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Zusammenfassung

Die Memoiren und Bekundungen der damaligen Machtträger gehen allgemein entschieden darauf aus, die völlige Überraschung und Bestürzung zu beteuern, in die sie durch die Nachricht vom Ausbruch des Reichstagsbrandes versetzt worden seien. Goebbels, Papen, Meißner, Göring1 — sie alle betonen nachdrücklich, wie unerwartet sie das Ereignis vom Abend des 27. Februar getroffen habe. So schildert Papen, wie er und seine Gäste von dem Essen aufgeschreckt Worden seien, das er für Hindenburg an diesem Abend gegeben habe. Hindenburg selbst „schien wenig bewegt“ und begab sich sogleich nach Hause, während Papen zum Reichstag eilte, wo ihn Göring schon mit der Sofort-Version von der kommunistischen Brandstiftung empfing. Auch Papen teilte die Meinung, daß „hier zweifellos ein politischer Akt vorliege“, und er war daher auch voll mit dem Göringschen Vorschlag einverstanden, jetzt „mit schärfsten Maßnahmen gegen verbrecherische Elemente der KPD vorzugehen“. Papen wiederholt auch heute noch die offizielle nationalsozialistische Version samt allen ihren Argumenten, ohne sich offenbar über einen scharfen Bruch in seiner Gedankenführung klar zu sein.

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Literatur

  1. Vgl. Goebbels, Vom Kaiserhof... (Anm. I/40), S. 269 ff.; Papen (Anm. I/11), S. 302 ff.; Meißner (Anm. I/11), S. 281 ff.; Göring (Anm. I/7), S. 92 ff.

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  2. Papen, a. a. O., S. 302 ff.

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  3. Goebbels, Vom Kaiserhof... (Anm. I/40), S. 254.

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  4. Näheres bei Bracher, Die Auflösung... (Anm. Einl./25), S. 431 ff. Übrigens ist der hessische Landtagsabge-ordnete Wilhelm Schäfer, der gleichzeitig mit seinem Austritt aus der NSDAP das Dokument der Polizei ausgeliefert hatte, nach der Machtergreifung durch seine ehemaligen Parteigenossen umgebracht worden; über eine Wiederaufnahme des Prozesses gegen die Mörder haben 1955 verschiedene Zeitungen berichtet.

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  5. Vgl. o. S. 47 f.

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  6. Goebbels, Vom Kaiserhof... (Anm. I/40), S. 270 f.

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  7. Vgl. etwa den Informationsbericht Dertingers vom 2. März 1933 (Sammlung Brammer): „Der Brand des Reichstages hat für die Reichsregierung politisch im ganzen betrachtet eine erhebliche Erleichterung gebracht.“ Die Parole „Kampf dem Marxismus“ habe nun „einen Inhalt erfahren, der ihr bisher im wesentlichen mangelte“, und es seien „die Kreise der Mitte ... an die Seite der Regierung gedrückt worden, die bisher geneigt waren, der Regierung Widerstand zu leisten“. Im übrigen „beschäftigt die Aktion die Gemüter des deutschen Volkes so stark, daß darüber die Regierung die Inangriffnahme sachlicher Entscheidungen, ohne psychologisch Schaden zu erleiden, zurückstellen kann, soweit die Dinge noch nicht reif sind, und unpopuläre Entscheidungen durchführen kann, ohne daß sie allzusehr sofort in das Bewußtsein des deutschen Volkes treten... “

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  8. Richard Wolff, Der Reichstagsbrand 1933. Ein Forschungsbericht (Aus Politik und Zeitgeschehen, Beilage zu: Das Parlament, B III), Bonn 1956, S. 26 ff.; Meißner/Wilde (Anm. I/26), S. 204 ff. Dagegen jetzt die Reichstagsbrand-Serie im Spiegel; vgl. u. Anm. II/25 sowie das Buch von F. Tobias (Anm. II/19).

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  9. Fotokopien der im folgenden zitierten Aktenstücke wurden freundlicherweise vom Institut für Zeitgeschichte, München, zur Verfügung gestellt.

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  10. Aktennotiz vom 10. März 1933; Eingang im preußischen Innenministerium (Daluege) am selben Tag bestätigt.

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  11. Bericht von Erika Schwendy vom 9. März 1933, weitergeleitet am 15. März an Daluege.

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  12. Brief an Göring persönlich, dort eingegangen am 10. März 1933.

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  13. Schreiben Dalueges an die preußische Bau- und Finanzdirektion vom 10. Mai 1933 und die Vernehmung Krauses (27. 5.), der angeblichen Denunziantin und ihres Mannes (29. 5.), des Zwischenträgers (29. 5.), schließlich das Schreiben des Präsidenten der Bau- und Finanzdirektion an Göring vom 3. Juni 1933.

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  14. Melcher war nach Papens Staatsstreich in Preußen am 20. Juli 1932 eingesetzt worden: Bracher, Die Auflösung... (Anm- Einl./25), S. 588.

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  15. Die wesentlichen Verlautbarungen schon bei Heiden, Geburt... (Anm. I/126), S. 119 f.

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  16. Bullock (Anm. Einl./38), S. 237; Meißner/Wilde (Anm. I/26), S. 201; Nachweise S. 297.

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  17. So dann offiziell Görings Rundfunkrede „über den kommunistischen Aufstandsversuch“ am 1. März 1933 (abgedr. in: VB vom 2. März 1933), die alle „Entdeckungen“ der letzten Februarwochen noch einmal beschwor. -Auch in einer vorangegangenen Befehlshaberbesprechung war die Wehrmacht zur Nichteinmischung in nationalsozialistische Terroraktionen gegen den Marxismus verpflichtet worden: Liebmann-Notizen (Anm. I/62), S. 42; Zeugenschrifttum des Instituts für Zeitgeschichte, Nr. 279, I (Ott), S. 19.

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  18. Göring, Aufbau einer Nation (Anm. I/7), S. 93; das zunächst als englische Originalausgabe unter dem Titel Germany Reborn veröffentlichte Buch ist laut Vorwort im Dezember 1933 abgeschlossen worden.

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  19. Vgl. das Material in: IMT (Anm. I/10), II, S. 129; V, S. 402 f.; IX, S. 481 f.; XII, S. 277 f.; XXXII, S. 429 f. Wichtiges, aber unzuverlässiges Material enthält das kommunistisch inspirierte, im einzelnen überprüfungsbedürftige Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror, Basel 1933; dasselbe gilt von den weiteren zeitgenössischen Auslandspublikationen: Dimitroff contra Göring. Enthüllungen über die wahren Brandstifter (Braunbuch 2), Paris 1934;

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  20. Georgi Dimitroff, Briefe und Aufzeichnungen aus der Zeit der Haft und des Leipziger Prozesses, Paris 1935 (Neuausgabe unter dem Titel: Reichstagsbrandprozeß. Dokumente, Briefe und Aufzeichnungen, Berlin 1946). Von nationalsozialistischer Seite besonders das Buch des Verteidigers von Ernst Torgier,

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  21. Alfons Sack, Der Reichstagsbrand-Prozeß, Vorwort von Professor Grimm, Berlin 1934. Zusammenfassend damals

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  22. Rudolf Olden, Hitler, Amsterdam 1936, S. 269 ff. Die scharfe Kritik der bisherigen Thesen, die auf Grund einer umfangreichen Materialsammlung neuestens Fritz Tobias (Der Reichstagsbrand. Legende und Wirklichkeit, Rastatt 1961) bietet, leidet freilich unter der unzulänglichen politischen Einordnung und neuen Einseitigkeiten der Interpretation. Vgl. dazu vorläufig

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  23. Heinrich Fraenkel, „Zu viel und zu wenig. Kritische Bemerkungen zu ,Der Reichstagsbrand’ von F. Tobias“, in: Der Monat 14/164 (1962), S. 19 ff.;

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  24. Harry Wilde, „Legenden um den Reichstagsbrand“, in: Politische Studien 13/143 (1962), S. 295 ff., sowie auch die Neue Zürcher Zeitung v. 7. 4. 1962.

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  25. Wortlaut bei Heiden, Geburt... (Anm. I/126), S. 121 f. Auch hier fehlte bezeichnenderweise nicht der ebenso bestimmte wie zugleich vage Hinweis auf die Aufstandspläne im Karl-Licbknecht-Haus, die ohne nähere Erörterung in direkte Beziehung zu der Brandstiftung gesetzt wurden: der Brand als „Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg“, zur „bolschewistischen Revolution“ — mit der Behauptung: „Schon für Dienstag [28. Februar] 4 Uhr waren in Berlin große Plünderungen angesetzt...“

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  26. Zum Problem seiner Zurechnungsfähigkeit vgl. dagegen schon das Gutachten von Karl Bonhoeffer und J. Zutt, „Über den Geisteszustand des Reichstagsbrandstifters Marinus van der Lubbe“, in: Monatsschrift für Psychiatrie und Neurologie 89 (1934), S. 185 ff. Die noch heute nicht geklärte, in vielen Darstellungen bejahte Frage, ob van der Lubbe in der Haft mit Drogen behandelt worden sei, wird darin negativ beantwortet.

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  27. So besonders entschieden auch die Aussage von Gisevius, dessen Kenntnis aus dem Bereich der Kriminalpolizei bzw. der Gestapo stammte: IMT (Anm. I/10), XII, S. 277 f. Er betonte zugleich die maßgebliche Beteiligung von Goebbels bei der Planung sowie“ die Tatsache, daß alle unmittelbar Beteiligten am 30. Juni 1934 liquidiert worden seien, mit Ausnahme eines angeblich im Kriege gefallenen SA-Mannes. Vgl. jetzt auch mit weiteren orrigierenden Details die Darstellung in: Die Zeit 15, Nr. 10 ff. (März/April 1960 mit den Zuschriften), in der Gisevius der Spiegel-Serie (u. Anm. II/25) entgegentritt. Dagegen aber die Darlegungen von Tobias (Anm. U/19), S. 530 ff.

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  28. Vgl. jetzt auch das Interview mit zwei Beteiligten in: Berliner Morgenpost vom 27. Februar 1958, S. 5, das diese damaligen Gerüchte erneut bekräftigt.

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  29. Vgl. besonders die Vossische Zeitung vom 25. März 1933.

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  30. Nach einer groß aufgemachten Artikelserie des Spiegel (13 [1959], H. 43–52; [1960], H. 1/2) hat das Buch von Tobias (Anm. II/19) dargetan, daß weder eine kommunistische noch eine nationalsozialistische Brandstiftung nachweisbar ist. Sie kann freilich auch jetzt nicht überzeugend auf einen Fall Lubbe reduziert werden. Auch bleibt zweifelhaft, ob im Fall Gempp die Darstellung eines Korruptionsprozesses der Art, wie sie damals gegen zahlreiche republikanische Politiker eingeleitet oder angedroht wurden, zu dem Schluß ausreicht, die Affäre sei völlig unpolitisch gewesen, Gempp habe im Reichstagsbrandprozeß völlig frei die Gerüchte über seine ursprüngliche Stellungnahme dementiert, und er habe schließlich Selbstmord begangen, um seiner Familie die Beamtenpension zu erhalten. Für die Skizze Gempps (in: Das Gewissen steht auf. 64 Lebensbilder aus dem deutschen Widerstand, 1933–1945, ges. von Annedore Leber, hrsgg. in Zusammenarbeit mit Willy Brandt und Karl Dietrich Bracher, Berlin—Frankfurt a. M. 1954, S. 106 ff., sowie in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte 4 [1956], S. 36 f.), gegen die sich die Polemik des Spiegel sowie in seinem Gefolge des rechtsradikalen Reichsruf richtete (unter dem reißerischen Titel „Todesstoß für Jahrhundertlegende“ im Sinne der Rehabilitierung des Nationalsozialismus aus der Feder eines alten Goebbels-Funktionärs: Reichsruf 8, Nr. 47 vom 21. November 1959, S. 3), waren den Verfassern s. 2t. Unterlagen der Familie Gempp zur Verfügung gestellt worden.

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  31. Laut Anweisung des Propagandaministeriums vom 10. Januar 1934 waren Kommentare zur Hinrichtung Lubbes unerwünscht (Sammlung Brammer 3, Anw. Nr. 166).

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  32. So besonders in der Kabinettssitzung am 2. März 1933: 3598/791954 ff. (Documents..., Anm. I/30, I, S. 93 ff.).

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  33. Aussagen Görings in: IMT (Anm. I/10), IX, S. 481 f.; ferner in: PS-3593, jetzt abgedr. bei Wolff (Anm. U/8), S. 43 ff. Göring konzedierte, daß die Verhaftungslisten unabhängig vom Reichstagsbrand „vorher bereits zum großen Teil schon festgelegt waren; dann jedoch wünschte der Führer in der Nacht [des Brandes], daß nun die Verhaftungen sofort und augenblicklich erfolgen sollten“. Göring entzog sich jedoch allen Versuchen der Vernehmer, ihn als Urheber (und die SA-Führer Ernst, Heines, Graf Helldorf als Anführer) der Brandstiftung zu überführen (S. 482 f.). Er dementierte entsprechende Aussagen von Rauschning und Haider, denen gegenüber er sich seiner Brandstiftung gerühmt haben soll, und er verhinderte so als letzter Mitwisser eine endgültige schlüssige Aufklärung von dieser Seite. Vgl. damals schon Göring (Anm. I/7), S. 93 f.: „Wenn man mir weiter vorwirft, ich hätte den Reichstag anzünden lassen, um ein Mittel zum Vorgehen gegen die Kommunisten in die Hand zu bekommen, so muß ich das als grotesk und lächerlich zurückweisen. Um gegen den Kommunismus vorzugehen, hätte es keinerlei besonderer Anlässe bedurft. Das Schuldkonto war so groß, ihr Verbrechen ein solch gewaltiges, daß ich ohne weitere Veranlassung entschlossen und gewillt war, mit allen mir zu Gebote stehenden Machtmitteln den rücksichtslosen Ausrottungskrieg gegen diese Pest zu beginnen. Im Gegenteil, wie ich schon im Reichstagsbrandprozeß ausgesagt habe, war mir der Brand, der mich zu so raschem Vorgehen zwang, sogar äußerst unangenehm, da er mich zwang, schneller zu handeln, wie beabsichtigt, und loszuschlagen, bevor ich mit allen umfassenden Vorbereitungen fertig war.“

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  34. RGBl., I, 1933, S. 83; vgl. auch u. Teil II, S. 417 ff.

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  35. Papen (Anm. I/11), S. 304 f.

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  36. Niederschrift der Kabinettssitzung vom 28. Februar 1933, 11 Uhr: Akten des AA, 3598/791917 ff. (Doch-ments..., Anm. I/30, I, S. 88 ff.).

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  37. Er betraf das Recht zum Eingriff in die Länder; vgl. u. S. 136 ff.; S. 427 ff.

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  38. Februar 1933, 16.15 Uhr: Akten des AA, 3598/791923 ff.

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  39. Papen (Anm. I/11), S. 305.

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  40. Zur Problematik im ganzen Bracher, Die Auflösung... (Anm. Einl./25), S. 51 ff.; S. 304 f. u.a.; ders., „Die lehrreiche Geschichte des Artikels 48“, in: Deutsche Zeitung 15, Nr. 43 (20./21. Februar 1960), S. 8. Noch Gerhard Ritter (Anm. Einl./23), S. 398, übersieht (ebenso wie jetzt noch Michael Freund, Deutsche Geschichte, Gütersloh 1960, S. 532) die entscheidende Tatsache und Bedeutung der nationalsozialistischen Notverordnungspolitik vom Februar/März 1933, wenn er behauptet, der Art. 48 habe nichts mit der NS-Machtergreifung zu tun, da diese sich auf ein parlamentarisch verabschiedetes Ermächtigungsgesetz habe stützen können. Vgl. dagegen die Zusammenhänge u. S. 152 ff.

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  41. RGBl., I, 1933, S. 135.

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  42. RGBl., I, 1934, S. 1269.

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  43. Auf sie stützten sich z. B. Göring, Heydrich mit der „Preußischen Polizeiverordnung gegen die konfessionellen Jugendverbände“ vom 23. Juli 1935 oder Himmler mit seinem Verbot der „von den Organen der sogenannten bekennenden Kirche errichteten Ersatzhochschulen, Arbeitsgemeinschaften und Lehr-, Studenten- und Prüfungsämter“ (29. 8. 37): Die Gesetzgebung... (Anm. I/31), H. 14, S. 274; vgl. Auch

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  44. Walter Conrad, Der Kampf um die Kanzeln. Erinnerungen und Dokumente aus der Hitlerzeit, Berlin 1957, S. 137 f.

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  45. So Steinbrink (Anm. I/28), S. 36, der in bezeichnender Fehlformulierung die Verordnung verschiedentlich zum „Gesetz“ erhebt.

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  46. Hans Frank, Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse, München-Gräfelfing 1953, S. 143.

    Google Scholar 

  47. Vgl. dazu Mau/Krausnick (Anm. Einl./4), S. 26 f.; Brecht, Vorspiel... (Anm. I/2), S. 125 ff.

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  48. Vgl. dazu die Himmler gewidmete Dissertation von Otto Geigenmüller, Die politische Schutzhaft im nationalsozialistischen Deutschland, Würzburg 1937, S. 12 ff.; S. 27 ff. mit der zeitgenössischen Literatur.

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  49. RGBl., I, 1933, S. 85.

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  50. Steinbrink (Anm. I/28), S. 36.

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  51. Vgl. besonders Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, Hamburg 1939, S. 44 f.

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  52. Reinhold Horneffer, „Das Problem der Rechtsgeltung und der Restbestand der Weimarer Verfassung“, in: Zeitschrift für die gesamte Staatsivissenschaft 99 (1938), S. 154 f.

    Google Scholar 

  53. Zur fortdauernden Kontroverse, besonders zwischen Ernst Rudolf Huber und Carl Schmitt: „Das Problem der Rechtsgeltung und der Restbestand der Weimarer Verfassung“, in: Zeitschrift für die gesamte Staatsivissenschaft 99 (1938), S. 155 ff.

    Google Scholar 

  54. Ernst Rudolf Huber und Carl Schmitt: „Das Problem der Rechtsgeltung und der Restbestand der Weimarer Verfassung“, in: Zeitschrift für die gesamte Staatsivissenschaft 99 (1938), S. 177.

    Google Scholar 

  55. Vgl. die Belege o. S. 47 f.; u. S. 145; S. 193 f.

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  56. Egelhaaf, 1933, S. 97 f.; Details bei Koszyk (Anm. I/78), S. 213 ff.; S. 251 ff.

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  57. Zu diesen Zusammenhängen schon Heiden, Geburt... (Anm. I/126), S. 125 ff. mit Material, das weiterer Nachprüfung bedarf. Auch ein Informationsbericht Dertingers vom 2. März 1933 (Sammlung Brammer) spricht von entsprechenden Gerüchten im bürgerlich-nationalen Lager, schreibt sie aber Intrigen der Exminister Schleicher und Treviranus zu.

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  58. Vgl. Otto Schmidt-Hannover, Umdenken oder Anarchie, Göttingen 1959, S. 349, sowie jetzt die abwägende Behandlung der Vorgänge und Motive bei Hiller v. Gaertringen (Anm. I/64), Kap. 8 ff.

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  59. Dazu auch u. S. 152 f.

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  60. Vgl. das Material u. S. 91 ff., das auch in einem besonderen Aufsatz des Verf. über die plebiszitäre Begründung der nationalsozialistischen Machtergreifung (Festschrift für die Wiener Library, London, im Erscheinen) zusammengefaßt ist.

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  61. Vgl. auch den offiziösen Kommentar bei Rühle (Anm. I/9), I, S. 50: „Noch niemals war eine Reichstagswahl so großartig vorbereitet, war der Wahlkampf so großartig organisiert worden wie bei der im Grunde unparlamentarischen, aber im besten Sinne demokratischen Volksbefragung vom 5. März 1933.“

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  62. Vgl. o. S. 70 f.

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  63. Berliner Tageblatt vom 20. Februar 1933, Nr. 86.

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  64. In diesem Sinne auch ganz offen Steinbrink (Anm. I/28), S. 18 f.

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  65. VB vom 28. Februar 1933.

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  66. Abgedr. in: VB vom 8. März 1933; vgl. auch die Analyse der Technik nationalsozialistischer Versammlungsund Wahlkampagnen bei Schmeer (Anm. I/43), S. 17 ff.

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  67. So Ferdinand Friedensburg, Die Weimarer Republik, Neuaufl., Hannover—Frankfurt 1957, S. 252.

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  68. HAB, Rep. 320/Nr. 32, Staatssekretär Grauert, auch für das folgende.

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  69. Ebda.: „Der sozialdemokratische Landrat des Kreises Spremberg Rudolf Sachs hat am 26. 2. 33, 11 Uhr vormittags einen Demonstrationszug der ,Eisernen Front‘ von seinem Landratsgebäude aus mit erhobener Faust und zahlreichen Rufen: ,Freiheit, Freiheit‘ gegrüßt.“

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  70. A. a. O., Bericht vom 4. März 1933.

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  71. MGN 11, Doc. No. PS-1759 (HAB, Rep. 335, Fall 11, Nr. 480 ff. [mehrere Fälle]).

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  72. Papen (Anm. I/11), S. 305.

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  73. Goebbels, Vom Kaiserhof... (Anm. I/40), S. 272 ff.

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  74. So jetzt noch, entsprechend seinem Versuch, das Hitlerregime als „Konsequenz der Demokratie“ und die Notwendigkeit eines dritten, autoritären Weges zwischen Demokratie und Totalitarismus zu erweisen, Martini (Anm. Einl./37), S. 94 ff.; und besonders natürlich Papen (Anm. I/11), S. 305 f.: „Das deutsche Volk hat [am 5. März] ein unzweideutiges Votum für Hitler abgegeben. Die Verantwortung dafür — das sollte der Sinn der Demokratie sein — kann es auf niemand abwälzen. Der von mir geforderte starke Gegenblock war nicht zustande gekommen, seine Notwendigkeit offenbar nicht erkannt worden.“ — Diese Behauptungen samt der Anklage gegen SPD und Zentrum, sie hätten sich nicht mit Papens Kampfblock verständigt, sind geradezu unsinnig angesichts der Tatsache, daß ja Papen als zweiter Mann in Hitlers Regierung saß und alle Entschlüsse Hitlers mitmachte.

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  75. Vgl. die minutiöse Analyse der Zentrums-Wahlkampagne bei Morsey (Anm. I/21), Kap. 9, sowie u. V. Kap., Abschn. 5; zur Rolle der „Deutschen Christen“ in der Wahlkampagne auch Götte (Anm. I/36), S. 230 ff.

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  76. Sitzung vom 7. März 1933: Akten des AA, 3598/791989 ff. (Documents..., Anm. I/30, I, S. 114).

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  77. Vgl. u. S. 156; S. 161 f.; S. 262 ff.; S. 342 ff.

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  78. Vgl. die Analyse u. V. Kap., Abschn. 6.

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  79. Statistik des Deutschen Reiches, bearbeitet im Statistischen Reichsamt, Bd. 434, Berlin 1935, Vorbemerkung: „Der alte Parteienstaat, die Zeiten des Parlamentarismus, in denen zahllose Parteien um die Stimmen der Wähler rangen und sich gegenseitig mit Erbitterung befehdeten, sind überwunden. Eine Epoche im politischen Leben des deutschen Volkes ist damit zu Ende gegangen. Unter diesen Umständen könnte es fast müßig erscheinen, die Ergebnisse der Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932, 6. November 1932 und 5. März 1933, bei denen zum letzten Male die alten Parteien auf dem Plane erschienen, zur Veröffentlichung zu bringen; denn das Interesse der Allgemeinheit an dem Ausfall dieser Wahlen, an der Zusammensetzung der Reichstage usw. dürfte in erheblichem Maße erlahmt sein. Trotzdem erscheint es nicht angängig, von einer Bekanntgabe der Statistik der letzten Wahlen überhaupt abzusehen. Die Ergebnisse der Reichstagswahlen sind seit dem Jahre 1871 laufend in mehr oder minder ausführlicher Form von der amtlichen Statistik veröffentlicht worden. Im Interesse der Kontinuität und der Vollständigkeit dieser Veröffentlichungsreihe erschien es daher geboten, auch die Statistik der letzten Wahlen -wenn auch in verkürzter und gedrängter Form — zum Abdruck zu bringen und damit gewissermaßen den Schlußstrich unter eine mehr als 60jährige politische Entwicklung za ziehen...“

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  80. Vgl. u. S. 367 sowie die Wahlanalyse bei Bracher, Die Auflösung... (Anm. Einl./25), S. 645 ff.

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  81. Dazu die Analyse bei Rudolf Hebcrle, From Democracy to Nazism. A Regional Case Study on Political Parties in Germany, Baton Rouge 1945, S. 90 ff.

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  82. In Großkrotzenburg rangierte die NSDAP sogar hinter dem Zentrum und den Linksparteien erst an vierter Stelle.

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  83. Vgl. Lutz Graf Schwerin v. Krosigk, Es geschah in Deutschland. Menschenbilder unseres Jahrhunderts, Tübingen-Stuttgart 1951, S. 47, sowie die o. S. 47 zitierte Bemerkung Papens zu Kleist-Schmenzin.

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  84. Vgl. o. I. Kapitel, Abschnitt 4 mit den Anmerkungen.

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  85. Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 115 f.

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  86. Dafür sehr aufschlußreich die Informationsberichte Dertingers vom 9. und 11. März 1933 (Sammlung Brammer).

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  87. Vgl. auch die Details in den zusammenfassenden Berichten des englischen Botschafters in Berlin vom 5. April 1933: Documents on British Foreign Policy, ed. by E. L. Woodward and Rohan Butler, Second Series, Bd. V, London, S. 19 ff. (Im folgenden zit.: British Documents.) Ein eklatantes Beispiel für viele enthalten die Akten von Staatssekretär Grauert (HAB, Rep. 320/Nr. 32) mit den Berichten über die Besetzung des Druckereigebäudes der sozialdemokratischen Volkszeitung in Liegnitz am 10. März 1933. Laut Bericht des Untergauleiters Niederschlesien vom 11. März an Göring hat diese Druckerei auch „während Verbotszeit kleinere Auflage der verbotenen Zeitung wie auch Flugblätter“ gedruckt und „geheim zur Verteilung“ gebracht. Das Gebäude stehe deshalb jetzt „unter dem Schutz aus SS gebildeter Hilfspolizei“. Aber noch am selben Tag geht ein Bericht des Kreisleiters Liegnitz ein: „Am 10. März wurde nach Rücksprache mit mir als Kreisleiter und dem zuständigen Standartenführer der Polizeidezernent unter Druck gesetzt und veranlaßt, das hiesige Volkshaus zu besetzen und zu durchsuchen... “ (mit einem „Parteiaufgebot von SA als Hilfspolizei“). Er habe in einer beruhigenden Ansprache der Bevölkerung versichert, die Rechte und das Vermögen der Arbeiter werde nicht angetastet, nur die „marxistische“ Führung beseitigt. Da sei nachts 2 Uhr aus Breslau Oberführer Koch mit SA-Männern erschienen und habe die versiegelten Räume gewaltsam öffnen lassen. Die Männer hätten Schränke und Schreibtische ausgeräumt, unersetzliche Akten über Wohlfahrt, Unterstützung usw. vernichtet, Inventar wie Schreibmaschinen weggeschleppt und die vorhandenen Zigaretten- und Alkoholvorfäte beseitigt: „Als ich am Morgen des 11. 3. im Volkshaus erschien, war ich erschüttert von dem Bild, was sich hier bot. Viel schlimmer hatten die Spartakisten 18 auch nicht gehaust. Die Bevölkerung ist empört über diese Vorfälle, da diese bereits in die Öffentlichkeit gedrungen sind. Als politischer Führer der Liegnitzer Nationalsozialisten muß ich mich heute schämen, auf die Straße zu gehen. Die Verantwortung für den Ausgang der heutigen Kommunalwahlen muß ich ablehnen...“ Fest stehe auch, „daß die Gewerkschaften, falls man ihnen die Räume wieder zur Verfügung stellt, nicht mehr weiterarbeiten können, da das gesamte Material, mit Ausnahme der Karteien, vernichtet ist“. Zu diesem Bericht des Kreisleiters schrieb der Untergauführer Niederschlesien an Göring: „Die Aktion des Oberführers wird von uns in der Presse propagandistisch gedeckt. Um weiteren Schaden zu verhüten, habe ich den zuständigen Kreisleiter Liegnitz beauftragt, vorläufig über die Verwaltung des ,Volkshauses‘ zu wachen. Ein genaues Inventarverzeichnis wird angefertigt und von den zuständigen SA-Führern gegengezeichnet.“ Ähnliche Vorgänge und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Partei, SA und Polizei anläßlich der Besetzung der sozialdemokratischen Volksdruckerei Stettin am 18. März 1933 (ebda.).

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  88. Verlautbarung der Reichspressestelle der NSDAP vom 5. März 1933: Schultheß, 1933, S. 54 f.

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  89. Rede vom 1. April 1933, abgedr. in: Goebbels, Revolution... (Anm. Einl./11), S. 155 ff.

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  90. Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70). S. 114.

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  91. Z. B. Telegramm des Zentrumsabgeordneten Joos an Göring wegen Flaggenhissungen in Köln. Antwort Görings: „Ich bin dafür verantwortlich, daß der Wille des deutschen Volkes gewahrt wird, nicht aber die Wünsche einer Gruppe, die anscheinend die Zeichen der Zeit noch nicht verstanden hat“ (DAZ vom 9. März 1933, Nr. 113/114; vgl. Rühle, Anm. I/9, I, S. 51).

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  92. Vgl. u. S. 147 f.

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  93. RGBl., I, 1933, S. 99.

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  94. Beim Staatsakt in Potsdam verkündete der Reichspräsident, daß „unser Volk sich mit einer klaren Mehrheit hinter diese durch mein Vertrauen berufene Regierung gestellt“ habe: Verhandlungen des Reichstags, Bd. 457, 21. März 1933, S. 5. Ähnlich behauptete dann auch der staatsrechtliche Kommentar im Jahrbuch für öffentliches Recht mit begrifflicher wie sachlicher Leichtfertigkeit, daß im „Plebiszit [!] vom 5. 3. 33 das deutsche Volk mit überwältigender Mehrheit ein Bekenntnis zum neuen Ideengut ablegte und seinen Trägern die bisher [!] beim Reichstag liegende Gewalt anvertraute“; Fritz Poetzsch-Heffter, „Vom deutschen Staatsleben“, in: Jahrbuch für öffentliches Recht 22 (1935), S. 9.

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  95. Zum folgenden besonders Albert Lepawski, “The Nazis Reform the Reich“, in: American Political Science Review 30 (1936), S. 324 ff.;

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  96. Roger H. Wells,“The Liquidation of the German Länder“, American Political Science Review 30 (1936), S. 350 ff.;

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  97. Walter Baum, „Reichsreform im Dritten Reich“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 3 (1955), S. 36 ff., und die ausführliche Darstellung u. II. Teil, S. 427 ff.

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  98. Vgl. die Darstellung der Vorgänge bei Karl Schwend, Bayern zwischen Monarchie und Diktatur. Beiträge zur bayerischen Frage in der Zeit von 1918 bis 1933, München 1954, S. 506 ff.;

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  99. Kurt Sendtner, Kupprecht von Witteisbach Kronprinz von Bayern, München 1954, S. 550 ff.;

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  100. Erwein v. Aretin, Krone und Ketten. Erinnerungen eines bayerischen Edelmannes, hrsgg. von Karl Buchheim und Karl Otmar v. Aretin, München 1955, S. 155 ff. Dazu jetzt die zusammenfassende Abhandlung über das Endstadium der BVP von Karl Schwend in: Das Ende... (Anm. I/21), Kap. 4 ff.

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  101. RGBl., I, 1933, S. 83.

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  102. Zum folgenden besonders Aretin (Anm. II/90), S. 143 ff.; Schwend (Anm. II/90), S. 114 f.; ders. in: Das Ende... (Anm. II/90), Kap. 5 und 6.

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  103. Schwend, Bayern... (Anm. II/90), S. 538.

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  104. Wortlaut a. a. O., S. 539: „Da die infolge Umgestaltung politischer Verhältnisse in Deutschland hervorgerufene Beunruhigung in der Bevölkerung die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bayern gegenwärtig nicht mehr gewährleistet erscheinen läßt, übernehme ich für die Reichsregierung gemäß § 2 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat die Befugnisse der Obersten Landesbehörde Bayerns, soweit zur Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung notwendig, und übertrage Wahrnehmung dieser Befugnisse Generalleutnant Ritter von Epp in München. Ich ersuche, diesem sofort die Geschäfte zu übergeben.“

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  105. Text in: VB vom 10. März 1933.

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  106. Vgl. etwa die entsprechenden Vorgänge um die Gleichschaltung der Münchener Neuesten Nachrichten, deren antinationalsozialistischen Kurs die großindustriellen Besitzer des Gesellschaftskapitals (Carl Haniel und Paul Reusch) schon seit Frühjahr 1932 zu ändern gesucht hatten; das Ergebnis war die Verhaftung der maßgebenden Herausgeber Anton Betz, Erwein Frhr. v. Aretin, Paul W. Cossmann samt dem Chefredakteur Fritz Büchner und seines Vorgängers Fritz Gerlich.

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  107. Dazu der Vortrag von Anton Betz vor der Universität München, wiedergegeben in: Süddeutsche Zeitung vom 14./15. Februar 1959, Nr. 39 (S. 10); ferner Aretin (Anm. II/90), S. 167 ff.; S. 192 ff.;

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  108. zu Fritz Gerlich: Prophetien wider das Dritte Reich. Aus den Schriften des Dr. Fritz Gerlich und des Pastors Ingbert Naab, ges. von Johannes Steiner, München 1946, S. 581 f.;

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  109. Erwein Frhr. v. Aretin, Fritz Michael Gerlich. Ein Märtyrer unserer Tage, München 1949. Dazu jetzt Schwend, „BVP“ (Anm. II/90), Kap. 7 ff. sowie die Dokumente Nr. 6 und 7 (Anhang).

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  110. Vgl. u. II. Teil, S. 433 ff.

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  111. Zu den Vorgängen besonders Wilhelm Keil, Erlebnisse eines Sozialdemokraten, Bd. II, Stuttgart 1948, S. 487 ff.;

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  112. Max Miller, Eugen Bolz. Staatsmann und Bekenner, Stuttgart 1951, S. 433 ff.; Besson (Anm. I/5), S. 344 ff.

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  113. Lebensskizze von Bolz, der im Zusammenhang mit dem 20. Juli 1944 hingerichtet wurde, in: Das Gewissen entscheidet. Bereiche des deutschen Widerstandes von 1933–1945 in Lebensbildern, hrsgg. von Annedore Leber in Zusammenarbeit mit Willy Brandt und Karl Dietrich Bracher, Berlin-Frankfurt/M. 1957, S. 192 ff.

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  114. Besonders in seiner Rede am 12. Februar in Ulm: Miller, a. a. O., S. 434 f.

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  115. Die Benutzung des großen Stuttgarter Schloßhofes hat ihm die württembergische Regierung noch zu diesem Zeitpunkt zu verwehren gewagt: a. a. O., S. 435.

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  116. Zu diesen Zusammenhängen vgl. u. II. Teil, S. 432 ff.

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  117. Miller (Anm. II/98), S. 440.

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  118. Zusammenfassungen bei Schultheß, 1933, S. 55 f.; Poetzsch-Heffter (Anm. II/88), S. 129 ff. 104 Vgl. den Bericht der DAZ vom 7. März 1933, Nr. 109/110. 105 Vgl. DAZ vom 8. März 1933, Nr. 111/112. 106 Vgl. DAZ vom 9. März 1933, Nr. 113/114.

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  119. Vgl. u. II. Teil, IV. Kapitel sowie zur früheren Diskussion Bracher, Die Auflösung... (Anm. Einl./25), S. 559 ff.

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  120. So der maßgebende Kommentar von Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, 12. Aufl., Berlin 1930, zu Art. 76 Abs. 3 WV;

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  121. dagegen Carl Schmitt, Verfassungslehre, Berlin 1928, S. 20 ff. Freilich hat sich Schmitt dann so geholfen (DJZ, 1933, Sp. 456), daß er jetzt die Möglichkeit einer Beseitigung durch den Verfassungsgesetzgeber selbst für gegeben ansah.

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  122. VB vom 11./12. März 1933, Nr. 70/71, S. 7 (Auszeichnung i. Orig.).

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  123. Auszug aus der Niederschrift über die Ministerbesprechung vom 7. März 1933: MGN 11, Doc. No. NG-2287 (HAB, Rep. 335, Fall 11, Nr. 454, S. 9 ff.).

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  124. A. a. O., 11. März 1933 (NG-3946; Nr. 455, S. 72 ff.).

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  125. „Es sei sogar wahrscheinlich, daß es in Verbindung mit dem Anzeigenmonopol erhebliche Überschüsse abwerfen würde.“

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  126. Vgl. dazu auch die Äußerungen und Notizen von Goebbels selbst: Vom Kaiserhof... (Anm. I/40), S. 258 f. (schon am 5. und 9. Februar 1933); S. 263; S. 276 f.; S. 280 ff.

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  127. „Erlaß des Reichspräsidenten über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda“ vom 13. März 1933: RGBL, I, 1933, S. 104; vgl. auch Schmeer (Anm. I/43), S. 38 ff.

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  128. Dokumente... (Anm. I/31), I, S. 292; auch abgedr. in: Goebbels, Revolution... (Anm. Einl./11), S. 135 ff.

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  129. „Erlaß... “ (Anm. II/114), S. 104.

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  130. Verordnung Hitlers über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda vom 30. Juni 1933: RGBl., I, 1933, S. 449; vgl. auch den noch detaillierteren Entwurf, der der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 vorgelegen hatte (HAB, Rep. 335, Fall 11, Nr. 455, S. 6 ff. des Originals). Danach sollte das neue Ministerium „eine bestimmte Willensbildung im Reich, in Österreich [!], Danzig und dem Grenz- und Auslandsdeutschtum durchsetzen“, alle bisherigen Instanzen auf diesem Gebiet gleich- oder ausschalten, besonders die Reichszentrale für Heimatdienst und den Reichskunstwart beseitigen und die „völlig umzugestaltende Hochschule für Politik, die ein Mittelpunkt der inneren Werbung werden müßte“, sich eingliedern, schließlich die Kulturpolitik im weitesten Sinne gleichschalten. Vgl. auch ausführlich u. II. Teil, III. Kapitel, Abschn. 4.

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  131. RGBl., I, 1933, S. 107.

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  132. Niederschrift der Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 116; zur nationalsozialistischen Regie des Heldengedenktages vgl. Schmeer (Anm. I/43), S. 83 ff.

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  133. RGBl., I, 1933, S. 103: „Diese Flaggen verbinden die ruhmreiche Vergangenheit des Deutschen Reichs und die kraftvolle Wiedergeburt der Deutschen Nation. Vereint sollen sie die Macht des Staates und die innere Verbundenheit aller nationalen Kreise des deutschen Volkes verkörpern.“ Schon sprachlich wirkt dies als absonderlicher Fremdkörper im nüchtern-bürokratischen Reichsgesetzblatt. Aber gerade die nationalsozialistische Staatsrechtstheorie hat auch, soweit sie die „Revolution“ nicht schon in den Februar 1933 verlegte, den Erlaß als den „ersten revolutionären gesetzgeberischen Akt“ des neuen Regimes und Hindenburgs Begründung als „offen revolutionären Geist ... in Sprache, Gesinnung und politischer Haltung“ bezeichnet: so Gustav Adolf Walz, Das Ende der Zwischenverfassung. Betrachtungen zur Entstehung des nationalsozialistischen Staates, Stuttgart 1933, S. 15; vgl. Steinbrink (Anm. I/28), S. 48 f.

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  134. Vgl. etwa den Informationsbericht Dertingers vom 15. März 1933 (Sammlung Brammer): „Mit der Erklärung Hitlers am 12. März und den Flaggenerlassen des Reichspräsidenten ist der Begriff des revolutionären Geschehens amtlich geworden und durch den Flaggenerlaß der eklatante Verfassungsbruch zweifellos vollzogen worden... Mit der Gleichstellung der Fahnen ist nach außen die Tatsache feierlich vom Reichspräsidenten dokumentiert worden, daß der Träger des neuen Staates in nahezu ausschließlichem Maße die nationalsozialistische Gedankenwelt sein wird. Das konservative Element, das durch schwarz-weiß-rot verkörpert wird, hat grundsätzlich und auch tatsächlich nicht viel mehr Bedeutung als die einer regulierenden Bremse, während die wesentliche Gestaltung der Dinge vornehmlich in den Händen des Nationalsozialismus liegen wird... Die reine Revolution von oben her auf christlich-konservativer Grundlage, wie sie von Papen angestrebt wurde, ist durch die anschließende Revolution von unten überrannt und der Staat und die Neugestaltung der inneren Verhältnisse den Kräften des Nationalsozialismus maßgeblich überantwortet worden.“

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  135. Abgedr. im VB vom 14. März 1933: „Damit ist nach außen hin sichtbar durch diese Vermählung der Sieg der nationalen Revolution gekennzeichnet.“

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  136. Vgl. etwa Hans Wendt, Die Märzrevolution von 1933, Oldenburg 1933;

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  137. Vgl. etwa Hans Wendt, Hitler regiert, 4. Aufl., Berlin 1933;

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  138. Hans Hinkel und Wulf Bley, Kabinett Hitler, 2. Aufl., Berlin 1933;

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  139. Die Nationalversammlung von Potsdam. Deutschlands große Tage 21. bis 23. März 1933, mit verbindendem Text von Hans Wendt, Berlin 1933. Dazu kam dann die im engeren Sinne nationalsozialistische Broschürenflut. Zu den geistigen Aspekten dieses Phänomens ausführlicher u. S. 263 ff.

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  140. Vgl. Görings Bekanntmachung vom 12. März 1933 mit der bezeichnenden Begründung (Schultheß, 1933, S. 57 f.): „In den letzten Tagen sind aus zwingenden Gründen von Seiten der nationalsozialistischen Verbände unmittelbare Eingriffe in Kommunalverwaltung, Rechtspflege, Kunstinstitute, insbesondere in Theaterbetriebe vorgekommen. Auf Grund des Erlasses des Herrn Reichskanzlers vom 10. März sind derartige Eingriffe unnötig geworden [!]. Die Reinigungsaktion innerhalb meines Ressorts wird von mir selbst planmäßig vorgenommen werden... Ich bin überzeugt, daß die nationale Bevölkerung zu meinen Maßnahmen das notwendige Vertrauen besitzt und unmittelbare Handlungen in Zukunft aus diesem Grunde für unnötig halten wird.“

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  141. Schultheß, 1933, S. 56 f.

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  142. Vgl. auch Hitlers vor allem an die Partei sowie SA und SS gerichtete Rundfunkerklärung zum Flaggenerlaß vom 12. März 1933 (abgedr. in: VB vom 14. März 1933): „Mit dem heutigen Tage, da nun auch symbolisch die gesamte vollziehende Gewalt [!] in die Hände des nationalen Deutschland gelegt wurde, beginnt der zweite Abschnitt unseres Ringens. Von nun an wird der Kampf der Säuberung und Inordnungbringung des Reichs ein planmäßiger und von oben geleiteter sein. Ich befehle Euch daher von jetzt an strengste und blindeste Disziplin! Alle Einzelaktionen haben zu unterbleiben... Im übrigen aber ist es nun unsere Aufgabe, dem ganzen deutschen Volk und vor allem auch unserer Wirtschaft das Gefühl der unbedingten Sicherheit zu geben...“

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  143. So Hitlers Vorschlag noch in der Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 113 f.

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  144. „Historisch“ ist eines jener Füllwörter, deren sich die nationalsozialistische Propaganda zur pathetischen Unterstreichung auch der vergänglichsten Maßnahmen und Behauptungen bediente: vgl. Victor Klemperer, LTI [lingua tertii imperii]. Notizbuch eines Philologen, 2. Aufl., Berlin 1949, S. 50.

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  145. Hitlers Ankündigung in der Kabinettssitzung vom 7. März (Anm. II/70), S. 114. 130 Steinbrink (Anm. I/28), S. 50.

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  146. So Meinecke (Anm. Einl./1), S. 25.

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  147. Conrad (Anm. II/38), S. 7.

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  148. Heiden, Geburt... (Anm. I/126), S. 146; jetzt auch die Schilderung des Tages bei Meißner/Wilde (Anm. I/26), S. 244 ff. Zum Einsatz der „dramatisierten Symbolik“ durch die NS-Propaganda vgl. die systematische Analyse bei Schmeer (Anm. I/43), S. 48 ff.

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  149. Die Nationalversammlung von Potsdam (Anm. II/123), S. 2 f.

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  150. Verhandlungen des Reichstags, Bd. 457, 21. März 1933, S. 6 ff.; Hindenburgs and Hitlers Reden auch in: Die Reden Hitlers als Kanzler. Das junge Deutschland will Arbeit und Frieden, 4. Aufl., München 1934, S. 9 f.

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  151. Vgl. André François-Poncet, Als Botschafter in Berlin. 1931–1938, 2. Aufl., Mainz 1949, S. 106 ff. (Titel des franz. Orig.: Souvenirs d’une ambassade à Berlin).

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  152. Papcn (Anm. I/11), S. 307.

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  153. Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 66 vom 18. März 1933.

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  154. Schon in der Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 114, hatte Hitler, von Göring sekundiert, im Hinblick auf die Durchsetzung des Ermächtigungsgesetzes kurzweg konstatiert, die kommunistischen Abgeordneten würden zur Eröffnung des Reichstags nicht erscheinen, weil sie im Gefängnis seien.

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  155. Durch das „Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933: RGBl., I, 1933, S. 153 (§ 10). Vgl. u. S. 169 f.

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  156. So auch der VB vom 17. März 1933, Süddeutsche Ausgabe A.

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  157. Vgl. dazu die Kabinettssitzung vom 15. März 1933, amtliche Niederschrift abgedr. in: IMT (Anm. I/10), XXI, S. 402 ff.

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  158. Auch das wäre freilich, wie schon bei der Reichstagseröffnung im Dezember 1932, ein Nationalsozialist, der 85jährige General Litzmann, gewesen.

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  159. Verhandlungen des Reichstags, Bd. 457, 21. März 1933, S. 15 ff.

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  160. Die Nationalversammlung von Potsdam (Anm. II/123), S. 19.

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  161. Dieser Einwand ist auch gegen die wichtigste neuere Behandlung des Gegenstandes zu erheben: Daß Hans Schneider, „Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Bericht über das Zustandekommen und die Anwendung des Gesetzes“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1 (1953), S. 197 ff., sich auf die juristischen Aspekte beschränkt und auf eine weitergespannte politische Analyse verzichtet, führt zu einer Überbewertung des Ermächtigungsgesetzes selbst gegenüber den konkreten Herrschaftsakten, die es tragen.

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  162. Zu den historischen Zusammenhängen Bracher, Die Auflösung... (Anm. Einl./25), S. 663 ff.; über Hinden-burgs Haltung auch Meißner (Anm. I/11), S. 297.

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  163. Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 114; S. 116.

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  164. Kabinettssitzung vom 15. März 1933 (Anm. II/142), S. 402 ff.

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  165. A. a. O., S. 404.

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  166. Die Bedeutung dieser Äußerung ist noch so umstritten wie die Vorgeschichte und die politische Beurteilung des späteren Konkordats. Papen mochte hier vielleicht an Hitlers Wort in der Kabinettssitzung vom 7. März denken, die Wählerschaft von Zentrum und BVP sei erst zu gewinnen, wenn die Kurie diese beiden Parteien fallenlasse (vgl. o. S. 94). Er mochte sich aber auch auf sein neues Gespräch mit Kaas und vielleicht auch schon auf die noch immer kontroversen Zusammenhänge um die Einleitung und den politischen Gehalt der Konkordatsverhandlungen drei Wochen später beziehen; vgl. dazu u. S. 161 f. mit Anm. II/164 sowie u. S. 202 ff.; S. 342 ff.

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  167. Zum weiteren Gang dieser rechtspolitischen Diskussion über die Durchbrechung des Prinzips vgl. u. Teil II, S. 523 ff.

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  168. Kabinettssitzung vom 20. März 1933; amtliche Niederschrift in: IMT (Anm. I/10), XXXI, S. 411 f.

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  169. Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 116.

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  170. Reichs tags-Handbuch. VIII. Wahlperiode 1933, hrsgg. vom Büro des Reichstags, Berlin 1933, S. 8; S. 32.

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  171. Vgl. o. S. 157.

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  172. Heinrich Brüning, „Ein Brief“, in: Deutsche Rundschau 70 (1947), S. 15 ff. Vgl. jetzt aber die detaillierte Gesamtanalyse der Ereignisse und Motive bei Morsey (Anm. I/21), Kap. 10; zu den ergebnislosen Kontakten Zentrum-DNVP wegen eines Änderungsantrags zum Ermächtigungsgesetz auch Hiller v. Gaertringen (Anm. I/64), Kap. 9.

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  173. Schon in der Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70, S. 116) hatte Göring berichtet, der preußische Fraktionsvorsitzende des Zentrums (Grass) habe ihm Zusammenarbeit angeboten, falls weitere Personaländerungen unterblieben: eine Zusammenarbeit mit der DNVP würde sich dann erübrigen. Göring hatte dem Kabinett darauf vorgeschlagen, dem Zentrum zu erklären, alle seine Beamten würden entlassen, wenn das Zentrum nicht dem Ermächtigungsgesetz zustimme. Im übrigen müsse auch künftig die Taktik sein, diese Partei höflich zu ignorieren.

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  174. Vgl. u. IV. Kapitel.

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  175. So Brüning in einem Vortrag an der Universität Chicago (1947), zit. bei R. S. [Rudolf Schäfer], „Die Vorgänge um das Ermächtigungsgesetz von 1933“, in: Frankfurter Hefte 2 (1947), S. 984 f.

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  176. Zur Diskussion im ganzen besonders Brecht, Vorspiel... (Anm. I/2), S. 133 ff. Ober die weiteren Verhandlungen Kaas-Hitler (22. März 1933) unterrichtet jetzt Morsey (Anm. I/21), Kap. 10 sowie Anhang (Dok. Nr. 12).

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  177. Miller (Anm. II/98), S. 449 f.

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  178. So hatte Papen schon in der Kabinettssitzung vom 7. März 1933 (Anm. II/70), S. 115, berichtet, Kaas habe ihn am Vortage aufgesucht; der Zentrumsvorsitzende habe ihm gesagt, er komme ohne vorherige Beratung mit seiner Partei und sei nun bereit, Vergangenes zu vergessen, und habe ihm die Mitarbeit der Zentrumspartei angeboten. Die Zentrumsführung hatte ihren abtrünnigen Parteifreund Papen seit dessen Alleingang in die Reichskanzlerschaft (Juni 1932) scharf bekämpft; vgl. Bracher, Die Auflösung... (Anm. Einl./25), S. 535 f. u. a.

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  179. Vgl. neben der Anmerkung II/151 u. S. 202 ff.; S. 342 ff. und die vorläufigen Hinweise schon bei K. D. Bracher, Nationalsozialistische Machtergreifung und Reichskonkordat. Ein Gutachten zur Frage des geschichtlichen Zusammenhangs und der politischen Verknüpfung von Reichskonkordat und nationalsozialistischer Revolution, Wiesbaden 1956, S. 44 ff.;

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  180. K. D. Bracher in: Der Konkordatsprozeß Veröffentlichungen des Instituts für Staatslehre und Politik, Bd. VII, München 1957 ff., S. 984 ff. Untersuchungen über Kaas selbst und besonders über seine Rolle 1932/33, die auch Brüning bewußt zu übergehen scheint, sind im Gange. Wichtige Aufschlüsse dazu wie zur Schlußphase des Zentrums vermittelt R. Morsey in: Das Ende der Parteien... (Anm. I/21).

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  181. Bundesarchiv Koblenz, jetzt veröffentlicht von Erich Matthias, „Die Sitzung der Reichstagsfraktion des Zentrums am 23. März 1933“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 4 (1956), S. 302 ff.; es ergeben sich, wie auch Matthias ausführt, vor allem wesentliche Differenzen mit Brünings („Ein Brief“, Anm. II/157) Schilderung.

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  182. Vgl. jetzt auch Josef Becker, „Zentrum und Ermächtigungsgesetz“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 9 (1961), S. 195 ff.

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  183. Vgl. Brüning, a. a. O., S. 17 ff.; Schneider (Anm. II/146), S. 11; Morsey (Anm. I/21), Kap. 10 und Anhang (Dok. Nr. 16) mit Nachweisen zum Konflikt Brüning-Kaas über die Stellung zum Hitler-Regime; Hiller v. Gaertringen (Anm. I/64), Kap. 9.

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  184. Vgl. o. S. 158 f. “

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  185. Die Nationalversammlung von Potsdam (Anm. II/123), S. 20 f. In einem Brief Paul Löbes (Meißner/Wilde, Anm. I/26, S. 313) ist übrigens folgender, im Protokoll nich festgehaltener Vorgang vermerkt: „Wegen sehr kurzfristig einberufener Sitzung war eine größere Zahl der nationalsozialistischen Abgeordneten noch nicht anwesend. Darauf verkündete der Präsident Hermann Göring, er ermächtige die im Saal anwesenden Amtsträger der NSDAP, die Plätze der Abgeordneten einzunehmen und sich an den etwaigen Abstimmungen zu beteiligen, was im Laufe der Sitzung auch geschah...“ Zum Gesamtzusammenhang jetzt auch

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  186. Hans Buchheim, „Die Liquidation des Deutschen Reichstags“, in: Politische Studien 9, Heft 95 (1958), S. 155 ff.

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  187. Die Nationalversammlung... (Anm. II/123), S. 21.

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  188. Ebda,; verhaftet waren neben den meisten kommunistischen die sozialdemokratischen Abgeordneten Finke, Fleißner, Kuhut, Dr. Marum, Meier-Baden, Puchta, Seger, Soldmann und Wagner. Noch auf dem Weg zum Reichstag wurden Severing und Leber verhaftet, während NS-Vizepräsident Stöhr zynisch begründete, es sei „unzweckmäßig, die Herren des Schutzes zu berauben, der ihnen durch Verhängung der Haft zuteil geworden ist“. Vgl. Matthias in: Das Ende... (Anm. I/21), Kap. 10.

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  189. Verhandlungen des Reichstags, Bd. 457, 23. März 1933, S. 25–37; auch abgedr. in: Die Reden Hitlers... (Anm. II/135), S. 13 ff.; Dokumente... (Anm. I/31), I, S. 41 ff. (Auszeichnung i. Orig.).

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  190. Die Reden..., a. a. O., S. 18.

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  191. Die Reden..., a. a. O., der vorletzte Satz im „offiziellen Wortlaut“: „Landes- und Volksverrat sollen künftig mit aller Rücksichtslosigkeit ausgetilgt werden“ (S. 19).

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  192. So Steinbrink (Anm. I/28), S. 66.

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  193. So besonders Otto Koellreutter, Vom Sinn und Wesen der nationalen Revolution (Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart), Bd. 101, Tübingen 1933, S. 11 ff.

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  194. Verhandlungen des Reichstags, Bd. 457, 23. März 1933, S. 38 ff. Die vielgerühmte Schlagfertigkeit der Hitler-schen Replik wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die sozialdemokratische Fraktionserklärung schon vorher an die Presse gelangt und auch Hitler bekannt geworden war; vgl. Friedrich Stampfer, Erfahrungen und Erkenntnisse, Köln 1957, S. 268; Matthias in: Das Ende... (Anm. I/21), Kap. 10.

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  195. Lex sprach dabei die Hoffnung aus, „daß die Durchführung und die Handhabung des Ermächtigungsgesetzes sich in den Schranken des christlichen Sittengesetzes hält“: „Kein Ermächtigungsgesetz kann irgendeine Regierung oder Einzelperson von dieser Pflicht befreien“ (Verhandlungen des Reichstags, a.a.O., S. 37 f.); Maier beanstandete, „daß den verfassungsmäßigen Grundrechten des Volkes und den Grundlagen der bürgerlichen Rechtsordnung keine ausdrückliche Sicherung vor Eingriffen gegeben wurde“ : aber „im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung“ habe sich die Staatspartei entschlossen, ihre „ernsten Bedenken“ zurückzustellen (a. a. O., S. 38). Vgl. auch Schneider (Anm. II/146), S. 204 ff.

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  196. Rühle (Anm. I/9), I, S. 62; vgl. Die Nationalversammlung... (Anm. II/123), S. 48; Goebbels, Vom Kaiserhof... (Anm. I/40), S. 287: „Jetzt sind wir auch [!] verfassungsmäßig die Herren des Reiches.“

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  197. Frank (Anm. II/40), S. 143.

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  198. Vgl. Schneider (Anm. II/146), S. 213 f., der auch über die wenigen Ausnahmen unterrichtet.

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  199. Dokumente... (Anm. I/31), I, S. 172.

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  200. Walz (Anm. II/120), S. 16; vorher schon Carl Schmitt in: DJZ, 1933, S. 455.

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Bracher, K.D., Sauer, W., Schulz, G. (1960). Die „Legalisierung“ der Diktatur. In: Die nationalsozialistische Machtergreifung. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft, vol 14. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96204-1_3

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