Zusammenfassung
Hans Bredow, ehemals Rundfunkkommisar im Reichspostministerium, rät 1946 der Hessischen Regierung: „Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, daß die Einschaltung der politischen Parteien zur Austragung politischer Gegensätze innerhalb des Rundfunks führt.“2 Diese Erfahrung, verbunden mit der Instrumentalisierung des Rundfunks von 1933 bis 1945 für die politischen Zwecke des Faschismus in Deutschland (Goebbels), wirkt sich in den von den Besatzungsmächten profilierten Rundfunkgesetzen aus, die unter anderem einen Staats- bzw. Staatsparteienfunk ausschließen sollen. Eine Pointe der öffentlich-rechtlichen Organisationsform des Rundfunks nach dem Zweiten Weltkrieg liegt in der Besetzung der Kontrollgremien durch die wichtigen Gruppen und Kräfte der Gesellschaft. Zu ihnen zählen selbstverständlich auch die politischen Parteien, aber eben unter anderen. Das Gesetz für den HR nennt im § 5, der den Rundfunkrat betrifft, zwölf entsendende Einrichtungen (Institutionen, Verbände usw.), von der Landesregierung über die Universitäten, Kirchen usw. bis zum Freien Deutschen Hochstift Frankfurt. An zwölfter Stelle erst stehen (wenn auch mit einem größeren Kontigent) „fünf Abgeordnete des Landtags“, also: Parteienvertreter. Beim Südwestfunk ist die Zahl der Kirchenvertreter (6) fast so hoch wie die Zahl derer, die die „Volksvertretungen“(damals) von Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern stellen (8).
Wichtige Literatur zum Problemfeld Gesellschaft/Staat/Rundfunk: H. Bausch: Der Rundfunk im politischen Kräftespiel der Weimarer Republik 1923–1933, Tübingen 1956; W.B. Lerg: Die Entstehung des Rundfunks in Deutschland, Frankfurt 1965; H.G. Merkel: Die Gewaltenteilung und das Monopol, in: O.B. Roegele (Hrsg.): Presse-Reform und Fernseh-Streit, Gütersloh 1965, S. 190 ff; F. Ossenbühl: Rundfunk zwischen Staat und Gesellschaft, München 1975; E. Ziegler: Deutscher Rundfunk in Vergangenheit und Gegenwart, Jur. Diss., Heidelberg 1950. Zum Thema „Parteieneinfluß“ vgl.: G. Hundertmarck/K. Winkler: Rundfunkkontrolle und Parteieneinfluß, in: Publizistik 1973, S. 331 ff; H. Meyn: Der Vormarsch der Parteien im Rundfunk, in: Rundfunk und Fernsehen 1969, S. 230 ff; B. Rasack: Parteieneinfluß und Rundfunkaufsicht, in: Rundfunk und Fernsehen 1974, S. 53 ff; Ev. Konferenz für Kommunikation (Hrsg.): Rundfunk als machtfreier Raum, Frankfurt 1972 (medium Dokumentation, Bd. 1); dieselbe (Hrsg.): Wie geduldig ist Medienpapier?, Frankfurt 1973 (medium Dokumentation, Bd. 4); Gemeinschaftswerk der Ev. Publizistik (Hrsg.): Herrschaft und Kritik, Frankfurt 1974 (medium Dokumentation, Bd. 5); „Einflugnahme der Parteien — weder verwerflich noch verderblich” — ein Gespräch mit G. Gaus, in: epd/Kirche und Rundfunk 6/1971. Der an Abläufen, Ritualen und Typen von Parteieneinfluß interessierte Leser findet dazu vielfältige Materialien in den Fachzeitschriften (z.B. in Medium) und Informationsdiensten (v.a. epd/Kirche und Rundfunk, Funk-Korrespondenz, Fernseh-Irrformationen). Aus Raumgründen wird im folgenden nur in Einzelfällen auf Beiträge in epd/Kirche und Rundfunk verwiesen.
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Schneider, N. (1981). Parteieneinfluß im Rundfunk. In: Aufermann, J., Scharf, W., Schlie, O. (eds) Fernsehen und Hörfunk für die Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94333-0_6
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