Zusammenfassung
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts hatte das nunmehr zunehmend als „Heiliges Römisches Reich deutscher Nation“ bezeichnete und verstandene, bis dahin unter seinem Dach zumindest dem Anspruch nach Italien, Deutschland und Burgund vereinigende „(Sacrum) Imperium Romanorum“ des Hoch- und Spätmittelalters schon mehr als 500 bewegte Jahre hinter sich. Aus dem Blickwinkel der Geschichtswissenschaft betrachtet befindet sich dieses Reich 1495 bereits nahe an der Epochengrenze zur Neuzeit; zeitlich wohl der frühen Neuzeit näher als dem seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nach und nach ausklingenden Spätmittelalter. Bereits noch einmal gut drei Jahrhunderte des Fortbestehens sollten ihm vergönnt sein, bis es schließlich im Jahre 1806 nahezu unspektakulär zu Grabe getragen wurde.
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(2008). Das „Alte Reich“ und seine Verfassung um 1495. In: Deutsche Verfassungsgeschichte. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-48707-4_2
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