Auszug
Wissen geht den Normen und deren Gültigkeit und Wertigkeit voraus. Man muss wissen, unter welchen Bedingungen etwas dem Recht und Gesetz und den sozialen Normen entspricht oder nicht. Um dieses Wissen, die kognitive Dimension im Konzert mit normativen Wertungen empirisch angemessen erfassen zu können, ist es sinnvoll, eine Perspektive anzulegen, die nicht das Gesetz und das Normative als Ausgangspunkt des theoretischen Modells nimmt Stattdessen ist es eine grundlegende Option, wissenssoziologisch2 zu verfahren und im Lichte der Wissenspraxis den Umgang mit Normen zu rekonstruieren. Dabei wird auf das Handeln von Richterinnen und Richtern als sinnhaft Handelnde und auf deren Fallakten als konkrete Handlungsanlässe fokussiert. Den Schwerpunkt der Beobachtung und Analyse bei der Aktenarbeit anzusiedeln, stellt ebenfalls ein Komplementärangebot dar zu jenen zahlreichen rechtssoziologischen Untersuchungen, die sich auf die Dimension der Mündlichkeit von Gerichtsverfahren konzentrieren, obwohl diese Mündlichkeit in modernen westlichen Rechtssystemen nie ohne Rekurs auf irgendeine Art von » Fallakten « stattfindet. Schließlich wird nicht, wie üblich, das Urteil als fertig vorliegendes Textergebnis analysiert werden, sondern der vorgängige Prozess des Ordnens eines Rechtsfalles und des dafür relevanten Wissens mit dem Ziel, ihn entweder mit einem Urteil oder einem Vergleich abzuschließen. Denn im Urteil steht nicht sehr viel dazu, wie das Urteil praktisch zustande gekommen ist, und nicht immer steht am Ende eines Gerichtsverfahrens ein schriftliches Urteil des Gerichts, das mehr oder weniger ausführlich mündlich begründet wird. Daher soll der Weg auf ein mögliches Ergebnis hin in entscheidenden Zügen rekonstruiert und in wesentlichen Kategorien typisiert werden.
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Berger, Peter L./ Luckmann, Thomas (1977): Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Eine Theorie der Wissenssoziologie, Frankfurt/M.: Fischer 197 ff.
Cremers, Ehrhardt (1988): Zwischen Strafe und Erziehen: Zur Legalität und Moralität juristischen Handelns im Jugendgerichtsverfahren. In: Soeffner, Hans-Georg/ Cremers, Erhardt (Hg.): Interaktionstyp ›Recht-Sprechen‹, Hagen: Lehrmaterial der Fernuniversität Hagen, S. 52–109
-(1978b): Strategische Interaktion im Verwaltungsgericht. Einleitende Vorbemerkungen zu dem Referat von Fritz Schütze. In: Hoffmann-Riem, Wolfgang et al.: Interaktion vor Gericht, Baden-Baden: Nomos, S. 9–18
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(2009). Einleitung. In: Wissen, was Recht ist. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91806-8_1
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