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Anhang

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Ergometrie
  • 18 Accesses

Zusammenfassung

Aufgrund früherer Standardisierungsvorschläge, neuer Forschungsergebnisse, weiterer Erfahrungen un der Abstimmung beim IV. Internationalen Seminar für Ergometrie 1981 wird die Anwendung folgender Standardisierungsvorschläge von der Arbeitsgruppe für Ergometrie des International Council of Sports and Physical Education (ICSPE) der UNESCO empfohlen [52]:

  1. 1.

    Standardergometer entsprechend den ICS-PE-VEreinbarungen von 1965 (runde Schwungmasse, 100 kg, gelicher Durchmesser, Trägheitsmoment 5,55kg·m2 bei gleicher Umdrehungszahl von Schwungmasse und Kurbel. Unterschiedliche Schwungmassen und Umdrehungszahlen, aber mit gleicher kinetischer Energie können ebenfalls verwandt werden. Kurbellänge oder Doppelkurbellänge: 33,3 cm).

  2. 2.

    Drehzahlen von 50 (± 10) U/min (bei submaximalen Leistungen) bzw. Von 60–100 U/min (im maximalen Leistungsbereich) (gt-2 s von HFmax).

  3. 3.

    Leustungsstufen bestimmter Größe und Dauer. Anzuwenden sind:

    1. a)

      Stufen von 10 Watt/1 min oder 25 Watt/2min für Probanden mit eingeschränkter Leistungsbreite, auch bei Kindern und Jugendlichen (BEginn mit 25, 30 oder 50 Watt).

    2. b)

      Stufen von 25 Watt/2 min für Probanden (weiblichen und männlichen) mit erwarteter mittlerer Leistungsbreite (Beginn mit 50 oder 75 Watt).

    3. c)

      Stufen von 25 Watt/2 min oder 50 Watt/3 min für Probanden mit erwarteter großer Leistungsbreite (Beginn mit 100 der 150 Watt).

    4. d)

      Bei allen Probandedn sind mindestens 3 Leistungsstufen anzuwenden.

    5. e)

      Als relative gleiche Standardleistung wird 1 Watt/1kg KG von 3 oder 6 min Dauer empfohlen.

    6. f)

      Zur Bestimmung maximaler ergometrischer Meßgrößen sind Stufen von 25 Watt/ 1 min oder 50 Watt/2 min zu verwenden. Für Probanden bzw. Patienten mit eingeschränkter Leistungsbreite können Stufen von 10 Watt/1 min erforderlich sein. Die gesamte Dauer aller Leistungsstufen soll mindestens 6, aber nicht mehr als 12 min betragen.

    7. g)

      In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen generellen Regeln abgewichen werden, wenn das Untersuchungsgut oder der Untersuchungszweck es erfordern. Die Begründung ist im Untersuchungsprotokoll anzugeben.

  4. 4.

    Definierte Leistungsumsatzbedingungen nach den Verinbarungen des ICSPE müssen eingehalten werden.

    1. a)

      Die Ernährung vor dem Untersuchungstag ist möglichst wenig zu ändern. Bis zu 3 h vor der Untersuchung ist eine kleine Kohlenhydratmahlzeit erlaubt (zwei Schnitten Brot mit Aufstrich und ein Glas Flüssigkeit, z.B. Wasser, Fruchtsaft, Milch).

    2. b)

      Am Vortag sind größere physische und psychische Beanspruchungen, am Untersuchungstag auch kleine körperliche sowie andere Beanspruchungen zu vermeiden, weil sie den Leistungsumsatz bei ergometrischen Untersuchungen verändern können.

    3. c)

      Der Untersuchungsvorgang ist dem Probanden zu erklären. Außenreize sind weitmöglichst abzuschalten, z.B. Lärm, Unterhaltung, Zugluft, Blick auf verkehrsreiche Straße usw.

    4. d)

      Vor Beginn der Untersuchung soll der Proband minimal 10 min sitzend, besser liegend, ruhen.

    5. e)

      Die Raumtemperatur soll +18° bis + 22°C betragen und + 16° bis + 24°C nicht überschreiten, bei einer relative Luftfeuchtigkeit von 30–60%. An heißen Tagen mit hoher Luftfeuchtigkeit sind ergometrische Untersuchungen möglichst zu unterlassen bzw. Entsprechend zu beurteilen.

    6. f)

      Bei der Untersuchung soll aus thermoregulatorischen Gründen nur eine kurze Hose getragen werden.

    7. g)

      Alle Medikamente, auch Genußmittel wie Kaffee, Tee und Nikotin sind am Untersuchungstag, Medikamente mit länger anhaltender Wirkung auch bereits and den Vortagen zu vermeiden. Erforderliche Medikationen sin dim Untersuchungsprotokoll zu vermerken.

    8. h)

      Die Tageszeit der ergometrischen Untersuchung ist anzugeben. Bei wiederholten vergleichenden Untersuchungen ist möglichst die gleiche Tageszeit zu wählen, weil die Leistungsfunktionen sic him Laufe des Tages verändern.

    9. i)

      Ungewöhnliche Verhältnisse sind auf dem Untersuchungsprotokoll zu vermerken.

  5. 5.

    Bestimmte Qualitätskriterien der Ergometrie (betreffend Kalibrierung, Objektivität, Reproduzierbarkeit, Sensivität, Spezifität) sind zu beachten. Sie sind noch international zu vereinbaren.

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© 1984 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg

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Mellerowicz, H. (1984). Anhang. In: Ergometrie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-69488-2_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-69488-2_5

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