Zusammenfassung
Der Notar nimmt als unabhängige Amtsperson hoheitliche Aufgaben wahr und steht deshalb unter staatlicher Dienstaufsicht. Er ist außerdem Träger eines freien Berufs. Auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege steht dem Notar die fast ausschließliche Zuständigkeit für Beurkundungen jeder Art zu. In allen Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Vertragsangelegenheiten soll der Notar die Beteiligten auch außerhalb einer Urkundstätigkeit bei der Gestaltung, Verwirklichung und Sicherung ihrer Rechte objektiv betreuen; er kann auch ihre Vertretung vor Behörden übernehmen. Weiterhin kann der Notar u.a. Vertretungsbescheinigungen und andere Bescheinigungen über juristische Personen oder Handelsgesellschaften ausstellen, Eide aufnehmen, Verwahrungsgeschäfte und sonstige Treuhandaufträge erledigen.
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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Dannenberg-Mletzko, LM. (2002). Aufgaben und Amtspflichten des Notars. In: Notariatskunde. Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94427-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94427-6_1
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-21448-3
Online ISBN: 978-3-322-94427-6
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