Zusammenfassung
Software-Entwicklung ist heute fast immer Teamarbeit. Damit entstehen Probleme mit der Leistungszuschreibung, ihrer Kontrolle und den Vertragsverhältnissen zwischen Entwicklern und Arbeit- oder Auftraggebern: Oft ist noch nicht einmal klar, als was deren (rechtliche) Beziehung überhaupt gedacht war, geschweige denn, wie sie ein Richter bewerten wird. Dementsprechend unklar sind dann oft auch die gegenseitigen Rechte, Pflichten, Weisungsbefugnisse und Haftungen. Zwar kann für die meisten Programme mangels Gestaltungshöhe kein Urheberrechtsschutz verlangt werden. Greift er aber Platz, so begründet er eine Reihe von Rechten des Entwicklers an seinem Produkt, die zum Teil noch nicht einmal abdingbar sind und für einen Arbeitgeber unangenehme Überraschungen bedeuten können. Auch über die Pflichten nach einem Ausscheiden aus einem Unternehmen bestehen oft recht unklare Annahmen: So betreffen etwa Verschwiegenheitspflichten grundsätzlich nur anwendungsspezifisches Wissen, nicht jedoch das für einen Technologiebetrieb viel wichtigere, technische know how!
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© 1991 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Koch, F.A., Schnupp, P. (1991). Der Entwickler. In: Software-Recht. Springer Compass. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-75642-9_3
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