Zusammenfassung
Die Punktionsfähigkeit des Schachtes muß bis zum Erliegen des Bergwerkes jahrzehntelang gewahrt bleiben. 1st während dieser Zeit ein Verhieb im Schachtfeld vorgesehen, so müssen ausbau- und abbautechnische Maßnahmen ergriffen werden, um eine betriebsstörende Beschädigung des Schachtes zu vermeiden. Beispielsweise unterbindet eine mit Bitumen gefüllte Gleitfuge, die in einigen neuen Schächten zwischen einer Vorbetonwand und dem eigentlichen Schachtausbau angeordnet wird (Abb. 60), die Übertragung der axialen ebirgsreibungskräfte auf die innere Schachtsäule. Will man jede ebirgsbewegung vom Schacht fernhalten, dann darf der Abbau nur außerhalb des renzwinkelkegels (Abb. 50) betrieben werden. Eine nach dem Bruchwinkel bemessene, abbaufreie Zone reicht hierfür nicht aus, da die obere Schachtsäule von der Vorfeldbewegung der Randbaue noch erfaßt wird.
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Kratzsch, H. (1974). Der planmäßige Abbau der Schachtschutzzone. In: Bergschadenkunde. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93034-8_6
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