Zusammenfassung
Vor der Errichtung von Intensivpflegeabteilung n wurde der Anästhesiologe oft als Konsiliarius gerufen, um vor allem bei Verlegung der Atemwege oder anders bedingter respiratorischer Insuffizienz Hilfe zu leisten. Durch wachsende Erfahrungen, auch in technischer Hinsicht, haben die Anästhesiologen mehr Möglichkeiten bekommen, nicht nur bei der Atmungsinsuffizienz, sondern auch bei anderen Störungen der Vitalfunktionen therapeutisch einzugreifen. Das Ausmaß der technischen Hilfsmittel und die Notwendigkeit ihrer Wartung führten zur Zentralisierung der Einrichtungen. Dadurch wurde dem Anästhesiologen die Möglichkeit zum Aufbau einer eigenen „Konsiliarstation“ gegeben. Dies ändert nichts daran, daß der überweisende Arzt nach wie vor die Hauptverantwortung für die Beurteilung und Behandlung des Patienten behält. Er hat aber auch die Verantwortung dafär, daß der Anästhesiologe und die Intensivpflegeabteilung z.B. bei Versagen der Atmung eingeschaltet werden. Das bedeutet jedoch nicht, daß der zuweisende Arzt die Verantwortung dafür trägt, wie die Behandlung vom Anästhesiologen durchgeführt wird. Dieser stützt die Vitalfunktionen, in diesem Falle die Atmung, und er hat die Verantwortung für den Teil der Behandlung, auf den sich seine Beratung bezieht.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Editor information
Editors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1972 Springer-Verlag Berlin · Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Wåhlin, Å., Westermark, L. (1972). Verwaltung und Organisation. In: Neuhaus, G.A. (eds) Intensivpflege — Intensivtherapie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-65337-7_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-65337-7_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-05738-3
Online ISBN: 978-3-642-65337-7
eBook Packages: Springer Book Archive