt der Kunde eine Transaktionsbank, die mit einem Vermögensverwalter zusammenarbeitet.
- 2.
Die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls wurde auf Anregung des Verbraucherschutzministeriums 2010 vom Bundestag verabschiedet und eingeführt.
- 3.
Vgl. Abschn. 3.1.
- 4.
Erst mit Einführung der europäischen Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) werden hier Änderungen stattfinden.
- 5.
Vgl. hierzu Deeken 1997, S. 42 ff.
- 6.
Dies ging einher mit der strategischen Trennung von sog. Retail- und PrivateBanking-Business.
- 7.
Dies mag a posteriori völlig anders bewertet werden, v. a. dann, wenn beispielsweise die Laufzeiten dieser Produkte gar nicht zu den Bedürfnissen der Anleger passen.
- 8.
Vgl. Breuer, Perst 2004.
- 9.
Essinger, Lowe 2000, S. 24 ff.
- 10.
Man spricht in diesem Zusammenhang von einem sog. „Trennbankensystem“. Demgegenüber steht das in Deutschland übliche Universalbankensystem.
- 11.
Vgl. Unternehmensdatenbank der BaFin: www.bafin.de (Stand: April 2015).
- 12.
Man spricht in diesem Zusammenhang zumeist auch von „Benchmarks“.
- 13.
Oftmals werden aber auch völlig andere Ansätze der Messung propagiert, vgl. z. B. der sog. „total return Ansatz“.
- 14.
Vgl. hierzu die seinerzeitige Risikopolitik der Vermögensverwalter in ihren jeweiligen Portfolios.
- 15.
z. B. an einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
- 16.
Vgl. Werner 2009, S. 285.
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Pulham, S., Deeken, M. (2015). Bedeutung der eingeschränkten Rationalität von Anlegern für andere Kapitalmarktakteure. In: Zur Rationalität von Anlageentscheidungen. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10806-9_4
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