Zusammenfassung
In den meisten europäischen Ländern wurden bis über den 2. Weltkrieg hinaus Schwerhörige oder Gehörlose als Verkehrsteilnehmer abgewiesen. Man nahm nämlich an, diese Sinnesbeeinträchtigung erhöhe die Unfallanfälligkeit signifikant. Erst auf Druck der Gehörlosen-Verbände und nach Kenntnis einzelner günstiger Bewährungen erfolgte eine probeweise Zulassung. Somit überblicken wir heute eine Fahrpraxis von etwa 30 Jahren. Die Bewährung wird in den einzelnen Zusammenstellungen verschieden bewertet [63, 138]. Teilweise erscheint sie überdurchschnittlich [164], teilweise leichtgradig unterdurchschnittlich. Für den Kanton Zürich ergibt eine Zusammenstellung von 102 Gehörlosen im Vergleich mit Hörenden (gleiches Alter, gleiches Geschlecht, gleiche Wohnregion, gleiche Fahrpraxis von je ca. 170 000 km) keine signifikanten Unterschiede [166]. Sie weisen im Gesamtkollektiv 31% weniger Übertretungen und 21% mehr Unfälle auf (Abb. 5). Sie zeigen individuell weniger hohe Übertretungs- und Unfallzahlen. Eine spezifische Verkehrsgefährdung durch die Gehörlosigkeit selbst läßt sich aus der Vorstrafenkontrolle bei keinem einzigen herauslesen. Diese Resultate werden als Hinweis angesehen, daß die Gehörlosen pflichtbewußte, aber leicht behinderte Fahrer sind, die den Straßenverkehr nicht vermehrt gefährden.
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Hartmann, H.P. (1980). Hör- und Gleichgewichtsstörungen. In: Der Kranke als Fahrzeuglenker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-48063-8_10
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