Zusammenfassung
Beteiligungscontrolling kann definiert werden als ein modernes Konzept zur Steuerung von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen aus einer Zentrale. Während in der Literatur eine Vielzahl von Definitionen vorhanden ist, spielt in der Praxis in erster Linie die Unterscheidung zwischen Beteiligungscontrolling und Konzerncontrolling eine Rolle. Dabei sind alle denkbaren Varianten zu finden: Beteiligungs- und Konzerncontrolling werden bisweilen synonym verwendet. Manchmal gilt Beteiligungscontrolling als Überbegriff, der die Konzerngesellschaften, aber auch Beteiligungen außerhalb des Konzerns einschließt. Und es gibt die Ansicht, wonach das Beteiligungscontrolling nur Investitionen außerhalb des Konzerns umfasst. Hier wird Beteiligungscontrolling als Überbegriff gesehen, wobei in der Mehrzahl der praktischen Fragestellungen die Unterscheidung zum Konzerncontrolling vernachlässigbar ist. Entsprechend der wichtigsten Teilbereiche des Controllings wird in den folgenden Kapiteln nun zunächst auf die Funktionen Planung, Reporting, Analyse und Steuerung im Hinblick auf Beteiligungen eingegangen.
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Notes
- 1.
Schröder (2000, S. 23).
- 2.
Burger und Ulbrich (2005, S. 7).
- 3.
Thommen und Achleitner (2006, S. 823).
- 4.
Vgl. zum Abschnitt Paul (2011, S. 287).
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Paul, J. (2014). Einleitung. In: Beteiligungscontrolling und Konzerncontrolling. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01156-7_1
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