Im Hinblick auf das Zusammenwachsen der internationalen Kapitalmärkte haben sich in den letzten Jahren weitreichende Änderungen in der Rechnungslegung vollzogen. Um den Investoren entschuldungsnützliche Informationen geben zu können und die Kommunikation mit ausländischen Geschäftspartnern zu verbessern, haben Unternehmen ihre Rechnungslegung zunehmend nach internationalen Rechnungslegungsstandards ausgerichtet.

Hierbei haben die International Financial Reporting Standards (IFRS) durch den Internationalisierungsprozess in der deutschen Rechnungslegung vermehrt an Bedeutung gewonnen. So besteht durch die EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 für alle kapitalmarktorientierten Konzerne seit dem 1. Januar 2005 die Pflicht, IFRS anzuwenden.

Unternehmen, deren Wertpapiere bereits zum Handel an einer außereuropäischen Börse zugelassen sind und die deshalb im Rahmen ihrer primären Berichterstattung Konzernabschlüsse nach anderen Rechnungslegungsvorschriften als den IFRS (z. B. US-GAAP) erstellen, müssen die IFRS ab 2007 anwenden.

Nach den IFRS ist jedes Mutterunternehmen grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Ein Mutterunternehmen ist i. S. d. Standards ein Unternehmen mit einem oder mehreren Tochterunternehmen. Ein Verbund von Mutter- und Tochterunternehmen wird als Konzern bezeichnet.