Zusammenfassung
Das wilhelminische Reich (1871-1918) war eine konstitutionelle Monarchie. Der König von Preußen war in Personalunion Deutscher Kaiser und damit der Primus unter den deutschen Fürsten (Boldt 1990: 168ff.). Der Kaiser hatte das Privileg, den Reichskanzler einzusetzen und ihn zu entlassen. Ohne den Reichstag konnte der Reichskanzler dennoch nicht regieren. Der Gesetzgebungsprozess verlangte die Zustimmung des Reichstages. Das Reich war ein Rechtsstaat. Das Verwaltungshandeln bedurfte der gesetzlichen Grundlage. Auf die Bestellung und Zusammensetzung der Reichsregierung hatte der Reichstag keinerlei Einfluss. Die Leiter der wichtigsten Reichsbehörden, der so genannten Ämter, wurden vom Reichskanzler ernannt.
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Hartmann, J. (2013). Das parlamentarische System. Mehrheits- oder Konsensdemokratie?. In: Das politische System der BRD im Kontext. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19532-2_2
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