Zusammenfassung
Europäischen Unternehmen steht in den USA eine breite Palette von Vertriebswegen zur Verfügung, einschließlich des Verkaufs durch eigene, in Europa ansässige Kaufleute, durch Handelsvertreter und Vertragshändler in den USA oder durch eine Tochtergesellschaft mit Sitz in den USA (vgl. Abschn. 5.2). Versucht ein Unternehmen den Markteinstieg mittels Handelsvertreter oder Vertragshändler, ist zu beachten, daß es wesentliche Abweichungen zwischen dem auf diese Geschäftsverhältnisse anwendbaren Recht in den USA und dem anwendbaren Recht in Deutschland gibt. Hinzu kommt die Tatsache, daß die rechtlichen Bestimmungen bezüglich Handelsvertreter und Vertragshändler in den USA in der Regel der Rechtsprechung der einzelnen Bundesstaaten unterliegen. Obwohl viele US-Bundesstaaten Gesetze erlassen haben, die gewisse Aspekte der Beziehungen zwischen Hersteller und Handelsvertreter bzw. Vertragshändler betreffen, haben die Bundesstaaten keine umfassende - mit dem deutschen Handelsgesetzbuch vergleichbare - Regelung eingeführt.
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Kohlert, H., Delany, M.J., Regier, I. (1999). Handelsvertreter und Vertragshändler in den USA. In: Amerikageschäfte mit Erfolg. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58373-5_11
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