Zusammenfassung
Politisch-administrative Strategien, die auf eine bessere Beherrschbarkeit der Subventionen gerichtet sind, lassen sich grob in zwei Gruppen unterteilenl:
-
1.
Die eine zielt darauf, auf der Ebene der einzelnen Subventionsmaßnahmen eine größere Rationalität durchzusetzen: d. h. durch größere Effizienz der instrumentellen Ausgestaltung, zu der auch die internalisierte Kosten-, Nutzen- und Wirksamkeitsbeurteilung zählt, einen der jeweiligen Subventionsmaßnahme immanenten Maßstab für die Entscheidung über ihre Existenzberechtigung mitzugeben, dessen Anwendung die Entscheidung über Abbau oder Aufrechterhaltung einer Subventionsmaßnahme im besten Fall zum Verwaltungsakt werden läßt, zumindest jedoch den politischen Instanzen anwendungsfähige Entscheidungsvorgaben in die Hand gibt.
-
2.
Die andere subventionspolitische Strategie zielt auf größere Kontrollmöglichkeit durch eine wenn auch begrenzte Politisierung und Formierung eines vage umrissenen subventionspolitischen Politikfeldes, um über eine Ausweitung der subventionspolitischen Öffentlichkeit die Problematisierung von Subventionsmaßnahmen zu erleichtern.
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Literatur
Vgl. hierzu Hans Herbert v. Arnim, Subventionen. Von den Schwierigkeiten der Subventionskontrolle, in: Finanzarchiv N. F. 44. Jg., H. 1/1986, S. 81–97.
Forderungen und Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Subventionskontrolle, in: DGB — Wirtschaftspolitische Informationen,Nr. 2 v. 22.2.1980.
Dietrich Albrecht/Thies Thormälen, Subventionen — Politik und Problematik,Frankfurt/Bern/New York 1985, S. 58.
Bundesfinanzminister Matthöfer hatte diesen Prozeß an einem anderen Beispiel vorgeführt: „Die Sektsteuer hat der Kaiser eingeführt für die Marine. Die Marine ist abgesoffen, der Kaiser ist weggelaufen. Die Sektsteuer bringt jährlich 420 Millionen Mark. Wir denken nicht daran, sie abzuschaffen.“ Bundesfinanzminister Matthöfer vor der Presse bei der Vorstellung des Bundeshaushalts 1980, zit. nach Frankfurter Rundschau v. 9.7.1979.
Caesar führt eine Auswahl von immerhin 33 Vorschlägen unterschiedlicher Seriosität für neue Pfennigabgaben auf, deren Schwerpunkte im arbeitsmarkt-, sozial- und umweltpolitischen Bereich liegen. Vgl. Rolf Caesar, „Pfennigabgaben“ — fiskalisch motivierte Steuertarnung und Rückfall in die Fondswirtschaft? Eine finanzwissenschaftliche Analyse, in: Finanzarchiv, N. F.,38. Jg., H. 3/1980, S. 396 ff.
Vgl. Die Zeit v. 7.6.1985.
Vgl. zu letzterem für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik Gert Bruche/ Bernd Reissert, Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik, Frankfurt a. M. 1985.
Caesar nennt in seiner Aufstellung zwölf Abgaben; seine Liste ist somit nicht vollständig. Er erwähnt auch die Berufsbildungsabgabe, die von der Bundesregierung ebenso wie die Ausgleichsabgabe nach dem Benzinbleigesetz nicht aufgeführt wird. Vgl. Caesar, Pfennigabgaben (Anm. 19), S. 390 f.
Vgl. zur Berufsbildungsabgabe Claus Offe, Berufsbildungsreform, Frankfurt a. M. 1975.
Vgl. Caesar, Pfennigabgaben (Anm. 19), S. 388 ff.
Dies ist auch die Kritik von finanzwissenschaftlicher Seite. Vgl. hierzu Dietrich Dickertmann/Antonius Voss, Der Kohlepfennig — eine getarnte Steuer, in: Wirtschaftsdienst, 1/1979, S. 41 ff.; Ingo Vogelsang, Eine Alternative zur Kohlepolitik des Dritten Verstromungsgesetzes, in: Ordo, 1977, S. 181 ff.; Antonius Voss, Die Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung, Sonderveröffentlichung Nr. 4 des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität zu Köln, Köln 1981; Caesar, Pfennigabgaben (Anm. 19 ).
Vgl. Zoltán Jákli, Staatliche Intervention und private Politik im Energiesektor, in: Volker Ronge (Hrsg.), Am Staat vorbei, Frankfurt a. M. 1980, S. 30–82.
Der Wortlaut der Vereinbarung zwischen VDEW und GVSt vom 10.5.1977 ist veröffentlicht in: Hans Zydek/Wolfgang Heller, Energiemarktrecht,Loseblattsammlung, Essen 1978, Anlage zu: Richtlinien zu § 3b des Dritten Verstromungsgesetzes.
wurde von VDEW und GVSt eine neue Rahmenvereinbarung getroffen, die sich nunmehr über 15 Jahre (1981–95) erstreckt. Sie sieht eine kontinuierliche Erhöhung der Einsatzmenge von Steinkohle in Kraftwerken auf schließlich 47,5 Mio. Tonnen SKE Steinkohle vor, geknüpft an einen vertraglich definierten Zuwachs des Stromverbrauchs (vgl. Handelsblatt vom 25., 26., 27. 3. 1980 ).
Vgl. Jákli, Staatliche Intervention (Anm. 27), S. 58 f.
Der Verfall der Energiepreise auf dem Weltenergiemarkt in den vergangenen Jahren hat die Finanzierung der Absatzsicherung von Ruhrkohle im Kraftwerksbereich infrage gestellt: Sie ist trotz der günstigen Finanzierungsregelung über den Kohlepfennig kaum noch tragbar. Seit 1987/88 gibt es Bestrebungen von seiten der Kraftwerkbetreiber, einzelnen Bundesländern und Teilen der Bundesregierung, zu einer veränderten Regelung, d.h. zu einer Reduzierung der im „Jahrhundertvertrag“ festgelegten Abnahmemengen zu kommen. Aufgrund der tiefgreifenden wirtschaftlichen und regionalen Auswirkungen nahm man bisher von einer Veränderung der Finanzierungsregelung Abstand. Vgl. hierzu: Hans-Georg Wachendorf, Aktuelle Fragen der Steinkohlenverstromung, in: Elektrizitätswirtschaft. Zeitschrift der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke — VDEW Jg. 87 (1988) H. 26, S. 1296–1301.
Grundsätzlich scheint es jedoch keine eindeutige Regel zu geben, denn im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes gelingt die Erhebung einer solchen Abgabe bei den Unternehmen. Vgl. Hans-Günther Ritz, Betriebliche und staatliche Arbeitspolitik — am Beispiel der beruflichen Integration Schwerbehinderter, in: Ulrich Jürgens/Frieder Naschold (Hrsg.), Arbeitspolitik, Leviathan-Sonderheft 1983, Opladen 1984, S. 342–362.
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Jákli, Z. (1990). Neue Wege in der Subventionspolitik? Fiskalische und rechtliche Alternativen zur bisherigen Subventionspraxis. In: Vom Marshallplan zum Kohlepfennig. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97008-4_11
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