Zusammenfassung
Als sich die sechs europäischen Staaten im Jahre 1957 entschlossen, eine Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen, hatten mehrere unter ihnen noch überseeische Besitzungen oder unterhielten andere engere Verbindungen mit außereuropäischen Gebieten, die aus der Zeit des Kolonialismus herrührten. Insbesondere besaß Frankreich ein ausgedehntes Kolonialreich, während Belgien noch fest im Kongo installiert war und die Niederlande in der Südsee und im Karibischen Raum Restbestände ihres alten Kolonialreiches bewahrten. Italien hatte zwar in der Folge des zweiten Weltkrieges seine Kolonien verloren, verwaltete aber im Auftrag der UNO sein früheres Besitztum Somaliland.
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Neunreither, K. (1964). Entwicklungspolitik: Afrikanische Präferenzen und weltweite Handelsförderung. In: Das Europa der Sechs ohne Außenpolitik. Europäische Gegenwart Schriften zur Europapolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98472-2_4
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