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Zusammenfassung

Zunächst müssen wir festzustellen suchen, wann m der Nationalökonomie von einem Monopol geredet wird. Pohle äußert sich dazu: „Nach der bisher in der Nationalökonomie üblichen Terminologie spricht man nur dann von der Monopolstellung eines Verkäufers oder einer Verkäufergruppe, wenn das gesamte Angebot einer Ware oder wenigstens einer bestimmten Warenqualität in der Weise einheitlich zusammengefaßt ist, daß eine Konkurrenz beim Verkauf nicht mehr stattfindet1).“A. Voigt2) stellt als einziges entscheidendes Moment für die Monopoleigenschaft eines Gutes die Vereinigung aller Güter derselben Art in einer Hand zum Zwecke der Beseitigung der Konkurrenz und zur Ermöglichung einseitiger Bestimmung des Preises hin. Eberstadt dagegen betont auf dem Internationalen Wohnungskongreß, daß das Bestehen und Benutzen wirtschaftlicher Übermacht zur Definierung des Monopols genüge.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Gemünd, W. (1911). Das Bodenmonopol und die Theorie des „schmalen Randes“. In: Bodenfrage und Bodenpolitik in ihrer Bedeutung für das Wohnungswesen und die Hygiene der Städte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50847-9_12

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