Zusammenfassung
Die Auszubildenden kennen den Aufbau und die Aufgaben einer ZSVA, sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Sie können Medizinprodukte nach den Vorgaben geltender Rechtsnormen, Herstellerangaben, Richtlinien und Standards sachgerecht nutzen und können gebrauchte Medizinprodukte nach diesen Vorgaben sachgerecht vorreinigen, demontieren und einer Wiederaufbereitung zuführen. Gebrauchte Medizinprodukte können sachgerecht entsorgt werden. Die Auszubildenden können Medizinprodukte im Rahmen der Wiederaufbereitung sachgerecht dekontaminieren, verpacken und sterilisieren. Sie können die Qualität des Aufbereitungsprozesses unter Einbeziehung der Prozessdaten evaluieren und die Medizinprodukte entsprechend freigeben bzw. einer erneuten Aufbereitung zuführen. Außerdem können sie die Qualität des Medizinproduktekreislaufs sicherstellen und dokumentieren und haben einen Einblick in den Aufbau und die Wirkungsweise spezieller Instrumente und Geräte, welche in der ZSVA zur Anwendung kommen. Sie können diese Instrumente und Geräte sach- und fachgerecht anwenden bzw. zur Anwendung vorbereiten und können Medizinprodukte nach den Vorgaben geltender Rechtsnormen, Richtlinien und Standards sachgerecht lagern. Die Auszubildenden können Hygienerisiken im Umgang mit Medizinprodukten evaluieren und ggf. Optimierungsmaßnahmen einleiten.
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Literatur
Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (2012) Instrumente werterhaltend aufbereiten. 10. Aufl. www.a-k-i.org
RKI (2012) Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Bundesgesundheitsbl 55: 1244–1310
Weinig F, Hahnen K (2003) Handbuch Sterilisation. 4 .Aufl. 3 M Innovation, Schweiz
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Harmel, K. (2014). Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA). In: Liehn, M., Richter, H., Kasakov, L. (eds) OTA-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-41728-3_22
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