Zusammenfassung
Jede privatwirthschaftliche Thätikeit kennt nur eine einzige Triebfeber, das eigene Interesse. Sie kann ihrer Natur nach, als die auf die Erzeugung von Werthen gerichtete Thätigkeit eines Einzelwesens, niemals die ganze Kette von Interessen überblicken und würdigen, welche der menschliche Verkehr bildet, sondern nur die ihr zunächst liegenden, mit ihr unmittelbar in Berührung Stehenden Glieder derselben, weil sie selbst in und nicht, wie die Staatswirthschaft, über dieser Kette steht. Der Privatwirthschafter sucht, wie Arnold Lindwurm (Grundzüge der Staat- und Privatwirthschaftslehre. Braunschweig, 1866. S. 75) treffend sagt, indem er auf Erwerb ausgeht, seinen eigenen Antheil an der Verkettung der Verkehrsinteressen, seinen Gewinn, so groß wie möglich zu machen, unbekümmert um den weiteren Verlauf der Dinge, sobald er sich nur selbst salvirt hat, d. h. sobald das besondere Verkehrsgeschäft erledigt ist.
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Bernhardt, A. (1869). Privatwaldwirthschaft. In: Die Waldwirthschaft und der Waldschutz mit besonderer Rücksicht auf die Waldschutzgesetzgebung in Preußen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50931-5_3
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