Zusammenfassung
Ein Konzern ist definiert als ein wirtschaftlicher Verbund von rechtlich selbständigen Unternehmen. Kennzeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen, welches die Leitung des Konzerns ausübt (Mutterunternehmen), Einfluss auf die Entscheidungen der übrigen Konzernunternehmen (Tochterunternehmen) nehmen kann. Um wettbewerbsfähig zu bleiben oder auf neuen Märkten tätig zu werden, sind Konzerne oftmals international tätig. Die Besteuerung solcher multinationaler Konzerne gestaltet sich jedoch schwierig. Dieses Problem liegt darin begründet, dass das jeweilige nationale Steuerrecht nicht am Konzern als wirtschaftliche Einheit anknüpft, sondern an den einzelnen rechtlich selbständigen Einheiten (Trennungsprinzip), welche im Inland ansässig sind. Die jeweiligen Steuerhoheiten werden daher fordern, den Gesamtgewinn des Konzerns so auf die Konzernunternehmen aufzuteilen, dass jedes Unternehmen den Erfolg erzielt, der aus seiner wirtschaftlichen Tätigkeit resultiert.
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Koinzer, C. (2014). Verrechnungspreise als Mittel der zwischenstaatlichen Erfolgszuordnung. In: Gestaltung von Verrechnungspreisen mit immateriellen Wirtschaftsgütern. BestMasters. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-04601-9_2
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