Zusammenfassung
Der Erwerb eines Geschäftsanteils begründet die Mitgliedschaft in der GmbH, der Verlust aller Geschäftsanteile beendet sie. Der Geschäftsanteil bündelt die die Mitgliedschaft des Gesellschafters ausmachenden Rechte und Pflichten zu einem eigenständigen und übertragbaren Vermögensgegenstand. Der Begriff des Geschäftsanteils wird insbesondere verwandt, wenn es um die Übertragung der Rechtsposition des Gesellschafters und um die Funktion des Anteils als Maßstab für die betragsmäßige Bemessung der Rechte und Pflichten im Verhältnis der Gesellschafter zueinander geht. Der Begriff der Mitgliedschaft ist umfassender, er bezeichnet die Gesamtheit der Rechte und Pflichten. In diesem Kap. 8 geht es vor allem um den Geschäftsanteil als rechtliche Verkörperung der Gesellschafterstellung, im nachfolgenden Kap. 9 um die Mitgliedschaft im Allgemeinen.
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© 2009 Springer-Verlag Berlin Heidelberg, korrigierter Nachdruck
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Verspay, HP. (2009). Geschäftsanteil. In: GmbH-Handbuch für den Mittelstand. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-88577-1_8
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