Zusammenfassung
Mit einem „Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration“ unternahm die EU-Kommission im Januar 2005 den zweiten Vorstoß zur Schaffung einer gemeinsamen EU-Politik zur Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten in die EU. Bereits im 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam war von den Mitgliedstaaten der EU das Ziel festgeschrieben worden, nicht nur eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik zu entwickeln und gemeinsame Maßnahmen zur Abwehr illegaler Migrationsbewegungen durchzuführen, sondern auch andere Formen der Einwanderung aus Drittstaaten in die EU gemeinsam zu regeln. Hintergrund dieser Zielformulierung war die Einsicht, dass sich Migrationsbewegungen in einem Raum ohne Binnengrenzen nur auf dem Wege der zwischen- und überstaatlichen Zusammenarbeit sinnvoll und wirksam steuern lassen. Zu diesem Gesamtansatz zählt auch die Frage, wer unter welchen Bedingungen in die EU einreisen darf, um in einem EU-Staat zu arbeiten. Trotz des grundsätzlich von allen Mitgliedstaaten geteilten Ziels stieß die konkrete Umsetzung der Versuche der EU-Kommission, eine „umfassende“, auch Arbeitsmigration beinhaltende, Migrationspolitik auf den Weg zu bringen, jedoch auf große Schwierigkeiten.
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© 2010 VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Parusel, B. (2010). Einleitung. In: Abschottungs- und Anwerbungsstrategien. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92323-9_1
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