Zusammenfassung
Der Staat ist für viele Menschen diejenige Instanz, von der sie am meisten Hilfe gegen Übervorteilung und böse Absichten Dritter erwarten. Wir wollen in diesem Abschnitt wissen, in welchem Maße der Staat diesen Erwartungen gerecht werden kann.
Die Literatur zeigt, dass es eine irrige Vorstellung wäre, zu erwarten, dass der Staat jederzeit die gewünschte Gerechtigkeit und den gewünschten Schutz vor Übervorteilung durch andere liefern kann. Dies fängt bei der Politik an, die nicht jederzeit die dazu nötigen Gesetze erlässt. Staatliches Recht wird von Menschen gemacht, die eigene Ziele verfolgen. Staatliches Recht setzt allgemeine Normen, die erst interpretiert und an konkreten Fällen erprobt und dann gegebenenfalls revidiert werden müssen. Staatliches Recht braucht Zeit, bis es erstellt, verstanden und einer Revision unterzogen ist. Staatliches Recht lässt Freiräume, die nicht geregelt sind. Der Staat und das staatliche Recht decken nur einen kleinen Teil der Maßnahmen ab, die notwendig sind, zu Gerechtigkeit zu kommen. Gerechtigkeit in den konkreten Fällen, in denen der Mensch das Gefühl hat, übervorteilt oder böswillig ausgenutzt zu werden, kann über das staatliche Recht hinaus weitere Maßnahmen erfordern.
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Notes
- 1.
Veränderungen im Recht müssten plötzlich und nicht graduell erfolgen. Eine schockartige Einführung des neuen Rechts habe Vorteile, weil der Lernaufwand der Wirtschaftssubjekte verringert werde. Gradualismus könne zu sich widersprechenden Regelsystemen führen. Evolutorische Systeme führen zu einem ständen Nach-Lernaufwand und anhaltender Unsicherheit.
- 2.
Vgl. http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/2tkvo.pdf (Zugriff 28.10.2013).
- 3.
Vgl. AG München, Urteil vom 04.09.2001 – 155 C 14416/01.
- 4.
Vgl. AG Dillenburg, Urteil vom 13.09.2002 – 5 C 286/02.
- 5.
Vgl. LG Mainz, Urteil vom 03.12.2002 – 1 O 320/02.
- 6.
Vgl. im Internet: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/tkg-aend-2007,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf (Zugriff 28.10.2013).
- 7.
Schönfelder bringt ein Beispiel: „Wenn sich Insiderdelikte nicht nachweisen lassen, muss man sich eben davor hüten, in die Lage eines Outsiders zu geraten“ (a. a. O.).
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Thießen, F. (2014). Der Staat. In: Die Evolution von Gut und Böse in Marktwirtschaften. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-05060-2_15
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