Zusammenfassung
Die Erkenntnis, daß politische Inhaftierung und Folter zu schweren und lang anhaltenden psychischen Störungen führen kann, wurde erstmals aus systematischen Untersuchungen an Überlebenden der nationalsozialistischen Konzentrationslager gewonnen. Einzelfalldarstellungen und explorative Studien zeigen, daß anhaltende psychische Störungen auch bei Personen auftreten, die aus politischen Gründen in der DDR inhaftiert waren. Der Gesetzgeber in Deutschland hat 1992 mit dem „Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz“(StrRehaG) ehemals politisch Inhaftierten aus der DDR besondere Ansprüche auf Versorgungsleistungen zuerkannt, wenn sie unter fortdauernden Gesundheitsschäden infolge der Haft leiden. Nach einer kurzen historischen Abhandlung über die psychiatrischen Folgen des Holocaust und den damit verbundenen gutachterlichen Problemen soll dieser Beitrag Möglichkeiten der Entschädigung aufzeigen und Leitlinien zur Begutachtung von Opfern politischer Haft in der DDR geben.
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© 1996 Dr. Dietrich Steinkopff Verlag GmbH & Co. KG, Darmstadt
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Bauer, M. (1996). Entschädigung und Begutachtung von Opfern politischer Inhaftierung in der DDR. In: Priebe, S., Denis, D., Bauer, M. (eds) Eingesperrt und nie mehr frei. Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93689-0_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-93689-0_7
Publisher Name: Steinkopff
Print ISBN: 978-3-7985-1048-7
Online ISBN: 978-3-642-93689-0
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