Zusammenfassung
Die deutsche Energiepolitik definiert zu recht die Ziele der Energiewende. Sie meint aber auch zu wissen, wie diese erreicht werden können. Die planwirtschaftlichen Regulierungen im EEG sind dafür der beste Beleg, auch wenn die Novelle aus 2014 erste Wettbewerbselement vorsieht. Damit die Strommärkte und die Netzregulierung von Morgen effizient und effektiv sind, müssen diese allerdings Technologie und Geschäftsmodell neutral sein. Nur so schaffen sie ein innovationsfreundliches Umfeld und nur so kann Deutschland der modernste Energiestandort der Welt werden – genauso wie es die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich beabsichtigt.
Die Strommärkte und die Netzregulierung von Morgen sind Technologie und Geschäftsmodell neutral. Nur so schaffen sie ein innovationsfreundliches Umfeld und nur so kann Deutschland der modernste Energiestandort der Welt werden – genauso wie es die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag beabsichtigt.
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Notes
- 1.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP für die 11. Wahlperiode, Drucksache 11/7816 vom 07. September 1990: „Entwurf eines Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz)“.
- 2.
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG vom 5. September 2013: „Sondergutachten 65: Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“.
- 3.
Pressemitteilung vom 15. Oktober 2013: „EEG-Umlage 2014 beträgt 6,240 Cent pro Kilowattstunde – Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Umlage für 2014“.
- 4.
Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen EEG-Umlage für 2015 am 15. Oktober 2014: „EEG-Umlage 2015 beträgt 6,170 Cent pro Kilowattstunde“.
- 5.
Auszug aus der Pressemitteilung der BNetzA vom 07. Mai 2012 anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes zur Situation im Stromnetz im Winter 2011/2012; Zitat des Präsidenten Jochen Homann: „… Ebenso ist das Ausgleichsenergiepreissystem zu überarbeiten. Auch wenn die Ursachen für die massive Unterspeisung der Bilanzkreise im Februar des Jahres noch nicht abschließend geklärt sind, müssen stärkere ökonomische Anreize für die Bilanzkreisverantwortlichen geschaffen werden, ihre Bilanzkreise ausgeglichen zu bewirtschaften …“
- 6.
Beschluss der Beschlusskammer 6 der BNetzA unter Az: BK6-12-024 am 25. Oktober 2012 wegen der „Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems“.
- 7.
Elektrizitätswirtschaft Heft 08/2014, Seite 25–27; Dipl.-Wirt.-Ing. Karolina Koring, Prof. Dr.-Ing. Klaus-Dieter Maubach, Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter (TU Clausthal).
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Maubach, KD. (2015). Strommärkte und Netzregulierung von Morgen. In: Strom 4.0. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08613-8_9
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