Zusammenfassung
Mit dem wachsenden Geldbedarf der Staaten und Gemeinden haben diese durch Gesetze und Gemeindebeschlüsse in stets zunehmendem Maße sowohl das Einkommen wie auch das Vermögen der Gesellschaften mit der Steuer zu erfassen gesucht. Bei der Auslegung dieser Bestimmungen, insbesondere bezüglich der Frage, was alles zum steuerpflichtigen Vermögen oder Einkommen gehört, ist oft viel Spielraum vorhanden und man stößt auf Willkür oder Rechtsunsicherheit, bis die Entscheidungen der höchsten zuständigen Gerichtshöfe vorliegen. In der Praxis haben die Steuerbehörden fast überall nach und nach versucht, auch Teile des Einkommens oder Vermögens zur Steuer heranzuziehen, die bisher auf Grund der Übung davon befreit waren1).
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Haas, R. (1916). Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen. In: Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99426-5_9
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