Zusammenfassung
In den ersten Jahren ihres Bestehens hatte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wenig Zeit und Anlaß, sich um die Beziehungen zu den Ländern des Ostblocks zu kümmern. Wie der gesamte Außenhandel gingen auch die Beziehungen der sechs Mitgliedstaaten zu den sogenannten Staatshandelsländern noch nicht in die Verfügungsgewalt der Gemeinschaft über. Alle sechs Mitgliedstaaten wickeln ihre Handelsbeziehungen zu den einzelnen Ostländern auf der Grundlage bilateraler Handelsverträge ab, und ablaufende Handelsverträge wurden auch nach Gründung der EWG auf bilateraler Basis erneuert, ohne daß zunächst der fortschreitenden wirtschaftlichen Integration Rechnung getragen wurde.
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Neunreither, K. (1964). Der Gemeinsame Markt und die Staatshandelsländer: Wirtschaftliche Politik gegenüber dem Ostblock. In: Das Europa der Sechs ohne Außenpolitik. Europäische Gegenwart Schriften zur Europapolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98472-2_5
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