Zusammenfassung
Makroökonomische Ziele werden dem deutschen Staat vor allem durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 sowie durch den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1996 vorgegeben. Darauf werden wir in einem einleitenden Unterkapitel kurz eingehen. Anschließend werden diese Ziele in jeweils eigenen Unterkapiteln näher betrachtet: Der Behandlung des makroökonomischen Ziels der Preisniveaustabilität und der Ziele des angemessenen und stetigen Wirtschaftswachstums in den Abschn. 9.3 und 9.4 folgen ein Blick auf das eigenständige Ziel eines hohen Beschäftigtenstandes in 9.5 und abschließend in 9.6 einige Erläuterungen zu den Soll-Grenzen für das staatliche Budgetdefizit und den staatlichen Schuldenstand. In jedem dieser Unterkapitel werden wir zum Einen darauf eingehen, warum es sich jeweils um ein makroökonomisches Ziel handelt. Zum Zweiten werden wir stets aufzeigen, wie das jeweilige Ziel in ein statistisch messbares Konzept umgesetzt wird. Dieser Aspekt der Operationalisierung der politischen Ziele durch messbare Konzepte ist sehr wichtig, denn Ziele, deren Erreichen nicht statistisch ermittelt und nachgeprüft werden kann, sind wenig wert.
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Woeckener, B. (2010). Makroökonomische Ziele des Staates. In: Volkswirtschaftslehre. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-13115-8_9
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