Zusammenfassung
Gegenstand der Tauschgerechtigkeit sind Tauschverhältnisse, zu denen neben dem nicht-kommerziellen Austausch von Gaben oder Leistungen insbesondere vertragliche Transaktionen wie Kauf-, Miet-, Darlehens- und Arbeitsverträge gehören. Ein solches Verhältnis liegt vor, wenn mehrere (meist zwei) Personen, von denen jede berechtigt ist, über bestimmte Güter oder Leistungen zu disponieren, aus freien Stücken auf einen wechselseitigen Transfer solcher Güter oder Leistungen übereinkommen. Da Tauschverhältnisse auf die Zirkulation privater Besitz- und Verfügungsrechte an knappen Gütern zielen, um die Menschen konkurrieren, unterliegen sie Erfordernissen der Gerechtigkeit. Und da sie der freien Einwilligung der beteiligten Parteien bedürfen, die diese bei rechter Erwägung nur dann erteilen werden, wenn sie sich davon einen Vorteil erwarten, liegt es nahe anzunehmen, dass die Gerechtigkeit ein wohlausgewogenes, aus unparteiischer Sicht allgemein annehmbares Verhältnis der getauschten Güter oder Leistungen zum allseitigen Vorteil der Parteien verlangt. Damit stellt sich die Frage nach den Erfordernissen der Gerechtigkeit, die Tauschverhältnisse erfüllen müssen, um diesem Postulat zu entsprechen.
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Koller, P. (2016). Tauschgerechtigkeit. In: Goppel, A., Mieth, C., Neuhäuser, C. (eds) Handbuch Gerechtigkeit. J.B. Metzler, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05345-9_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-476-05345-9_13
Publisher Name: J.B. Metzler, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-476-02463-3
Online ISBN: 978-3-476-05345-9
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