Auszug
Das Kennzeichen so gut wie aller Theorie und Praxis der Demokratie war bis in die jüngste Vergangenheit ihre charakteristische „Halbierung“ im Hinblick auf die Einbeziehung der Geschlechter. Demokratie war Männersache und die Grundrechte waren es in erheblichem Maße ebenfalls. Bis zum Beginn der Neuzeit und selbst noch für maßgebliche Denker der Aufklärung wie Immanuel Kant galt der vollständige Ausschluss der Frauen aus dem politischen Leben als ein von Natur gegebener Sachverhalt, der kaum einer besonderen Rechtfertigung bedurfte. Erst im zwanzigsten Jahrhundert und bis in die Gegenwart hinein noch immer unvollständig wurden die politischen Gleichheitsrechte der Frauen allmählich anerkannt und in den meisten Demokratien wenigstens teilweise verwirklicht. Die Jahrtausende alte Männerherrschaft wurde dort, wo sie einer besonderen Begründung für notwendig erachtet wurde, stets mit dem Argument vorgeblich intellektueller oder charakterlicher Defizite der Frauen gegenüber dem männlichen Geschlecht gerechtfertigt. Diese Strategie nahm je nach kulturellen Grundmustern und vorherrschenden Überzeugungen eine andere Gestalt im Detail an, war in Vorgehensweise und Absicht aber weitgehend invariant.
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Weiter führende Literatur
Young, Iris Marion 1993: Das politische Gemeinwesen und die Gruppendifferenz. Eine Kritik am Ideal des universalen Staatsbürgerstatus, in: Herta Nagl-Docekal/ Herline Pauer-Studer (Hg.): Jenseits der Geschlechtermoral. Beiträge zu einer feministischen Ethik, Frankfurt/Main: 267–304.
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(2009). Geschlecht und Bürgerschaft. In: Was ist Demokratie?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91434-3_9
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