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Ethik der langfristigen Planung

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Langfristiges Planen

Part of the book series: Ethics of Science and Technology Assessment ((ETHICSSCI,volume 41))

  • 2048 Accesses

Zusammenfassung

So sehr die gegenwärtigen Debatten um die Risiken wissenschaftlich-technische Entwicklungen, um Artensterben und Ressourcenknappheit, um Finanzkrisen und Staatsverschuldung und anderes mehr auf eine „Zukunftsverantwortung“ fokussiert sind, so einig sich die Gesellschaft in ihrer Verpflichtung zur Gerechtigkeit gegenüber künftigen Generationen auch ist – die Perspektivierung dieser Debatten erweist sich als ein neues, noch junges Phänomen: Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Vorstellung der Zukunft eher bestimmt durch die Erwartung, dass die von der Elterngeneration geleistete Arbeit einen der feindlichen (natürlichen oder menschlichen) Umwelt abgerungenen Mehrwert schafft, der immer auch den Jüngeren zugutekommen würde. Als allenthalben rechtfertigungsbedürftige Ungleichheit erschiene danach die erwartete Besserstellung der nachfolgenden Generationen, und so ist bis in die jüngste Zeit die professionelle Ethik mit dieser Frage ebenso beiläufig umgegangen wie Kant vor zweihundert Jahren, der lediglich vermerkt:

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Notes

  1. 1.

    An denjenigen gewendet, der die Regulierungsstrategien und Organisationsformen kleiner Gruppen mit wechselseitig voneinander abhängigen Mitgliedern planerisch auf anonyme Großgesellschaften übertragen will, hält etwa Hayek (1988, S. 76 f.) fest: „The curious task of economics is to demonstrate to men how little they really know about what they imagine they can design. To the naive mind that can conceive of order only as the product of deliberate arrangement, it may seem absurd that in complex conditions order, and adaptation to the unknown, can be achieved more effectively by decentralizing decisions and that a division of authority will actually extend the possibility of overall order. Yet that decentralization actually leads to more information being taken into account.“

  2. 2.

    Hier ist zur Abwehr von Missverständnissen festzuhalten, dass die Interessen eines Akteurs A nicht zwingend nur auf das Wohlergehen von A gerichtet sein müssen: Selbstverständlich kann und wird auch das Wohlergehen Anderer zu den eigenen Interessen einer in Gemeinschaft lebenden Person gehören. Mit der Rede von eigenen Interessen (von der Verfolgung eigener Wünsche, Präferenzen oder Zwecke) ist nicht ausgeschlossen, dass es so etwas wie „altruistische Interessen“ gibt, sondern immer nur die Trivialität gemeint, dass für A lediglich die Interessen von A, nicht die Interessen irgendeines B handlungsmotivierend sind – unabhängig davon, wie sich die Interessen von A zu denen von B verhalten.

  3. 3.

    Vgl. hierzu etwa die Dokumentation „Markt oder Plan: Wirtschaftsordnungen in Deutschland 1945–1961“ (Haus der Geschichte 1997).

  4. 4.

    Insgesamt sind über 80 Bilder der Serie bekannt. Auf den Internetseiten „Paleo-Future. A look into the future that never was” (http://www.paleofuture.com) sind zahlreiche davon versammelt, zudem weitere graphische und textliche Dokumente, die ebensogut wie die hier gewählten Beispiele die Diagnose bestätigen.

  5. 5.

    „Reports that say that something hasn’t happened are always interesting to me, because as we know, there are known knowns; there are things we know we know. We also know there are known unknowns; that is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns – the ones we don’t know we don’t know. And if one looks throughout the history of our country and other free countries, it is the latter category that tend to be the difficult ones.“ DoD News Briefing, Februar 12, 2002 (http://www.defense.gov/transcripts/transcript.aspx?transcriptid=2636)

  6. 6.

    Für die These, dass dem auch eine „Undurchsichtigkeit unserer Bedürfnisstruktur“ entspricht, vgl. Tenbruck (1972, S. 24 ff.).

  7. 7.

    Die Vorstellung eines solchen Kollektivs spielt natürlich auf I. Kants „Reich der Zwecke“ an, in dem alle moralisch relevanten Akteure versammelt sind (AA IV, S. 433).

  8. 8.

    Vgl. hierzu die Diskussion des Vorsorgeprinzips und der Diskontierung in Sunstein (2009, Kap. 6)

  9. 9.

    Einen solchen „axiologisch“ gewichteten Nutzenbegriff vertrat etwa Mill (1864, S. 14, 1991, S. 13 f.) gegenüber Bentham und stellte insbesondere die Befriedigung kultureller, intellektueller oder spiritueller Bedürfnisse über die Befriedigung rein körperlicher Bedürfnisse: „Es ist besser, ein unzufriedener Mensch als ein zufriedengestelltes Schwein zu sein; besser ein unzufriedener Sokrates als ein zufriedener Narr.“

  10. 10.

    Einen instruktiven Überblick über die sog. „Equality-of-What?“-Debatte gibt Lerch (2004).

  11. 11.

    Diese Konsistenzforderung, die dem Akteur auferlegt, Ansprüche nur dann zu erheben, nachdem er geprüft hat, ob sie für alle vergleichbaren Fälle taugen, ist eines der Grundthemen der philosophischen Ethik – sei es in der Form einer praktischen Konsistenz (Kant AA IV GMS), einer sprachlichen Konsistenz (Hare 1952) oder einer performativen Konsistenz (Apel 1988). Umstritten ist dabei nicht das argumentative Gewicht solcher Prinzipien, wohl aber ein häufig (etwa bei den genannten Autoren) damit verbundener Anspruch auf absolute Geltung. Im Nachfolgenden wird dieser Anspruch nicht erhoben (aber auch nicht bestritten), insofern gerade nur die relative Geltung unter Bezug auf die faktische soziale Verankerung des Prinzips Thema ist.

  12. 12.

    Vgl. hierzu etwa Gethmann (2011).

  13. 13.

    Das Argument entspricht in struktureller Hinsicht (nicht aber hinsichtlich der Präsuppositionen oder hinsichtlich der gezogenen Konsequenzen) dem sog. Argument der offenen Frage von Moore (1903).

  14. 14.

    Vgl. zu Geschichte und Gegenwart der philosophischen Debatte Carlton (1988).

  15. 15.

    „Es herrsche Gerechtigkeit, auch wenn darüber die Welt zugrunde gehen müsste“. Papst Hadrian VI zugeschriebenen und von Kant (AA VIII ZEF, S. 378) affirmativ, wenn auch in anderer Bedeutung zitiert.

  16. 16.

    Vgl. Miller (2002, S. 6): „There is no sign of an emerging consensus on how justice is to be understood – no sign that, say, a suitable refined version of the Rawlsian theory can yield principles of justice that everyone recognizes as valid“.

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© 2016 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Kamp, G. (2016). Ethik der langfristigen Planung. In: Kamp, G. (eds) Langfristiges Planen. Ethics of Science and Technology Assessment, vol 41. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-42004-7_7

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