Zusammenfassung
Am 17.03.2009 legten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf vor, mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) und mit dem Ziel, in die Struktur der Vergütung einzugreifen und „fehlerhafte Verhaltensanreize“ zu verhindern. Zwischen den bestehenden Vergütungsvereinbarungen und den Fehlentwicklungen, insbesondere im Bankgewerbe, wird gedanklich in der Begründung zum Gesetzesentwurf ein unmittelbarer Zusammenhang hergestellt. Wer die Vergütung an ein Erreichen kurzfristiger Parameter, wie Börsenkurs, Auftragsvolumen usw. zu einem bestimmten Stichtag koppele, verleite zum Eingehen unverantwortlicher Risiken und verliere das nachhaltige Wachstum des Unternehmens aus dem Blick. Gleichzeitig sieht der Gesetzesentwurf die Aufsichtsräte verstärkt in der Verantwortung für die Vorstandsvergütung.
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Raguß, G. (2009). Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Frühjahr 2009. In: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-70696-0_7
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