Zusammenfassung
Psychologische Gutachten im Rahmen des Familienrechts sollen zu der Frage Stellung nehmen, welche Regelung der elterlichen Sorge nach einer Trennung oder Scheidung für die Kinder getroffen werden sollte (§§1671, 1672, 1680, 1681, 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Nach der Reform des Kindschaftsrechts im Juli 1998, in dem die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung als Regelfall vorgesehen ist, ergeben sich u.a. Fragestellungen, in denen die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge geprüft werden müssen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Eltern die elterliche Sorge zwar gemeinsam ausüben wollen, sich aber über den zukünftigen Lebensmittelpunkt ihrer Kinder oder andere wichtige Fragen nicht verständigen können und ein Antrag auf alleinige elterliche Sorge gestellt wird. Eine weitere Fragestellung bezieht sich auf den persönlichen Umgang des Kindes mit dem Elternteil, bei dem es nach der Trennung nicht mehr lebt (§ 1684 BGB).
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Westhoff, K., Terlinden-Arzt, P., Klüber, A. (2000). Rahmenbedingungen familienrechtlicher Begutachtung. In: Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57264-7_2
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