Zusammenfassung
In Krankenhäusern mit eigener Krankenhausapotheke, aber auch häufig wenn sie fehlt, wird eine Arzneimittelkommission gebildet, der Leitende Ärzte des Hauses und weitere Mitglieder angehören. Ihre Aufgabe besteht zumeist darin, das Leitungsgremium des Krankenhauses bezüglich der Arzneimittelauswahl und -beschaffung zu beraten, gelegentlich auch den Arzneimittelverbrauch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten näher zu untersuchen und Vorschläge für eine wirtschaftliche, sparsame und bedarfsgerechte Medikation zu unterbreiten. Gelegentlich hat sie auch die Aufgabe, Nebenwirkungen bei der Medikation festzuhalten. Die Mitwirkung in einer derartigen Kommission gehört zu den → Nebenpflichten der Leitenden Krankenhausärzte. (Li)
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Lippert, HD., Kern, BR. (1991). Arzneimittelkommission. In: Arbeits- und Dienstrecht der Krankenhausärzte von A-Z. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-97302-4_7
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