Zusammenfassung
Im folgenden wird das internationale Kreditgeschäft deutscher Banken in seinen Entwicklungsphasen nach dem Jahre 1945 bis zur Situation Mitte der achtziger Jahre skizziert. Dabei soll der Internationalisierungsprozeß1) (oder das “going international”) deutscher Kreditinstitute in zwei Varianten unterteilt werden, deren praktische Bedeutung sowie deren theoretische Differenzierung für den Untersuchungsgegenstand wichtig sind. Der Internationali-sierungsprozeß deutscher Kreditinstitute läßt sich differenzieren in
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die internationale Ausweitung der bankbetrieblichen Leistungssubstanz (Kreditinstitute plazieren ihre Finanzanlagen auch im Ausland) und in
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die internationale Ausweitung der bankbetrieblichen Leistungsbereitschaft (Kreditinstitute führen ihre Geschäfte auch mit Hilfe ausländischer Operationseinheiten durch).2)
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Literature
Vgl. zu diesem Begriff BAUMANNS (1984), S. 11–19.
In der bankbetriebswirtschaftlichen Literatur zu internationalen Aktivitäten hat sich diese Einteilung als zweckmäßig durchgesetzt; vgl. insbesondere BAUMANNS (1984), S. 11–44 und CRAMER (1981), S. 35–43. Zwischen beiden Varianten der Internationalisierung bestehen allerdings gegenseitige Abhängigkeiten und Wechselwirkungen.
Die deutschen Kreditinstitute mußten nach dem Zweiten Weltkrieg ihr nationales und internationales Geschäft quasi vom Nullpunkt aus wieder aufbauen; vgl. GERHARDT (1984), S. 353–357; HUBER (1982), S. 350.
Vgl. zur Entstehungsgeschichte und zu den Begriffsschwierigkeiten beim Terminus “Euromarkt11 CRAMER (1981), S. 7–9. Eine ausführliche Darstellung von sogenannten Währungsaußenmärkten — als Oberbegriff — siehe bei BRÜTZEL (1985), S. 19–48, mit weiteren Literaturnachweisen.
Vgl. BAXMANN (1985), S. 7; CRAMER (1981), S. 27–35; GROTHGAR (1979), S. 189.
Vgl. BAXMANN (1985), S. 6 f.; CRAMER (1981), S. 62 f., S. 94–96.
Vgl. BAXMANN (1985), S. 4 f.; STORCK (1980), S. 113.
Vgl. BAUMANNS (1984), S. 27. Zu den Wechselwirkungen zwischen einer Ausweitung von Leistungssubstanz und Leistungsbereitschaft vgl. z.B. SÜCHTING (1978), S. 133–149.
Vgl. die ausführlichen Darstellungen bei BAUMANNS (1984), S. 301–365; CRAMER (1981), S. 37–43; GROTHGAR (1979), S. 195–201.
Vgl. BAUMANNS (1984), S. 274–292; REIMPELL (1980), S. 911.
Vgl. REIMPELL (1980), S. 905. Davor hatte man sich auf Kooperationsabkommen mit ausländischen Banken und auf Repräsentanzen (in der Regel nur mit akquisitorischer Funktion) beschränkt.
Vgl. GERHARDT (1984), S. 353–356; HUBER (1982), S. 358. Die erste ausländische Operationseinheit einer deutschen Bank nach 1945 wurde allerdings 1967 als Tochtergesellschaft gegründet; vgl. GERHARDT (1984), S. 354.
Vgl. P.S. (1988), S. 573.
Vgl. hierzu u.a. BITZ (1981b), S. 84–109; BÜSCHGEN (1979), S. 6, S. 118–145; EILENBERGER (1986a), S. 108–157, S. 248–265; FISCHER (1956), S. 189–266; HAGENMÜLLER (1978), S. 15–164; HEIN (1981), S. 44–65; MÜHLHAUPT (1980b), S. 188–193; PRIEWASSER (1982), S. 248–257.
Der Begriff “Geschäft” wird im allgemeinen Sprachgebrauch so vieldeutig und unterschiedlich verwendet, daß eine allgemeine operationale Bestimmung des Begriffsinhalts nicht möglich erscheint. “Das Kreditgeschäft” kann als aggregierte größere Einheit von zahlreichen “Einzelkreditgeschäften” angesehen werden. In der Regel beruhen die Einzelkreditgeschäfte auf Vertragsbeziehungen. Rechtlich kann als “Geschäft” die beiderseitige Verpflichtung zwischen Parteien bezeichnet werden, welche auf gegenseitigem Leistungsinteresse beruht und deren Zweck in der Befriedigung des beiderseitigen Leistungsinteresses beruht; vgl. LARENZ (1987), S. 202 f.
In der Regel Kreditverträge; vgl. zur Rechtsnatur von Bank- und Kreditverträgen RUDOLPH, H. (1978), S. 1026–1030.
Zur grundlegenden Einteilung von Gläubiger-Schuldner-Beziehungen in verschiedenen Entwicklungsphasen vgl. BITZ/HEMMERDE/RAUSCH (1986), S. 7–12; zur Einteilung insbesondere bei Kreditbeziehungen vgl. BAXMANN (1985), S. 312.
Vgl. EILENBERGER (1986a), S. 99 f. und S. 109. Ein “Kredit” im ökonomischen Sinn als Konsequenz einer “Vertrauensinvestition” des Kreditgebers in seine Geschäftspartner (lat. credere = vertrauen) liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Leistung und eine dazugehörige Leistung zeitlich auseinanderfallen; sind beide Leistungen Geldleistungen, spricht man von einem Darlehen.
Die folgenden Ausführungen zur Systematik des Kreditgeschäftes lehnen sich an EILENBERGER (1986a), S. 109–111, an.
Es entsteht keine Gläubiger-Schuldner-Beziehung, wenn die Finanzierungsmittel (Dritter) ausschließlich und ohne eigenes Obligo des Kreditinstituts sukzessiv durchgeleitet werden (Kreditvermittlung im engeren Sinn). Es können aber durch zeitliche Diskrepanzen in der Abwicklung solcher Durchleitungen oder durch Erweiterung der Kompetenz des Kreditinstituts bei der Vermittlung durchaus zeitlich begrenzte Gläubiger-Schuldner-Beziehungen mit Zahlungsmittelabfluß entstehen (Kreditvermittlung im weiteren Sinn). Zu den Grenzfällen in der Praxis bei einer derartigen Diffe-renzierung vgl. EILENBERGER (1986a), S. 109 f., S. 151–157.
Rechtssprachlich sind die Bezeichnungen Geld- und Kreditiere nicht korrekt, da gemäß § 598 BGB nur von Leihe gesprochen werden kann, wenn diese unentgeltlich erfolgt. Die Kreditgewährung mit der bei Kreditinstituten üblichen Vereinbarung eines Entgelts als Gegenleistung wäre eigentlich gemäß § 535 BGB als Miete oder Pacht zu bezeichnen. Vgl. SCHURIG (1981), S. 192.
Daß auch bei der indirekten Kreditgewährung zu Recht von Kreditgewährung gesprochen wird, erläutert DEPPE wie folgt: “Kreditleihgeschäfte stellen als solche i.d.R. nur eine potentielle Verwendung liquider Mittel des Kreditinstituts dar, binden aber durchweg Kreditkapazität des Instituts infolge des begrenzten Eigenkapitals der Bank und sind daher in diesem engeren Sinne als ‘Mittelverwendung’ zu interpretieren”; DEPPE (1976), S. 445.
Vgl. SCHURIG (1981), S. 49.
Vgl. grundlegend zur Fristentransformation die Arbeiten von HOFFMANN (1967) und KINAST (1976); zur Risikotransformation die von ARNOLD (1964). Die Regionaltransformation hat — ähnlich wie die Losgrößentransformation -in der Vergangenheit keine ausgeprägte fachliterarische Problematisierung erfahren. Die Regionaltransformation — in aktueller Zeit verstanden als Transformation von Bankleistungen auch über nationale Grenzen und/oder Währungsgebiete hinaus — und die damit verbundenen, verschiedenartigen betrieblichen Probleme erfordern aber eine intensivere Auseinandersetzung.
Vgl. ähnlich ARNDT (1986), S. 23; und schon SCHMIDT-WILKE (1970), S. 101.
So auch ALIBER (1984), S. 663: “The choice of boundary between domestic banking and international banking may vary with the question being analyzed”. Vgl. zu analogen Vorgehensweisen in der mit internationalen Aktivitäten befaßten bankbetriebswirtschaftlichen Literatur: zum Standortproblem BAUMANNS (1984), S. 12; zur Kreditpolitik BAXMANN (1985), S. 35; zum Kreditgeschäft CRAMER (1981), S. 4 und DWORAK (1985), S. 23; zum internationalen Geldmarktgeschäft HEIN (1966), S. 39; zum Marketing VON STAUDT (1980), S. 18. Eine Auswertung verschiedener Definitionsansätze des internationalen Bankgeschäfts allgemein findet sich bei ZEITLER (1985), S. 4–14.
STORCK (1978), S. 108.
Vgl. DEUTSCHE BUNDESBANK (1985), S. 28 f., S. 31. Auslandsstützpunkte von Kreditinstituten sei der Oberbegriff für ausländische Operationseinheiten wie Repräsentanzen, Filialen (synonym Zweigstellen, Niederlassungen) und Beteiligungen (Minder- und Mehrheitsbeteiligungen) bis zu 100%igen Tochterbanken.
Vgl. dazu für verbundene Unternehmen grundsätzlich KLEIN (1989), S. 417; ORDELHEIDE (1986), S. 495.
Vgl. grundsätzlich ähnlicher Auffassung zu derartigen Reaktionen NUNNEN-KAMP/JUNGE (1985), S. 144; auch BRÜTZEL (1985), S. 54 bei — möglicherweise — erweiterten Mindestreservebestimmungen für ausländische Filialen; CLAUSSEN (1986), S. 501, der aufgrund von erhöhten Anforderungen der nationalen deutschen Bankenaufsicht von Ausweichreaktionen im Kreditgeschäft auf Geschäfte über Auslandsstützpunkte spricht. Zur generellen Problematik des Einflusses von Publizitätsvorschriften auf das unternehmerische Verhalten vgl. schon MOXTER (1962a).
Anschaulich illustrieren die folgenden zwei Beispiele die Problematik der Abbildung des internationalen Kreditgeschäftes in Abhängigkeit von der geographischen Perspektive:
“(1) Wenn die New Yorker Filiale der Commerzbank einem amerikanischen Kunden einen Kredit gewährt und diesen in den Vereinigten Staaten refinanziert, so ist dies aus der Sicht der Filiale selbst ein reiner domestic loan. Für die Commerzbank AG müssen wir eine solche Finanzierung aber — auch unter dem Aspekt der Eigenkapitalgrundsätze der deutschen Bankenaufsicht — als internationale Finanzierung der Commerzbank AG ansehen. (2) Noch komplizierter wird es, wenn die Luxemburger Tochter unseres Hauses, die Commerzbank International S.A., also ein rechtlich selbständiges Institut luxemburgischen Rechts, einem deutschen Schuldner einen Kredit gewährt. Aus der Sicht des Commerzbank-Konzerns (mit seiner zentralen Konzernspitze in Frankfurt) ist dies wirtschaftlich letztlich ein Inlandskredit. Tatsächlich möchte ich aber auch solche Ausleihungen zu den internationalen Finanzierungen rechnen, schon allein im Hinblick auf die Luxemburger bankrechtlichen Vorschriften”; so RICHOLT (1984), S. 47.
Vgl. dazu stellvertretend für die zahlreiche Literatur GRÜNÄRML (1975), S. 228–243.
Vgl. EILENBERGER (1980), S. 9 f.
Vgl. analog für sogenannte multinationale Kreditinstitute bei EILENBERGER (1983), S. 16, und DERS. (1986a), S. 228.
Die Bezeichnung inländische Kreditinstitutszentrale im Heimatland soll die letztendlich in dieser Arbeit interessierende, endgültige Hierarchiespitze einer deutschen globalen Kreditinstitutsgruppe ausdrücken. Damit sind die sogenannten “Auslandsbanken”, also Tochterbanken und Filialen ausländischer Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland, die als Zwischenglied einer Unternehmensgruppe ebenfalls ausländische Beteiligungen und/ oder Filialen unterhalten könnten, aus der Betrachtung in dieser Arbeit ausgeschlossen.
In dieser Untersuchung wird abweichend von der aktienrechtlichen Konzerndefinition unter einem internationalen Bank-Konzern ein hierarchisches System von inländischen und ausländischen Bank-an-Bank-Beteiligungen verstanden, dessen Obergesellschaft die inländische, deutsche Kreditinstitutszentrale ist; vgl. zu diesem engeren Konzernbegriff auch SCHIERENBECK (1982), S. 150.
Repräsentanzen (Büros u.a.) seien wegen ihrer überwiegend akquisitorischen Funktion aus der risiko- und abbildungstheoretischen Diskussion im folgenden ausgeschlossen; vgl. zu Repräsentanzen z.B. KANDLBINDER (1978), S. 403.
Für die risikotheoretische Betrachtung ähnlich MERTIN (1978), S. 100: “... eine große Zahl deutscher Banken ihr Geschäft heute nicht mehr nur aus dem Inland heraus betreibt, sondern zur gleichen Zeit auf drei Ebenen Kreditrisiken einkauft.” Ähnlich auch KOHLHAUSSEN (1984), S. 79: “Die Beurteilung eines Kredits unter Risikoaspekten hängt also nicht zuletzt davon ab, ob er - von einer Zentralabteilung im Inland, - einer Inlandsfiliale, - einer Auslandsfiliale oder - einer Auslandstochter ausgereicht wird.”
Inländische Bankbeteiligungen einschließlich Tochterbanken brauchen nicht als gesonderte Gruppe von Operationseinheiten angesehen werden, weil sich ihre Risikoproblematik grundsätzlich (theoretisch) nicht von der der inländischen Kreditinstitutszentrale und inländischer Filialen unterscheidet. Hinsichtlich der Abbildungsprobleme des internationalen Kreditgeschäftes ist zweierlei anzumerken. Aus der Sicht der Informationsadressaten der Rechnungslegung der inländischen Kreditinstitutszentrale ergeben sich Probleme, wenn sie sich Einblick in (eventuell) mehrere Einzeljahresabschlüsse von Bankbeteiligungen/Tochterbanken beschaffen müßten. Neben dem Beschaffungsproblem bleibt die Tatsache, daß sich die Abbildungsprobleme in diesen Einzeljahresabschlüssen wiederholen, da diese eigenständig denselben bilanzrechtlichen Vorschriften in der Bundesrepublik unterliegen. Das “Beschaffungsproblem” ist grundlegend durch die Konsolidierung der inländischen Bankbeteiligungen/Tochterbanken im Konzernabschluß der inländischen Kreditinstitutszentrale lösbar, denn dieser vereint alle Aktiva und Passiva der einbezogenen Konzerngesellschaften. Ein weiteres Problem ist, ob im inländischen Konzernabschluß überhaupt noch informative Aussagen für externe Informationsadressaten über das dort hochaggregierte internationale Kreditgeschäft enthalten sind. Daher soll die Konzern-Rechnungslegung insoweit in dieser Arbeit Beachtung finden. Zusätzlich zur Sachbegründung ist gerade der Konzernabschluß deshalb in dieser Arbeit relevant, weil er ausschließlich eine Informationsfunktion hat, da er weder Grundlage eines Dividendenbeschlusses noch maßgeblich für die Gewinnbesteuerung ist; vgl. KLEIN (1989), S. 422; WEBER-BRAUN (1989), S. 500.
Siehe die risikotheoretische Untersuchung im Zweiten Kapitel, GP 3.
Vgl. KANDLBINDER (1978), S. 405. Ebenso KÖLLHOFER: Auslandsfilialen sind “mit allen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen Teil des beaufsichtigten deutschen Kreditinstituts, seines Rechenwerkes, seiner Monatsausweise, Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und unterliegen damit ebenfalls voll den Grundsätzen des KWG über Eigenkapital, Liquidität, Kreditgrenzen, Anzeigepflichten etc.”; KÖLLHOFER (1983), S. 66 (Hervorhebungen vom Verf.).
Vgl. z.B. MERTIN (1986), S. 235. TRÖTSCHER (1987), S. 47, spricht von Teilbilanzen der Auslandsfilialen, die nach deutschen handeis- und steuerrechtlich notwendigen Überleitungsbuchungen dann Vermögen und Ergebnis dokumentieren. Eine Zusammenstellung der Salden der Bestandskosten in der Art einer Bilanz und die Salden der Erfolgskonten in der Art einer Gewinn-und Verlustrechnung wird üblicherweise als Betriebsstättenbilanz in DM bezeichnet; wenn die in Betracht kommenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften zutreffend angewendet werden, zeigt diese Nebenrechnung den Betrag, mit dem die ausländische Filiale zum Erfolg der Gruppe beigetragen hat; vgl. PERING (1986), S. 2301 f.
Siehe die risikotheoretische Untersuchung im Zweiten Kapitel, GP 3.
Vgl. KANDLBINDER (1978), S. 404.
Vgl. z.B. ebenso BAUMANNS (1984), S. 59; GERKE/PHILIPP (1983), S. 88; WAGNER, K. (1982), S. 26.
Über die Höhe des Haftungsumfangs ist ex ante keine präzise Aussage zu machen, denn so sagt eine “buchmäßig ausgedrückte (Kapital-) Beteiligung einer Bank an einer anderen Bank nicht unbedingt etwas darüber ..., wie hoch die daraus folgende Haftungsverpflichtung des Mutterinstituts im Ernstfall letztlich sein mag”; ERDLAND (1981), S. 463.
Vgl. PECCHIOLI (1983), S. 127.
Die Bundesrepublik Deutschland wird nachfolgend stets als Inland, alle anderen Staaten der Welt als Ausland bezeichnet.
Einschließlich der Extremfälle gibt es offenbar (Math) mögliche Dreierkombinationen der betrachteten drei Merkmale mit den zwei Merkmalsausprägungen “inland- oder auslandorientiert11. Zum betriebswirtschaftlichen Terminus “Typ”, der als Muster Vorbild nur das Wesentliche von realen Erscheinungen zum Ausdruck bringt; vgl. KNOBLICH (1972), S. 143; LEHMANN (1976), Sp. 3941–3952. Die Typologie (wie auch die Morphologie) ist eine wissenschaftliche Erkenntnismethode mit dem Ziel einer Ordnung einer Vielfalt von Erscheinungen eines Wissensgebietes durch Zusammenfassung ähnlicher Formen zu Typen; vgl. KNOBLICH (1972), S. 142 f.
Die ausführliche risiko- und abbildungstheoretische Untersuchung der Typen erfolgt im Zweiten und Dritten Kapitel.
Vgl. zu einer engeren Abgrenzungsregel bei drei ähnlich gebildeten Kriterien SCHMIDT-WILKE (1970), S. 2 f. Der in dieser Untersuchung weitergefaßte Begriff internationaler Kreditleistungen erscheint der Intention dieser Arbeit eher angemessen: Da es um die risiko- und abbildungstheoretische Analyse “nur” des internationalen Kreditgeschäfts geht — während sich SCHMIDT-WILKES Arbeit mit dem gesamten internationalen Bankgeschäft auseinandersetzt — ist der Kreis der einzubeziehenden internationalen Kreditleistungen vollständiger und repräsentativer zu erfassen.
Vgl. auch GROTHGAR (1979), S. 201.
Vgl. z.B. GERHARDT (1984), S. 383–390.
Vgl. z.B. für die US-amerikanischen Banken DAHL (1971), S. 65; für deutsche, international tätige Kreditinstitute BAUMANNS (1984), S. 312.
Vgl. dazu ähnlich FISCHER (1983), S. 839–846. Mit “Wirtschaftskraft” sollen zusammenfassend Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Privaten; Ertrags-, Umsatz-, Vermögensverhältnisse von Unternehmen sowie Steueraufkommen und Verschuldungsfähigkeit der öffentlichen Hand bezeichnet werden.
Vgl. FISCHER (1983), S. 841.
Zu Kreditsicherheiten aus theoretischer Sicht siehe z.B. RUDOLPH, B. (1984b), S. 16–43; aus praktischer Sicht siehe z.B. OBERMÜLLER (1987) speziell zu Ersatzformen für bankmäßige Kreditsicherheiten und allgemein OBST/HINTNER (1988), S. 327–359; aus rechtlicher Sicht z.B. BÜLOW (1988).
Bei Zugrundelegung der hier verwendeten Geo-Taxonomie typischer Kreditleistungen und einer Erweiterung um das vierte Merkmal “Besicherung” erhielte man fünfzehn Typen internationaler Kreditleistungen; vgl. dazu die schematische Abbildung im Anhang 1.
“Die Bestellung der Kreditsicherheit ist demnach ein Hilfsgeschäft, ein Sekundärgeschäft, das ein Hauptgeschäft, die Kreditgewährung, voraussetzt, und das gleichsam im Hintergrund ruht, solange der Kredit vereinbarungsgemäß abgewickelt wird, und erst dann hervortritt, wenn dies nicht mehr der Fall ist”; BÜLOW (1988), S. 1.
So findet sich z.B. lediglich bei Position 10 “Forderungen an Kunden” im Formblatt für Aktienbanken ein darunter-Ausweis von grundpfandrechtlich gesicherten und öffentlich-rechtlich verbürgten Krediten. Ansonsten ist auch z.B. in den Bilanzierungsrichtlinien des BAKred in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 1988 ausgeführt, daß einem Kreditinstitut verpfändete oder in anderer Weise als Sicherheit gestellte Vermögenswerte in der Bilanz nicht auszuweisen sind; vgl. BILANZIERUNGSRICHTLINIEN, I. Allgemeine Richtlinien, Nr. 4, abgedruckt in: CMBS, Nr. 16.01.
Siehe dazu die grundsätzliche Abwägung der gegensätzlichen Interessenlagen externer Informationsadressaten versus interner Informationsgeber im Dritten Kapitel, GP 2.2.1.
Zum Begriff der grundsätzlichen Risikoinhärenz von Kreditleistungen vgl. die Ausführungen im Zweiten Kapitel, GP 2.
Der konzeptionelle Verzicht auf die Abbildung von Auswirkungen risikopolitischer Maßnahmen im Jahresabschluß bedeutet aber nicht den Verzicht auf eine exkursorische Darstellung Ursachen- und wirkungsbezogener Risikopolitik im internationalen Kreditgeschäft; vgl. dazu Erstes Kapitel, GP 2.3.
Aufgrund der bereits erläuterten, möglichen Abbildungsprobleme der Besi-cherungsmaßnahmen (Stichwort: Besicherungsbündel), soll für den Regelfall als plausibel angenommen werden, daß bei einem ausländischen Kreditschuldner ausländische Sicherheiten und bei einem inländischen Kreditschuldner inländische Sicherheiten gestellt werden.
Stellvertretend für die Problematik einer Begriffsbestimmung siehe STREITFERDT (1973), S. 5 – 12 mit weiteren Nachweisen. Die Uneinheitlich-keit ist nach WITTMANN in der “Unzahl von Sachzusammenhängen11 des Begriffs Risiko begründet; vgl. WITTMANN (1959), S. 35. Die vielfältigen Bemühungee im einschlägigen Schrifttum zur Begriffsexplikation lassen den Schluß zu, daß es sich hinsichtlich des “richtigen” Risikobegriffs um ein Ignorabimus — ähnlich wie STÜTZEL es für den betriebswirtschaftlich “richtigen” Gewinnbegriff konstatierte; vgl. STÜTZEL (1962), S. 244 — handelt.
Ein Begriff ist das durch die geistige Erfassung eines Gegenstandes (das können Dinge, Relationen und Eigenschaften sein) charakterisierte Gedankengebilde, dessen sprachlicher Ausdruck das Wort ist. Begriffe haben einen Mittelcharakter, d.h., sie stehen in einer Beziehung zum Erkenntnisziel einer Untersuchung und erfüllen eine Funktion im Erkenntnis- und Darstellungsprozeß; vgl. SZYPERSKI (1962), S. 21 f., S. 142.
Das Motiv für die Ausführungen im Kapitel 2.1 hat SZYPERSKI (1962), S. 45, formuliert: “Das Ziel echter wissenschaftlicher Begriffs- und Terminologiearbeit muß die Präzision in der zweckgerechten Erfassung des jeweiligen Erkenntnisgegenstandes sein.” Vgl. zum Begriff Terminologie und zu den Anforderungen an eine betriebswirtschaftliche Terminologie z.B. SZYPERSKI (1962), S. 33–50.
Vgl. z.B. zur Datenaufbereitung bei verschiedenen betrieblichen Rechenwerken WEBER-BRAUN (1989), S. 514.
Es sei an dieser Stelle einmalig für die gesamte Untersuchung stellvertretend auf einen — an sich selbstverständlichen, aber auch im wissenschaftlichen Tätigkeitsbereich nicht immer ausreichend beachteten — Sachverhalt hingewiesen. In einem arbeitsteiligen Wissenschaftsprozeß, der in einem begrenzten Zeitrahmen mit beschränkten persönlichen und sächlichen Mitteln Zwischenergebnisse vorlegen muß, ist es nicht möglich, jede Fragestellung “zu den Quellen zurückzuverfolgen”.
In den Wirtschaftswissenschaften ist darunter ein geordnetes System vorwiegend mathematischer Symbole zu verstehen, wobei man das System der Buchhaltung als eines der ältesten ökonomischen Modelle dieser Art bezeichnen kann; vgl. BITZ (1977), S. 19.
BITZ (1977), S. 20.
Vgl. BITZ (1977), S. 25–44.
BITZ (1977), S. 39.
Eine Trennung beider Funktionen in zwei separate Rechenwerke — z.B. in eine Informationsbilanz und eine Ausschüttungssperrbilanz — wäre von der theoretischen Konzeption zweier Bilanzzwecke angebracht und mit zumutbarem Mehraufwand auch praktisch durchzuführen; vgl. dazu die Vorschläge in BITZ/HEMMERDE/RAUSCH (1986), S. 60–65; siehe zur theoretischen Problematik auch schon STÜTZEL (1967), S. 320. Da es in dieser Arbeit aber um ein Detailproblem, nicht um ein Konzeptproblem der Jahresabschlußkonstruktion geht, soll dieser Aspekt nicht weiter diskutiert werden.
Vgl. zu diesen Bereichen beispielsweise BAXMANN (1985), S. 299–413: CRAMER (1981); DWORAK (1985), S. 57–110; KARSTEN (1984). Siehe auch generell zu Unsicherheitsformen bei der Kreditvergabeentscheidung z.B. RUDOLPH, B. (1984b), S. 22–30.
Vgl. SCHMOLL (1985), S. 396 f.; er zeigt, daß das allgemein entscheidungstheoretische Phasenschema auf den Kreditentscheidungsprozeß übertragen werden kann.
Vgl. BITZ (1977), S. 45; kapazitätsbedingte Restriktionen sind natürlich zu beachten.
Zu den Grundlagen und zu weiterführenden Differenzierungen des Risikobegriffes im Bereich der Entscheidungstheorie vgl. BITZ (1981a), S. 13–18.
Vgl. SCHURIG (1981), S. 43.
“Information ist ... zweckorientiertes Wissen, wobei der Zweck in der Vorbereitung des Handelns liegt”; WITTMANN (1980), Sp. 894.
Da es sich hier um zukunftsbezogene und niemals völlig sichere Aussagen über Wertangaben entsprechender Maßgrößen handelt, liegt keine Messung im engeren Sinn, sondern eher eine Schätzung vor; vgl. dazu BITZ (1977), S. 71 f.; SZYPERSKI (1962), S. 56 f.
Vgl. zu diesem Vorgehen BITZ (1977), S. 73; ENGELS (1962), S. 87. Auf Differenzierungen und Probleme bei der Festlegung der Standardalternative soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden; vgl. dazu BITZ (1977), S. 75–77.
Vgl. HAEBERLE (1979), S. 9 f.
Vgl. BITZ (1977), S. 77–81.
In der Bankpraxis ist implizit die Zielvorstellung üblich, vom maximal möglichen Ergebnis einer Kreditvergabe auszugehen, d.h. von der vollständigen Kapitalrückzahlung einschließlich der Zinsen zu den festgelegten Zeitpunkten gemäß einer Kreditvergabevereinbarung. Diese Zielvorstellung der Bankpraxis fand ihren Niederschlag in der Literatur zur Bankbetriebswirtschaftslehre, in der bisher unter Risiko traditionell nur die Verlustmöglichkeit verstanden wird (sogenannter materieller Risikobegriff); vgl. beispielsweise HAGENMÜLLER (1977), S. 354; HARTMANN (1962), S. 13 f.; HEIN (1981), S. 151; PRIEWASSER (1982), S. 128. Für ein theoretisches Planungsmodell eines Kreditinstitutes übernahm 1956 MÜLHAUPT (1980a), S. 11 f. diese Zielvorstellung: “Die Bank plant stets nur die Gewährung sicherer Kredite”. In der neueren bankbetriebswirtschaftlichen Literatur finden sich aber Indizien, daß der formale Risikobegriff zunehmende Akzeptanz findet; vgl. z.B. die Hinweise in zwei Lehrbüchern zur Bankbetriebswirtschaftslehre: Zum Kreditvergaberisiko siehe HEIN (1981), S. 151 f.; zum Zinsrisiko siehe EILENBERGER (1986a), S. 116.
Zu den alternativen Zielvorstellungen sowie zur Verwendung einer speziellen Risikodefinition im Kreditgeschäft vgl. beispielsweise die Darstellung bei BAXMANN (1985), S. 15–20.
WÄCHTERSHÄUSER (1971), S. 67.
Vgl. die detaillierte Darstellung bei WÄCHTERSHÄUSER (1971), S. 66–69, S. 263–275.
Eine ähnliche Aussage für Controlling-Modelle macht WREDE, zitiert bei CRONOS (1988), S. 351: “Neben den stichtagsbezogenen Risiken, die aus den Bilanzen hervorgehen, werden über das Controlling monatliche Berichte zur Verfügung gestellt, aus denen zukünftige Chancen und Risiken hervorgehen.” Es wird deutlich, daß er den entscheidungstheoretischen Risikobegriff meint, auch wenn er sprachlich andere Worte verwendet: zukünftige Chancen (= mögliche positive Erfolgsbeiträge) und zukünftige Risiken (= mögliche negative Erfolgsbeiträge).
Verwandte Begriffe sind Entscheidungswerte; vgl. ENGELS (1962), S. 194, und Glaubwürdigkeitsgrade; vgl. MOXTER (1962b), S. 612, S. 615.
Im strengen Sinn einer Nachprüfung der subjektiven Annahmen des Rechnungslegenden; vgl. MOXTER (1962b), S. 629.
Es geht also um die Erfassung und Bewertung von Handlungsfolgen, wohingegen es bei einem Kreditentscheidungsmodell um die Erfassung und Bewertung von Handlungsalternativen geht; vgl. STRACK (1976), S. 24.
Vgl. die detaillierten Ausführungen zu den gesetzlichen Vorschriften und den “Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung” bei der externen Rechnungslegung von Kreditinstituten im Dritten Kapitel, GP 4.1.3.
Vgl. BITZ (1977), S. 46.
Vgl. BEINE (1960), S. 77 f.; MEYER, H. (1985), S. 147. Bei Kreditleistungen unter Abzug von Disagien/Damnen — welche nach überwiegender Meinung in der Literatur Zinscharakter haben und daher materiell Zinsen darstellen — wird allgemein anerkannt, daß die Kreditleistung zum Nominalwert aktiviert, das Disagio als Abgrenzungsposten passiviert und dieses über die Laufzeit des Kredits pro rata temporis erfolgswirksam aufgelöst wird; vgl. MEYER, H. (1985), S. 142 f.
Vgl. LEFFSON (1987a), S. 330 f.
BITZ/HEMMERDE/RAUSCH (1986), S. 69; ähnlich BAETGE (1986), S. 13.
BAETGE/KNÜPPE (1986), S. 396; KUPSCH (1975), S. 153 f. Der positive Erfolgsbeitrag wird üblicherweise mit dem Begriff Chance bezeichnet.
So z.B. auch WIEGEL (1985), S. 48.
Vgl. exemplarisch folgende Lehrbücher zur Bankbetriebswirtschaftslehre: BITZ (1981b), S. 74, S. 127–130; BÜSCHGEN (1979), S. 168–172; EILENBERGER (1986a), S. 116, S. 237–239; HAGENMÜLLER (1977), S. 354–355; HEIN (1981), S. 151–153; MÜLHAUPT (1980b), S. 188–193; PRIEWASSER (1981), S. 124–131; SÜCHTING (1987), S. 315.
Zwei der drei juristischen Auslösungstatbestandsrisiken gelten für alle Aktiengesellschaften, nämlich das Überschuldungsrisiko sowie das Zahlungsunfähigkeitsrisiko gemäß § 92 Abs. 2 AktG. Diese Risiken können zur Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens führen. Das dritte Auslösungstatbestandsrisiko ist branchenspezifisch und folgt aus § 35 Abs. 2 Nr. 4 KWG. Danach kann einem Kreditinstitut bereits bei dem Verlust von 50 v.H. seines im letzten Jahresabschluß ausgewiesenem haftenden Eigenkapitals die Geschäftserlaubnis durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen entzogen werden. Diese Regelung greift schon vor dem Tatbestand der aktienrechtlichen Überschuldung in die Unternehmensexistenz ein.
Die hier übernommene Einteilung in drei Bereiche bankbetrieblichen Geschehens: - den geschäftspolitischen Bereich, - den liquiditätsmäßig-finanziellen Bereich und - den technisch-organisatorischen Bereich geht auf DEPPE zurück. Eine vertiefende Darstellung findet sich bei DEPPE (1978a), S. 3–98.
Diese schematische Darstellung kann nicht sämtliche möglichen Wechselwirkungen zwischen den Teilrisiken abbilden. So ist hier z.B. unterstellt, daß sich ein Standingrisiko nicht in einem Liquiditätsrisiko konkretisiert, wenn unter normalen Marktbedingungen einem Kreditinstitut immer die Geldaufnahme zu einem entsprechenden Zins inklusive (eventuell höherer) Risikoprämie möglich ist. Daher leitet sich hieraus das Rentabilitätsrisiko ab.
Dazu fehlen zumindest zur Zeit noch einige Voraussetzungen, denn es “gibt bisher keine umfassende Risikostrukturlehre des Bankbetriebs einschließlich einer allgemein anerkannten Typologie von Teilrisiken, mittels deren eine Risikobemessungs- und Risikobewertungslehre formuliert werden könnte”; BERGER,- K. H. (1982), S. 104. Für die isolierten Teilrisiken sind jeweils mehr oder weniger akzeptable Messungs- und Bewertungsmethoden entwickelt worden.
Kritisch zu Argumentationen aus der “Natur der Sache” z.B. HARTLE (1984), S. 65–67.
Vgl. BITZ (1977), S. 26, mit weiteren Nachweisen.
Ähnlich BITZ (1977), S. 20 und ähnlich SZYPERSKI (1962), S. 144: “Unterschiedliche Zwecke bedingen unterschiedliche Begriffe; demzufolge kann ein Begriff nur gleichen Zwecken dienen.”
ENGELS (1962), S. 209. Auf die Problematik der sprachlichen Ebene — bei einer Diskussion strategischer Bankplanung — weist auch JACOB (1986), S. 9, mit der Bemerkung hin, “daß Praxis und Theorie auf zwei unterschiedlichen semantischen Ebenen miteinander diskutieren”.
Auch KRÜMMEL (1969), S. 60, S. 82–86, unterscheidet z.B. bei liquiditätspolitischen Rechenwerken des Bankbetriebes zwischen
a) Rechenwerken für den Nachweis der Erfüllung erzwingbarer Normen Dritter, deren Rechentechnik sich aus Vorschriften ergibt, und
b) Rechenwerken für bankindividuelle, liquiditätspolitische Dispositionen.
Mit der Auswahl der Geschäftssparte internationales Kreditgeschäft wird ein Teilrisiko des liquiditätsmäßig-finanziellen Bereichs herausgegriffen. Im weiteren werden also die anderen Geschäftsspartenrisiken und die Risiken des technisch-organisatorischen Bereichs mit den jeweils korrespondierenden Risiken des geschäftspolitischen Bereichs nicht mehr betrachtet.
Den bankinternen Rechenwerken entsprechen die internen betrieblichen Rechenwerke zur Dispositionshilfe, bei den bankexternen Rechenwerken handelt es sich um die betrieblichen Rechenwerke zur Information Dritter und zur Dispositionsbeschränkung.
Die aus dem angelsächsischen Schrifttum zur Kreditwürdigkeitsprüfung bekannten “four C’s” (character, capacity, capital, condition) wurden schon 1967 von Robert BARTELS um zwei C’s (collateral, country) erweitert; vgl. WÄCHTERSHÄUSER (1971), S. 125. Im Hinblick auf das internationale Kreditgeschäft sollte der Faktor currency ergänzt werden. Somit könnte ein Katalog von Bestimmungsfaktoren bei internationalen Kreditvergabeentscheidungen wie folgt vollständig “seven C’s” umfassen: character, capacity, capital, condition, collateral, country, currency.
Zu Modellen des Portfolio-Managements und der Planung eines strukturellen Gewinnbedarfes vgl. z.B. SCHIERENBECK (1985), S. 174–197, S. 198, S. 280–304. Zu einem Globalsteuerungsmodell im internationalen Bankkonzern vgl. EISELE (1985). Zum Bank-Controlling im allgemeinen siehe OBST/HINTNER (1988), S. 808–837.
Eine Aufgabe von Controllingmodellen — z.B. anhand einer auf einer Ablauf-bilanz basierenden Planbilanz; vgl. dazu stellvertretend die Darstellung der Anwendung in der Bankpraxis bei SCHNEIDER-GÄDICKE (1985), S. 322–332 -ist die Vorplanung von gesamtbankbezogenen Rentabilitäts- und Risikogrößen. Dafür sind Soll- und Ist-Werte zu ermitteln, allerdings lassen sich häufig die Risikofaktoren nicht exakt quantifizieren, so daß Meßprobleme entstehen und dem Controlling die Aufgabe der Entwicklung geeigneter Meßinstrumente zufällt; vgl. SCHÜLLER (1984), S. 29, S. 38. Die Entwicklung geeigneter Meßinstrumente sollte auch die Bestimmung einer Risikenkategorie (die zu einer Risikoterminologie korrespondiert) beinhalten, die für diesen Modellzweck möglichst sachadäquat formuliert ist.
Vgl. die Ausführungen im Ersten Kapitel, GP 2.1.2.
Auf die Grundlagen und eine Einteilung der Semiotik (Lehre von den Zeichen) in eine syntaktische, sigmatische, semantische und pragmatische Dimension von Sprachzeichen in der Kommunikation kann nicht weiter eingegangen werden; vgl. dazu z.B. ADAM (1969), Sp. 707–714; SZYPERSKI (1962), S. 15 f.; WILD (1971), S. 319–322. Für die obige Schlußfolgerung sei allerdings der Hinweis gegeben, daß die semantische Eindeutigkeit eines Begriffes eine klare Abgrenzung seiner Intension (Begriffsinhalt) und seiner Extension (Begriffsumfang) erfordert; vgl. zu diesen sprachlichen Kennzeichnungen eines Begriffs SZYPERSKI (1962), S. 21–24.
So sprechen auch RAFFEE/KREUTZER (1984), S. 28, bei ihrem Ansatz zur Analyse aktivitätsbedingter Länderrisiken bei grenzüberschreitenden Direktinvestitionen davon “quasi in einem Arbeitsschritt auch erste Hinweise auf Länderchancen” gewinnen zu wollen.
Vgl. die Ausführungen im Zweiten Kapitel, GP 5, zur Erfassung und Bewertung des “Länderrisikos” im Jahresabschluß.
GROSJEAN (1988), Sp. 439.
Vgl. beispielsweise RUDOLPH, B. (1984b), S. 18.
Ähnlicher Auffassung z.B. wohl auch KRÜMMEL (1985b), S. 108 “Sogenannte ‘Länderrisiken’... gehören zur Klasse der Bonitätsrisiken”.
Besicherung soll als weitgefaßter Begriff alle Maßnahmen bezeichnen, die die Risikoposition eines Gläubigers verbessern. Erfaßt sind damit die klassischen Real- und Personalsicherheiten, aber auch alle anderen, denkbaren Maßnahmen (z.B. Vertragsklauseln).
“Je größer die Unsicherheitsfaktoren in der Prognose der Unternehmer- und Unternehmensentwicklung (= Bonitätsrisiko, der Verf.) sind, um so mehr gewinnen die Kreditsicherheiten an Bedeutung”; SCHMOLL (1983a), S. 100. Nur bei Blankokrediten ist das Bonitätsrisiko allein relevant und würde einen möglichen Kreditausfall allein determinieren.
Vgl. BITZ (1981b), S. 100.
Vgl. z.B. auch SCHMOLL (1983b), S. 224, der für seine Systematik der Beurteilungskategorien bei der Kreditprüfung analytisch unterscheidet in die Beurteilungsbereiche “Bonität” sowie “Sicherheiten”.
Vgl. STRACK (1976), S. 37 f. und S. 26; ähnlich KRÜMMEL (1962), S. 137–142.
SCHOLZ spricht vom aleatorischen Charakter des Zinsänderungs- (hier: Zinsrisiko) und Devisenkursänderungsrisikos (hier: Valutarisiko): “Gewinnchancen stehen Verlustgefahren gegenüber”; SCHOLZ (1979), S. 520.
Siehe dazu vorstehende Fußnote.
Eine systematische Einführung zum Valutarisiko gibt EILENBERGER (1986b), S. 13–27; er spricht allerdings von Währungsrisiken und -Chancen, d.h., seine Terminologie enthält “-risiko” als empirisch-materiellen Risikobegriff.
Zu Zielkonzeptionen von Banken vgl. beispielsweise OBST/HINTNER (1988), S. 684–692; SÜCHTING (1987), S. 277–283; jeweils mit weiteren Literaturnachweisen.
Diese geschäftsspartenübergreifenden Zielvorstellungen können aber auch auf eine Geschäftssparte “internationales Kreditgeschäft” bezogen werden. Weil man bei der Betrachtung von Geschäftssparten von aggregierten Größen ausgeht, wäre dann auf einer erweiterten Betrachtungsebene das internationale Kreditportfoliorisiko mit seinen bankinternen Zielprojektionen von einiger Bedeutung. Bei einer Geschäftsspartenbetrachtung (sprich: Kreditportfolio-Betrachtung) sind sowohl Initial- wie auch Reflexrisiken zu betrachten. Es wird dem Kreditportfoliorisiko, wie es in bankinternen betrieblichen Rechenwerken wohl explizit zu berücksichtigen wäre, nicht weiter nachgegangen, da es keine zwingenden Rechnungslegungsvorschriften gibt, welche die Berichterstattung gegenüber externen Adressaten des Jahresabschlusses über Risikodiversifikation (Risikostreuung und -zerfällung) vorschreiben.
Vgl. zum Rentabilitätsziel im Auslandskreditgeschäft KANDLBINDER (1978), S. 394; zu den Rentabilitätsentwicklungen des internationalen Kreditgeschäftes vgl. z.B. GUTH (1980), S. 310–313.
Darauf deutet schon VON STAUDT (1980), S. 20, hin: “Bankpraktiker vertreten die Ansicht, daß das Rechnungswesen sehr wohl in der Lage sei, die Erfolgsstruktur des Auslandsgeschäfts in funktionaler und regionaler Sicht abzubilden; konkrete Unterlagen allerdings wurden zurückgehalten.” Für US-amerikanische Kreditinstitute siehe eine Auswertung von “Rentabilitäten für Forderungen in regional verschiedenen Bankenmärkten” bei WALTER (1985), S. 179.
Erstens erreichen dann die kalkulatorischen Schlüsselungsprobleme von erwarteten Aufwendungen, zweitens die Beurteilung von erwarteten komplexen Leistungsbündeln (“cross-selling”) der potentiellen Kreditschuldner einen hohen Grad von Willkürlichkeit, der die Aussagekraft einer derartig disaggregierten Rentabilitätsgröße fragwürdig werden läßt; vgl. zu den Schwierigkeiten z.B. CRAMER (1981), S. 56–61; GUTH (1980), S. 311 f. Allgemein zur spartenorientierten Rentabilitätsrechnung als Instrument der Unternehmensführung vgl. KÜTING (1985). Außerdem verstellte die Zuordnung dieser Bezeichnung den klaren Blick auf den autonomen Charakter des Rentabilitätsrisikos. Die erwartete Zielgröße wird unter Beachtung bankbetrieblicher und volkswirtschaftlicher Rahmendaten und (möglicherweise) konkurrierender weiterer Zielsetzungen durch das Kreditinstitut selbst festgelegt.
Vgl. ähnlich z.B. SCHEIDL (1981), S. 208, der bei den bankbetrieblichen Zielgrößen Wachstum, Sicherheit, Liquidität und Standing von (unter Umständen sogar kurzfristig vorrangigen) Nebenbedingungen der langfristigen Zielgröße Gewinn (= hier weitergehend als Rentabilität anzusehen) spricht.
Vgl. dazu aber auch die Darstellung einer anderen Auffassung zur Bedeutung des bankbetrieblichen Liquiditätsrisikos bei z.B. SÜCHTING (1987), S. 326; siehe auch schon STÜTZEL (1964), S. 34, mit dem Hinweis, die “Liquidität folgt der Bonität”; vgl. ferner die Darstellung des Liquiditätsrisikos im Wirkungszusammenhang des bankbetrieblichen Risikenkomplexes in Abbildung 6.
Es geht also um Liquidität zur Bezeichnung einer Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, nicht von Vermögensobjekten (z.B. Forderungen); vgl. zur Differenzierung des Liquiditätsbegriffs grundlegend schon STÜTZEL (1959a), S. 622.
Vgl. zum Wachstumsziel (das mit dem Marktanteilsziel gleichgesetzt werden kann) im Auslandskreditgeschäft KANDLBINDER (1978), S. 394 f.
LIPFERT kennzeichnet das Standing eines Kreditinstituts mit “Prestige bei Kunden und anderen Banken oder guten Public relations”; LIPFERT (1963), S. 376.
Vgl. ähnlich BERGER, K. H. (1987a), S. 224 f.
BERGER, K. H. (1987a), S. 225.
Vgl. die Ausführungen bei BERGER, K. H. (1987a), S. 225.
In einem anderen Zusammenhang — es geht um die Aussagefähigkeit von Teilkonzernabschlüssen — wird dieser Begriff von MAUL (1987), S. 631, verwendet.
Die Betrachtungen zum Standingrisiko von BERGER, K. H. (1987a), S. 221–231, sind monokausal auf das Publizitätsproblem von geschäftlichen Unternehmensinformationen gerichtet. Meint man tatsächlich nur diese, sollte man deutlicher vom Publizitätsrisiko sprechen. Damit würden Diskussionen offen auf das zentrale Problem gelenkt. Anderenfalls ist der Begriff des Standing (Image) über die Komponente “Unternehmenspublizität” hinaus zu erweitern um weitere Faktoren wie beispielsweise Kundenservice (manpower), Einstellung zur Bankelektronik, gesellschaftliches Mäzenatentum etc.; vgl. dazu OBST/HINTNER (1988), S. 921 f.; SÜCHTING (1987), S. 406 f. Anhand dieser Beispiele wird schon hinreichend deutlich, wie komplex das Standing eines Kreditinstituts in der Öffentlichkeit und damit auch die Erfassung und Bewertung eines Standingrisikos ist.
Vgl. so auch selbst BERGER, K. H. (1987a), S. 224; und SÜCHTING (1987), S. 316. DEMUTH (1988), S. B21, resümiert trotzdem nach der Beschreibung der Methode des amerikanischen Wirtschaftsmagazins “Fortune” zur Messung des Unternehmens-Image: “Image ist somit meßbar.” Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß bei der “Fortune”-Methode lediglich zwei von acht Kriterien als jahresabschlußorientierte Meßgrößen (wirtschaftlicher Erfolg/ “gesunde” Kapitalbasis und Finanzmanagement der Firmenmittel) anzusehen sind. Das unterstützt die Auffassung, im Hinblick auf jahresabschlußorientierte Fragestellungen enger und präziser vom Publizitäts-, statt von einem Standing-(Image-)Risiko zu sprechen.
So z.B. die Informationen gegenüber Bankaktionären und Bankeinlegern, warum bei fresh money-Transaktionen möglicherweise “gutes Geld dem schlechten nachgeworfen” wird.
Vgl. die Ausführungen im Ersten Kapitel, GP 2.1.3.
Die strenge phänomenologische Bezeichnung von Teilmedialrisiken (z.B. Kapitaltilgungs- und Zinsausfallrisiko des Kreditschuldners) im Sinne einer stringenten Semantik hat den Vorteil, präzise die ursächlichen Risikoquellen für die Erfassung und Bewertung des Risikos der internationalen Kreditleistung im Jahresabschluß zu beschreiben. Nachteilig sind die dadurch bedingten langen und umständlichen Bezeichnungen.
Die Medialrisiken werden im Ersten Kapitel, GP 2.2.2 definiert und ausführlicher erläutert.
In der Literatur findet man als (weiteres) Teilrisiko des Kreditgeschäfts das Geldwert- oder präziser das Inflationsrisiko, so beispielsweise bei BAXMANN (1985), S. 16, S. 29, und DERS. (1982), S. 295; EILENBERGER (1986a), S. 116. Damit soll als empirisch-materieller Risikobegriff die Verlustgefahr gekennzeichnet werden, durch eine reale Entwertung einer nominell gleichbleibenden Forderung nach Ablauf einer bestimmten Periode weniger Kaufkraft zurückzuerhalten, als man ursprünglich hingegeben hat. Dazu schreibt BAXMANN (1982), S. 295: “Wenig erläuterungsbedürftig ist die Vermutung, daß ein Kreditgeber bei rationalem Entscheidungsverhalten keine Kredite gewähren würde, wenn nicht sein Ertrag — die erhaltenen Kreditzinsen — einen Kaufkraftverlust der bereitgestellten Mittel zumindest zu kompensieren vermag.” Diese apodiktische Aussage ist zu kommentieren; siehe dazu die Erläuterungen im Anhang 2.
Vgl. zur Herleitung und Abgrenzung die Ausführungen im Ersten Kapitel, GP 2.2.1.
Der Personenkreis von internen Informations verarbeitern (Personen, die sich als Entscheider mit Initial- und Reflexrisiken auseinandersetzen) und Informationsabsendern könnte institutionell und personell streng voneinander getrennt sein. Zum Beispiel Mitarbeiter in der Kreditabteilung für die Analyse von Initialrisiken, in der Controllingabteilung für Reflexrisiken und in der Bilanzabteilung für Medialrisiken. Allerdings wären auch Personen/Institutionen notwendig, die sich in den verschiedenen “Begriffswelten” auskennen würden und an den Schnittstellen “übersetzen” könnten.
Vgl. BEINE (1960), S. 80, der die nichttermingerechte Zahlung als Indiz für eine zweifelhafte Forderung anerkennt.
Folgende Aussage von TRÖLLER (1985), S. 196, aus der Praxis unterstützt diese These: “Die Erfahrungen haben aber gezeigt, daß gerade Kreditnehmer, deren Bonität sich verschlechtert, es mit großem Geschick einzurichten wissen, den Schein der Kreditwürdigkeit über längere Zeit aufrechtzuerhalten.” Es gehört gerade eine korrekte Kreditbedienung gegenüber einer Bank (als möglicherweise nur ein Gläubiger von vielen anderen) dazu, eine negative Bonitätsabweichung würde dann also lange Zeit eventuell nicht erkennbar.
Siehe dazu die Ausführungen im Zweiten Kapitel, GP 5, zur Erfassung und Bewertung des “Länderrisikos” im Jahresabschluß.
Das Transferverhinderungsrisiko soll in dieser Untersuchung die Aspekte Konvertierungs- und Transferrestriktionen als hoheitliche Maßnahmen umfassen. Eine dauerhafte Installation von Transferbeschränkungen stellt eine Beeinträchtigung der Konvertibilität einer Auslandswährung dar oder kann dazu führen, die Grenze zwischen beiden Risikoaspekten kann nicht immer eindeutig gezogen werden; vgl. dazu und grundlegend zu Konvertierungs- und Transferrisiken EILENBERGER (1986b), S. 18–23.
Vgl. HINSCH/HORN (1985), S. 140.
Vgl. die Darstellung öffentlich-rechtlicher, einseitiger Devisenmaßnahmen bei KLEINER (1985), S. 97–152.
Vgl. die Darstellungen des Sachverhalts z.B. bei CRAMER (1981), S. 78–82; ENGELS (1984), S. 76–78. Die Zahlungsbilanz eines Landes ergibt sich aus den Teilbilanzen Handels-, Dienstleistungs-, Kapitalertrags-, Übertragungsbilanz (= Leistungsbilanz) sowie der Kapitalverkehrsbilanz; vgl. LIPFERT (1988), S. 115–117. Zu den Problemen bei Zahlungsbilanzen von Entwicklungsländern siehe z.B. GRÜTTER (1981).
Siehe dazu die Ausführungen im Zweiten Kapitel, GP 5, zur Erfassung und Bewertung des “Länderrisikos” im Jahresabschluß.
Grundsätzlich ist der Wert von für die Kreditwirtschaft typischen Sicherheiten von der konjunkturellen Lage in einem Land abhängig; vgl. die Ausführungen bei HEIM (1984), S. 660–666.
Das Beitreibungsrisiko geht materiell über das Sicherheitenwertminderungsrisiko hinaus, es soll hier aber darunter subsumiert werden. Unter Beitreibung ist das endgültige Herbeiführen des Eingangs der Kreditforderung und/oder der monetären Gegenwerte aus der Sicherheitenverwertung zur Beendigung einer Kreditbeziehung zu verstehen. Das Beitreibungsrisiko bedeutet eine zusätzliche Verlustgefahr für ein Kreditinstitut, wenn mit der Beitreibung der Kreditforderung und/oder von Sicherheiten bei Beendigung der Kreditbeziehung weitere Ausgaben verbunden sind; vgl. SCHÄFER (1971), S. 111 f. Ausgaben können z.B. in Form von Mahn-, Rechtsanwalts-, Gutachter-, Gerichts- und in den anteiligen Kosten der bankeigenen Abwicklungsabteilungen entstehen. Daß insbesondere im internationalen Kreditgeschäft gegebenenfalls erhebliche Beitreibungsausgaben entstehen können, wird allgemein in der Literatur genannt; vgl. z.B. CRAMER (1981), S. 98; SCHMIDT-WILKE (1970), S. 19.
Vgl. ABOLINS (1982), S. 164 f.
SCHÄFER (1971), S. 97.
Vgl. MÜLLER, H. (1984), S. 45.
Vgl. so die Darstellungen bei BEINE (1960), S. 91; SCHÄFER (1971), S. 97.
HINSCH/HORN (1985), S. 103.
So ebenfalls schon SCHNEIDER, G. (1970), S. 152, wenn er schreibt: Verluste aus realisierten Risiken bei Krediten lassen sich errechnen, “wenn beispielsweise die Marktzinssätze sich verändern und diese Veränderungen wegen fehlender Zinsgleitklauseln in den Kreditverträgen nicht aufgefangen werden können.”
Vgl. stellvertretend für die umfangreiche Literatur zum Zinsänderungsrisiko z.B. ROLFES (1985); SCHIERENBECK (1985), S. 213–225 mit weiteren Literaturnachweisen.
Vgl. SCHOLZ (1979), S. 538.
Es geht also um ein Zinsänderungsrisiko für einzelne Vermögensgegenstände — “Zinsanpassungsrisiko11 -, und nicht um ein Zinsänderungsrisiko als Bilanzstrukturrisiko — “Zinsrisiko” -.
Vgl. SCHOLZ (1979), S. 524.
Das Ausweisproblem hängt zum Teil von der problematischen Bewertung des Zinsrisikos ab. “Der Einfluß der Verzinslichkeit auf die Bilanzierung gehört zu den schwierigsten und umstrittensten Kapiteln der Auslegung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung”; MEYER, H. (1985), S. 139. Bei Kreditinstituten ist dieses Problem von wesentlicherer Bedeutung als bei Unternehmen anderer Branchen; vgl. die Darstellung zur Problematik bei MEYER, H. (1985), S. 137–154. Nach SCHOLZ (1979), S. 526, gibt es eine marktzinsabhängige Bewertung von Kreditforderungen nach der Bilanzierungspraxis der Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Nur unverzinsliche (hier ist die Bewertung relativ problemlos) oder extrem niedrig verzinsliche (d.h. stark unterverzinsliche) Forderungen (hier ist die Angrenzung von “extrem niedrig” versus “niedrig” problematisch) müssen abgewertet werden.
Unter Wechselkurs ist der Preis einer ausländischen Währungseinheit, ausgedrückt in inländischen Währungseinheiten, zu verstehen. Beispiel: 1 US-Dollar = 1,80 DM.
Die eigentliche Verpflichtung zur Umrechnung von Fremdwährungsforderungen ergibt sich für Kaufleute aus § 244 HGB, der die Aufstellung des Jahresabschlusses in deutscher Sprache und in Deutscher Mark fordert; vgl. LAN-GENBUCHER (1988), S. 2.
Vgl. HINSCH/HORN (1985), S. 73.
Analytisch sollte zwischen den in der Regel wirtschaftlich begründeten und üblichen Paritätsänderungen als relativ häufigen hoheitlichen Akt gegenüber den in der Regel politisch begründeten und heute unüblichen Konver-tibilitäts- und Transferbeschränkungen als relativ seltenen hoheitlichen Akt unterschieden werden. Vgl. auch eine letztlich wohl ähnliche Auffassung bei CRAMER, der das Konvertierungs- und Transferrisiko dem Länderrisiko und nicht dem Währungsrisiko zuordnet; vgl. CRAMER (1981), S. 103, FN 92. Anderer Auffassung z.B. ALBRECHT (1977), S. 27.
Im Jahr 1988 existierten folgende Wechselkursregelungen: Neununddreißig Währungen unterlagen einer weitgehend freien Kursbildung an den Devisenmärkten, acht Währungen waren im Rahmen des Europäischen Währungssystems über Festparitäten verknüpft; dagegen hatten einhunderteins Staaten ein Festkurssystem; vgl. BREDEMEIER (1988), S. 36.
“Dem Währungsrisiko steht die Währungschance gegenüber, weil sich die Devisenkurse jeweils in der Gegenrichtung verändern können, so daß Gewinne entstehen”; SCHLOTTER (1980), S. 45.
Internationale Kreditleistungen in Valuta sind nur ein Bestandteil des gesamten Devisengeschäftes der Kreditinstitute. Das Devisengeschäft der Banken dient folgenden Funktionen: - Sicherstellung der Abwicklung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs der Bankkunden, - Geldanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremden Währungen gegen Kursrisiken abzusichern, - Kursdifferenzen an verschiedenen Devisenhandelsplätzen auszunutzen und - Fremdwährungskredite zu gewähren/Fremdwährungseinlagen aufzunehmen; vgl. SCHLOTTER (1980), S. 40. Sämtliche Funktionen bestimmen die gesamte Devisenposition einer Bank in unterschiedlichem Ausmaß und mit wechselseitigem Einfluß. Daher ist in der Literatur bereits das Segment “Devisengeschäft” (oder: Währungsgeschäfte, Wechselkurssicherungen im Bankgeschäft) als zusammenhängendes Erfassungsund Bewertungsobjekt in der Rechnungslegung behandelt; vgl. beispielsweise ALBRECHT (1977); BSCHER (1980); BURKHARDT (1988); SCHLOTTER (1980) mit weiteren Literaturnachweisen. Zwischen den Segmenten “Devisengeschäft” und “internationales Kreditgeschäft” sind aufgrund der gemeinsamen Währungsproblematik inhaltliche Überschneidungen denkbar. Bei einer möglichen Abbildung im Jahresabschluß wäre eine Berichterstattung über das Devisengeschäft die zwangsläufige Ergänzung (z.B. wegen der Kurssicherungsmaßnahmen) zum internationalen Kreditgeschäft.
Vgl. ABOLINS (1982), S. 156.
Im anderen Fall handelte es sich bei der internationalen Kreditleistung um einen Teil aus einer “geschlossenen Währungsposition”, für den das Wechselkurssenkungsrisiko abgesichert ist; vgl. zu den zwei grundsätzlich möglichen Bewertungsmethoden ADS (1987a), § 253, TZ 92–103 (Einzelbewertung versus Bewertungseinheit).
Einen Maßstab für ein “vertretbares Niveau” für Devisengeschäfte allgemein liefert der Grundsatz Ia als einer der “Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute” des BAKred. Danach soll z.B. der Unterschiedsbetrag zwischen Aktivdevisenpositionen (u.a. auch Forderungen an Kreditinstitute und Kunden) und Passivdevisenpositionen in fremder Währung bei einem Kreditinstitut 30 % des haftenden Eigenkapitals täglich bei Geschäftsschluß nicht übersteigen, siehe Grundsatz Ia, abgedruckt in: CMBS, Nr. 3.01.
Vgl. CRAMER (1981), S. 75.
Vgl. STOCKNER (1984), S. 51 f.
Gegen den Grundsatz der Einzelbewertung im Devisengeschäft wendet sich beispielsweise SCHLOTTER (1980), S. 186: “Weder das Vorsichtsprinzip noch die Gläubigerschutzfunktion verlangen aber den Ausweis von Verlusten aus einzelnen Geschäften, deren Eintreten aufgrund eindeutiger Beziehungen zu anderen Geschäften verhindert wird.” Um die grundsätzliche Risikoinhärenz von Valuta-Kreditleistungen im internationalen Kreditgeschäft aber aufzuzeigen, ist das Wechselkurssenkungsrisiko auf dem Grundsatz der Einzelbewertung darzustellen, d.h. ohne einen Besicherungsaspekt durch Kurssicherungsmaßnahmen einzubeziehen.
Vgl. KUPSCH (1975), S. 154
Vgl. BAXMANN (1985), S. 303. Da alle diese Maßnahmen prognostische Elemente enthalten, vgl. die grundlegenden Ausführungen zur Prognose als ökonomisches und ökonometrisches Problem bei SCHWARZE (1973), S. 329–335, mit weiteren Literaturnachweisen.
Vgl. ENGELS (1984), S. 72.
Stellvertretend seien folgende bankbetriebswirtschaftlichen Monographien genannt: BAXMANN (1985), CRAMER (1981), DWORAK (1985), von RHEIN (1979), STOCKNER (1984); zur Evaluation von Länderrisiken bei internationalen Unternehmungen allgemein z.B. MEYER, M. (1987).
Zur Szenariotechnik vgl. z.B. OBST/HINTNER (1988), S. 819.
Vgl. KUPSCH (1975), S. 154.
Vgl. BAXMANN (1985), S. 317–326.
Vgl. BAXMANN (1985), S. 342 f.
Betreibt allerdings ein Kreditinstitut erfolgreich eine Politik der Dividendenkontinuität, so bewirkt die Bildung höherer oder niedrigerer Wertberichtigungen eben gerade keine Änderung der Ausschüttungssummen und insoweit keine Reservierung von finanziellen Mitteln.
MAYER (1979), S. 132.
Vgl. CRAMER (1981), S. 56; von TRESCKOW (1979), S. 18.
Die Publizität gegenüber Externen ist allerdings gestuft; so ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen aufgrund spezieller hoheitlicher Anordnungen in der Regel besser informiert als z.B. Bankeinleger oder Aktionäre; vgl. dazu auch im Dritten Kapitel, GP 2.3.1.
Vgl. SCHOBERT (1986), S. 73 FN 3.
Vgl. DEUTSCHE BUNDESBANK (1985), S. 26.
Vgl. DEUTSCHE BUNDESBANK (1985), S. 35, eigene Berechnungen. Die ausländischen Forderungen umfassen die Forderungen der inländischen Kreditinstitute inklusive ihrer ausländischen Filialen und Tochterbanken an ausländische Schuldner, wobei die Beziehungen zwischen den Zentralen/Mutterinsti-tuten in der Bundesrepublik und ihren Auslandsniederlassungen bereits eliminiert sind. Das Volumen der Auslandsforderungen hat sich bis Ende 1986 auf knapp DM 679 Mrd. erhöht; vgl. Re (1987), S. 341.
Diese Spanne wird im einschlägigen Schrifttum immer wieder genannt; vgl. für viele THIERBACH (1979), S. 184, EILENBERGER (1986a), S. 229.
Vgl. SCHOBERT (1986), S. 73.
Dazu drei illustrierende Zitate: “Im Rahmen des Konsolidierungsabkommens zwischen dem Bundesaufsichtsamt und den Bankenverbänden meldeten etwa 40 deutsche Banken, die im Ausland Töchter haben und über ein Eigenkapital von insgesamt 35 Milliarden Mark verfügen, Kredite an ausgewählte Problemländer in Höhe von 46 Milliarden Mark. Das entspricht einer Kredit/Eigenkapitalquote von rund 130 Prozent”, so NÖLLING 1983, zitiert in: MÜNCH (1985), S. 632. Weiter stellt NÖLLING 1983 fest, daß “die Banken bei streng einzelwirtschaftlicher Beurteilung derzeit wohl jedes in Verzug geratene Land als zumindest teilinsolvent erklären müßten. Dadurch würde aber mehr Wertberichtigungsbedarf entstehen, als ohne spektakuläre Bankzusammenbrüche verkraftet werden kann”, zitiert bei: MÜNCH (1985), S. 633. Und abschließend: “Für die inländischen Kreditinstitute erlangt zunehmend die Frage Bedeutung, wie die in den letzten Jahren ständig wachsenden Risiken aus dem internationalen Kreditgeschäft in Handels- und Steuerbilanz ausreichend berücksichtigt werden können”, so HOFMANN/HOLZHEIMER/ LAUBE/LAUBE/MÜLLER-BRÜHL (1986), KZ 1325, S. 8.
Die ehemalige Präsidentin des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, Frau BAHRE, konstatierte in diesem Zusammenhang sogar “manchmal wahrhaft chaotische Berichterstattung in der Wirtschaftspresse”; BAHRE (1982), S. 1356.
Folgende Zitate aus nicht wirtschaftsspezifischen Magazinen oder Zeitungen (Stern, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Hamburger Abendblatt) stehen dafür stellvertretend: Nach überschlägigen Berechnungen “liegt aber das maximale Verlustrisiko (aus Krediten an COMECON-Staaten, der Verf.) der nationalen Kreditsysteme des Westens in einer Größenordnung von rund 100 Mrd. DM. Aus eigener Kraft könnten die Banken einen solchen Schlag nach dem Urteil von Experten nicht einmal in den Ländern verdauen, in denen -wie etwa in den USA und Kanada — die Banken ein dickeres Eigenkapital-polster haben als in Deutschland”; BARBIER (1982), S. 23. “Dabei drängen Bankaktien, nachdem sie die Belastung durch die Zuspitzung der Südafrika-Krise überwunden haben, in den Vordergrund des (Börsen-, der Verf.) Geschehens”; ZEYER (1985), S. 15. - “Mexikos Schulden bringen 60 Cents je Dollar: Banken verkaufen Auslandskredite”; o.V. (1986b), S. 23. - “Deutsche Bank: Reinfall mit der Tochter ... Mitte Februar wurde in der Frankfurter City verbreitet, daß die Aktionäre (der Europäischen-Asiatischen Bank AG, u.a. die Deutsche Bank, der Verf.) noch einmal mit 400 Millionen Mark zur Kasse gebeten werden müßten, um Kreditausfälle auszugleichen”; FRIEDEL (1986a), S. 226. - “Die drittgrößte private Bank der Bundesrepublik (die Commerzbank AG, der Verf.) verdient klotzig und wird selbst nach Abzug hoher Abschreibungen und Wertberichtigungen wegen wackliger Kredite im Ausland für 1986 ein neues Spitzenergebnis vorlegen”; FRIEDEL (1986b), S. 99.
Hier wäre ein Beispiel eines Einzelfalles zur Klarstellung negativ wirkender Gegebenheiten vorliegend, bei dem die Frage von BIRCK/MEYER positiv zu beantworten ist, “ob die Tatsache des freiwilligen Bekennens einer an sich nicht vorteilhaften Gegebenheit nicht eine so günstige Publizitätswirkung zu erzeugen verspricht, daß sie den Eindruck der negativen Gegebenheit überstrahlt”; BIRCK/MEYER (1979a), S. VII 31.
Eine erstaunlich offene Information, allerdings ohne eine die Spekulation verringernde zahlenmäßige Präzisierung, gibt die COMMERZBANK AG in ihrem Geschäftsbericht 1982: “Daneben besteht — entsprechend dem stark international ausgerichteten Geschäft des Konzerns — auch ein umfangreiches Engagement in Staatshandels- und Entwicklungsländern. Darunter befinden sich auch Staaten, die ihren Schuldendienst nicht oder nicht in vollem Umfang leisten können. Mit Sorge beobachten wir den rasch größer gewordenen Kreis solcher Länder. Dies gilt besonders für Mittel- und Südamerika, wo wir — gemessen an den haftenden Mitteln des Konzerns — nennenswert engagiert sind”; COMMERZBANK (1982), S. 52.
PRIEWASSER (1985), S. 48.
Vgl. z.B. SIEBERT (1988), S. 504.
Bereits 1963 hat ABS vor ungebundenen internationalen Finanzkrediten gewarnt, weil es hierbei oft fehle “an dem notwendigen Einblick in die Operationen des Schuldners. Ich betrachte es mit Sorge, daß über die Grenzen Finanzkredite einem Schuldner eingeräumt werden, die dem gleichen Schuldner innerhalb seiner nationalen Grenzen — da die potentiellen Kreditgeber über besseren Einblick verfügen — verwehrt bleiben”, ABS in: SCHMIDT-WILKE (1970), S. 87. Diese Erkenntnis hat gerade in der Zeit der globalen Schuldenkrise wieder Bedeutung gewonnen. So wird z.B. im 13. Weltentwicklungsbericht der Weltbank im Jahre 1989 darauf hingewiesen, daß die meisten Entwicklungsländer lange Zeit versäumt haben, die Infrastruktur (z.B. Maßnahmen zur Rechtssicherheit, unabhängige Bankenaufsicht) für ein vertrauenerweckendes Spar- und Kreditwesen zu schaffen; vgl. o.V. (1989a), S. 14. Zu den daraus einerseits resultierenderen Sparproblemen in den Entwicklungsländern vgl. WESTPHALEN (1986), S. 1044–1047; andererseits zur sogenannten Kapitalflucht als privaten Kapitalexport vgl. DUWENDAG (1986), S. 56–58. Dieses den betroffenen Volkswirtschaften fehlende Kapital wird von den international tätigen Banken (am Ende erzwungenermaßen als “fresh money”) als ungebundener Kredit, als Projektfinanzierung oder als Eigenkapital durch debt for equity-swaps zur Verfügung gestellt. Damit werden aber die Kapitalien inländischer Einleger und Anleger der deutschen, international tätigen Kreditinstitute bei Kreditschuldnern in Ländern investiert, in die die einheimischen (ausländischen) Kapitalgeber selbst kein Vertrauen haben.
Von den zahlreichen Beiträgen zur Diskussion um den “Januskopf der stillen Reserven” (FRANK (1965), S. 15) sollen an dieser Stelle stellvertretend einige genannt werden. Die traditionellen Argumente für stille Reserven werden in der Literatur insbesondere von BIRCK (1964), S. 415–422; BIRCK/ MEYER (1979a), S. VII 50–79; JANBERG (1959), S. 305 und in neuerer Zeit mit einer modifizierten Begründung von BERGER, K. H. (1982), S. 105; SPIETH (1986), S. 528–530 vertreten. Die Gegenargumentation gegen stille Reserven vertreten beispielsweise BIEG (1986a), S. 257–263 und DERS. (1986b), S. 299–307; BITZ/HEMMERDE/RAUSCH (1986), S. 60–65; ENGEL (1967), S. 471–473; ERDLAND (1981), S. 369–383; HESBERG (1981), S. 981–1003; STÜT-ZEL (1959b), S. 460–461 und SÜCHTING (1981), S. 207–220.
Vgl. die Ausführungen zu einem methodischen Ansatz zur Erfassung und Bewertung des “Länderrisikos” im Jahresabschluß im Zweiten Kapitel, GP 5.
KRAG (1971), S. 192. Zu der auch hier vertretenen Ansicht, daß externe Informationsadressaten sich zur Akzeptanz einer offeneren, weitergehenden Publizität wirtschaftlichen Geschehens “umerziehen” oder “umgewöhnen” lassen würden, siehe die Ausführungen im Dritten Kapitel, GP 2.3.3.
Zur Bestimmung des internationalen Kreditgeschäftes als Sparte vgl. die Ausführungen im Dritten Kapitel, GP 4.1.2.
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Renk, R. (1991). Einführung in die Risiko- und Abbildungsproblematik des internationalen Kreditgeschäftes deutscher, international tätiger Kreditinstitute. In: Kreditgeschäfte international tätiger Kreditinstitute. Hagener betriebswirtschaftliche Abhandlungen, vol 10. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51535-4_2
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