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Part of the book series: essentials ((ESSENT))

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Zusammenfassung

Die kommunale Selbstverwaltung sichert den Städten und Gemeinden u. a. die Finanzhoheit, d. h. ein selbstbestimmtes Wirtschaften ihrer Einnahmen und Ausgaben, in den Grenzen des zulässigen Haushaltswesens zu. Denn nur eine adäquate Finanzausstattung ermöglicht die Umsetzung der autonomen Entscheidungskompetenzen der Kommunen. Die ökonomische Herausforderung ist hierbei vor allem in der Ausgewogenheit der Aufgaben- und der dazugehörigen Finanzmittelverteilung durch die übergeordneten Staatsebenen, d. h. Bund und Länder, zu sehen (Schwarting 2006, S. 30). Eine detaillierte Gegenüberstellung kommunaler Einnahmen und Ausgaben gibt jedoch ein durchaus ambivalentes Bild dieser Adäquanz ab.

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Notes

  1. 1.

    Gebührenpositionen entstehen z. B. aus der Abwasser- und Abfallbeseitigung, der Nutzung von Friedhöfen, Kindergärten, Kultureinrichtungen usw.

  2. 2.

    Die ökonomisch sinnvolle Umsetzung des Kostendeckungsprinzips im Rahmen der Preissetzung erweist sich realwirtschaftlich hingegen als komplex und in ihrer Offenlegung als intransparent. Siehe hierzu ausführlich Rehm (2004).

  3. 3.

    Z. B. die Kurtaxe, die von den Nutzern der Kureinrichtung zu zahlen ist oder Gebühren zum Ausbau von Verkehrseinrichtungen, die von den anliegenden Grundstückseigentümern zu tragen sind.

  4. 4.

    Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Petra Roth, sieht die Haushaltslage der Kommunen im Jahr 2010 als außergewöhnlich desolat an. Bis ins Jahr 2012 wird eine Einnahmeunterdeckung von 12 Mrd. € prognostiziert (Deutscher Städtetag 2010b). Vgl. hierzu Kap. 2.

  5. 5.

    Der Variationskoeffizient VK bemisst die relative normierte Streuung einer Zufallsvariable X durch Bereinigung der Standardabweichung σ um den Erwartungswert μ: VKx = σxx. Hierdurch wird eine von Volumen und Maßeinheit unabhängige Aussage über die Streuung ermöglicht.

  6. 6.

    Während den Gemeinden bspw. 15 % des Einkommenssteueraufkommens zugewiesen werden, verbleiben ihnen die Grundsteuern vollständig. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich ebenfalls um eine reine Gemeindesteuer, wobei dennoch eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abgeführt werden muss, welche im Rahmen der Gemeindefinanzreform 1969 ursprünglich als temporäre Ausgleichleistung für die Beteiligung der Kommunen am Einkommensteueraufkommen vorgesehen war (Bundesministerium der Finanzen 2010, S. 13). Den Gemeinden verbleibt somit ein Nettoaufkommen an der Gewerbesteuer.

  7. 7.

    Weitere volumenmäßig weniger relevante Kommunalsteuern, wie bspw. Hunde-, Getränke- oder Vergnügungssteuern, werden nachfolgend unter dem Posten „sonstige Steuern“ subsumiert.

  8. 8.

    Die Nullhypothese, dass die Veränderung des Wirtschaftswachstums keinen Einfluss auf die Investitionszuweisungen hat, kann zum Signifikanzniveau von 1 % verworfen werden.

  9. 9.

    Die Umsetzung des Konnexitätsgebots wird jedoch des Öfteren dahingehend kritisiert, dass die finanzielle Ausstattung in keinem adäquaten Verhältnis zu den ausgabenwirksamen Aufgaben der Kommunen steht. Siehe hierzu Döring (2007) oder Dombert (2006).

  10. 10.

    Der Anstieg der sozialen Leistungen weist innerhalb der letzten Jahre gar eine steigende Dynamik auf (Landsberg 2010, S. 284). Dies lässt sich sowohl auf strukturelle Gründe als auch auf zusätzliche Lastenabwälzung auf die Kommunen zurückführen. Denn entgegen des Konnexitätsprinzips erfolgt kein adäquater finanzieller Lastenausgleich (Articus 2010, S. 288).

  11. 11.

    Sachaufwendungen sind u. a. Geschäftsausgaben, Miet- und Pachtausgaben, Ausgaben für die Unterhaltung von Hoch- und Tiefbauten etc.

  12. 12.

    Die zugrunde liegenden Daten des Gemeindefinanzberichtes des Deutschen Städtetages basieren lediglich auf den Kernhaushalten der Kommunen. Die Investitionstätigkeit der kommunalen Unternehmungen wird auf ca. 47 % geschätzt (Reidenbach 2006, S. 24).

  13. 13.

    Eine weiterführende Regressionsanalyse, die den Zusammenhang der Ausgabenentwicklung mit dem Konjunkturverlauf herzustellen versucht, liefert für keine Ausgabenkomponente ein statistisch signifikantes Ergebnis. Der Konjunkturverlauf wurde dabei um unterschiedliche Periodenlängen zeitversetzt, um die Wirksamkeit der Konjunktur auf die die Ausgaben zu ermöglichen, ohne dass andere Resultate erzielt wurden.

  14. 14.

    In den letzten Jahren zeigt sich jedoch eine stetige Zunahme der eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Notlagen gedachten Kreditfinanzierung. Viele Kommunen weisen demnach de facto eine strukturelle Verschuldung auf, um ihren Ausgabenverpflichtungen nachkommen zu können. Vgl. hierzu Kap. 2.

  15. 15.

    Als mögliches Instrument der Verstetigung kommunaler Einnahmen wird in der Wissenschaft die Einführung eines Stabilitätsfonds diskutiert (Broer 2003, S. 135–136). So verteilt das Land Rheinland-Pfalz seit 2007 die Landeszuweisungen an die Städte und Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs durch einen Fonds, welcher Differenzen aus der tatsächlich verfügbaren Ausgleichsmasse und einer auf der historischen Entwicklung basierenden Trendschätzung ausgleicht (Deubel 2007, S. 515–516).

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© 2014 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Sidki, M. (2014). Kommunales Finanzsystem. In: Grundlagen kommunaler Finanzierung und Verschuldung. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04710-8_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-04710-8_2

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-04709-2

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