Zusammenfassung
Führungskräfte werden von den Unternehmen regelmäßig im sogenannten außertariflichen Bereich geführt als „AT-Angestellte“, das heißt die Inhalte ihrer Arbeitsverträge werden nicht durch einen Tarifvertrag, sondern individuell bestimmt Die Regelungen betreffen insbesondere die Kündigungsfrist, die regelmäßige Anpassung des Gehaltes, wichtige Nebenleistungen wie beispielsweise einen Dienstwagen, insbesondere aber die Höhe der Bezüge. Dazu zählt nicht nur das monatliche Grundgehalt, sondern auch der zusätzliche variable Gehaltsanteil, meist in Form einer prozentualen Gewinnbeteiligung. Eine moderne Form der variablen Vergütung bildet das „Cafeteria-System“, bei dem das Unternehmen einen Pool von Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, aus dem der Mitarbeiter bis zu einem Grenzbetrag eine Auswahl treffen kann. Die häufigsten Beispiele sind Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, zinsgünstige Darlehen, Direktversicherung, zusätzliche Unfallversicherung und verkürzte Wochen-, Monats-und Jahresarbeitszeit. Größere Aktiengesellschaften bieten ihren Führungskräften seit kurzem im Bereich der variablen Vergütung stock-options an und erzielen, je nach Ausgestaltung der Vereinbarung, damit eine zusätzliche Mitarbeiterbindung an ihr Unternehmen.
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Bürger, M. (2002). Aufbau und Inhalt des ersten Arbeitsvertrages einer Nachwuchs-Führungskraft. In: Joka, H.J. (eds) Führungskräfte-Handbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-56401-7_6
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