Zusammenfassung
Die Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland sind als öffentlich-rechtliche Anstalten mit dem Recht zur Selbstverwaltung organisiert.1 Anstalten des öffentlichen Rechts stellen keine allgemeine Rechtsform dar, sondern jede einzelne Anstalt wird durch Gesetz bzw. Staatsvertrag für die Erfüllung einer speziellen öffentlichen Aufgabe außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung errichtet. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips ist die Erfüllung der jeweiligen gesellschaftlichen Aufgabe oberstes Betriebsziel der öffentlich-rechtlichen Anstalt2. Ihr wirtschaftliches Gebaren orientiert sich also nicht an monetären Zielen wie Umsatz- oder Gewinnmaximierung, wie es bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen oder bei anderen, nach Gewinn strebenden öffentlichen Betrieben der Fall ist. Das Wirtschaftlichkeitsstreben ist bei öffentlich-rechtlichen Anstalten nur Mittel zum Zweck, es darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muß immer der öffentlichen Aufgabe untergeordnet sein.3
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Herbers, HH. (1981). Wirtschaftliche Grundlagen und Probleme des Rundfunks. In: Aufermann, J., Scharf, W., Schlie, O. (eds) Fernsehen und Hörfunk für die Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94333-0_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-322-94333-0
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