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Zusammenfassung

Den Aktiengesellschaften ist vom Gesetz die Pflicht auferlegt, den Geschäftsbericht, die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung den Aktionären und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen1). Diejenigen Rückstellungen vom Nutzen, die aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ersehen werden können, sind die offenen Rückstellungen; sie werden den offenen Rücklagen zugeführt und erscheinen als Reservefonds, als Abschreibungen oder in dem Erneuerungsfonds und Kapitaltilgungsfonds. Außerdem werden oft noch besondere Rücklagen gebildet, wie z. B. ein Spezialreservefonds, ein Dispositionsfonds, ein Dividendenergänzungsfonds, oder es finden Abschreibungen auf dem Obligationen-disagio- und Unkostenkonto statt; neuerdings wird in Deutschland infolge der Besteuerung der Zinsbogen (Talons) auch dem Talon- Steuerfonds meist eine alljährliche Rückstellung zugewiesen. Daneben gibt es Rückstellungen auf zweifelhafte Forderungen (Dubiose, Delcrederekonto) oder wohl auch auf ein „allgemeines“, seinen eigentlichen Zweck verschleierndes „Rückstellungskonto“; in letzterem können Rückstellungen aufgenommen sein für möglicherweise zu erwartende Verluste (ungünstiger Ausgang eines Prozesses oder zu erwartende Steuernachforderungen, unglücklicher Verlauf eines riskierten Geschäftes), oder es kann auch eine Art Spartopf mit Wertangabe sein, in welchem man einen Teil des Gewinnes vorläufig vor der Ausschüttung bewahrt.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1916 Julius Springer in Berlin

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Haas, R. (1916). Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen. In: Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99426-5_2

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