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Computerisierung des Verwaltungshandelns und die Arbeitssituation von Frauen

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Büro. Computer. Geschlechterhierarchie
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Zusammenfassung

In diesem Kapitel soll anhand einer kritischen Literaturanalyse die Fragestellung der vorliegenden Untersuchung nach den Möglichkeiten und Realisierungschancen einer Arbeits- und Technikgestaltung, die zum Aufbrechen geschlechtsspezifischer Diskriminierung beitragen kann, herausgearbeitet werden.

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Literatur

  1. Auch der Gestaltbarkeit der neuen Technologien sind allerdings Grenzen gesetzt. Sabine Heinig problematisiert mit Recht den in der Diskussion Ober die Einschätzung der mikroelektronischen Technologien gerne benutzten Begriff „offene Technologie“: „Unter den Tisch fällt dabei häufig, daß diese Technologien sich durch ein bestimmtes Verhältnis gegenüber der Realität auszeichnen, was ich mit den Stichworten,Verlust an Sinnlichkeit, Anschaulichkeit’… hier nur andeuten will” (HONIG 1988, S.41). Bammé u.a. berücksichtigen in ihrer Kennzeichung des Computers diesen eingrenzenden Aspekt, wenn sie betonen, daß mit einem Gerät nur jedes formale (Hervorhebung — G.W.) System abgebildet werden kann (BAMMÉ u.a. 1983a, S.149 f.).

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  2. Mit Ausnahme einzelner Technikkritikerinnen aus der Frauenforschung, die Männernacht und Technik gleichsetzen (MIES 1983 und 1985).

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  3. Folgerichtig warnt Arno Rolf an anderer Stelle gerade die Wissenschaft davor, nicht nur bei den Handungsspielräumen der betrieblichen Akteure stehen zu bleiben, während die vermutlich entscheidenden arbeitspolitischen Entscheidungen im Augenblick beim Aufbau der Netzarchitekturen in den jeweiligen Märkten getroffen werden. „Ohne diese Gesamtsicht beschränkt sich das Handeln der betrieblichen Akteure auf das Einrichten des Zugabteils, während die Entscheidung Ober Reiserichtung, -bedingungen und Gleisbau unbemerkt von anderen getroffen werden.“ (ROLF 1989, 5.148)

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  4. Vgl. zu dieser Klassifikation von Verwaltungen nach AnlaB-, Ergebnis-und Ressourcenorientierung TREUINER u.a. (1978, S.66 ff.)

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  5. Selbst fir Kernindustriebereiche wie der Automobilbranche, dem Werkzeugmaschinenbau und der Chemischen Industrie müssen Schumann u.a. in Überprüfung ihrer euphorischen These vom „Ende der Arbeitsteilung“ eingestehen, daß im Gegensatz zu früher die StoBrichtung zwar Funktionsintegration und komplexe Aufgabenstellung heißt, daß man sich diesen Wandel aber „als sukzessive Veränderung vorstellen muß und nicht als schnellen und umfassenden Umstieg. Spaltungen und Ungleichzeitigkeiten begleiten den Prozeß für lange Zeit.” (SCHUMANN’ u.a. 1990, S.69)

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  6. So wird zur Zeit in einem von der Personalvertretung und der Gewerkschaft ÖTV initiierten Begleitforschungsprojekt im Main-Kinzig-Kreis untersucht, „ob und in welcher Weise partizipative Managementkonzepte einen zureichenden Versuch darstellen, Unternehmens-und Beschäftigteninteressen auf neuartige Weise zu optimieren und dabei Beschäftigten-und Bürgerinteressen zu berücksichtigen.“ (SCHUMMGARLING 1993, S.4)

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  7. Die folgende Einschätzung der Stellung der Frauen in der Erwerbsarbeit und ihre Veränderung bezieht sich in ihrer empirischen Konkretisierung ausschließlich auf die alten Bundesländer, die strukturellen Grundaussagen sind jedoch — teilweise in verschärfter Form — auch für die neuen Bundesländer gültig (zu den Perspektiven der Frauenarbeit in den neuen Bundesländer vgl. KURZ-SŒERF 1992).

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  8. Hedwig Dohm benennt bereits 1874 das Problem der Segregation in ihrer Schrift „Die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau“: „Ich hoffe beweisen zu können, daß zwei Grundprinzipien bei der Arbeitstheilung zwischen Mann und Frau klar und scharf hervortreten: die geistige Arbeit und die einträgliche fir die Manner, die mechanische und die schlecht bezahlte Arbeit fir die Frauen; ich glaube beweisen zu können, daß der maßgebende Gesichtspunkt fir die Theilung der Arbeit nicht das Recht der Frau, sondern der Vortheil der Manner ist, und daß der Kampf gegen die Berufsarbeit der Frau erst beginnt, wo ihr Tagelohn aufhört nach Groschen zu zählen.” (DOHv1 1874, S.124) „Geringgeschätzte und halbbezahlte Arbeit ist eine Sclaverei in milderer Form, und das ist die allgemeine Lage der Frauen auf all’ den Gebieten, die wir freie Arbeit nennen“ (ebd., S.131).

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  9. Die Erwerbsquote ist der prozentuale Anteil der Erwerbspersonen (=Erwerbstätige plus Erwerbslose) an der 15- bis 65jährigen Wohnbevölkerung (=Personen im erwerbsfähigen Alter).

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  10. Der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland umfaßt die Sektoren des unmittelbaren und des mittelbaren Dienstes. Zum unmittelbaren öffentlichen Dienst gehören Behörden, Gerichte, Einrichtungen des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (sogenannte Gebietskörperschaften) sowie die Bundesbahn und die Bundespost. Der mittelbare Dienst umfaßt Sozialversicherungsträger, die Bundesanstalt filr Arbeit und Träger von Zusatzversorgungen.

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  11. Der vergleichbare Prozentsatz liegt fir erwerbstätige Männer bei 15,7% (Statistisches Bundesamt 1991a, S.110 und 1991b, S.16 sowie eigene Berechnungen).

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  12. Die Anzahl der Teilzeitarbeitsverhältnisse hat sich seit 1972 beinahe verdoppelt, die Anzahl der Vollzeit-stellen hat im gleichen Zeitraum dagegen nicht einmal um 20% zugenommen. Z. B. wurden zwischen 1980 und 1989 fast 210.000 Frauen mehr in den öffentlichen Dienst eingestellt, davon jedoch beinahe 90% (183.000) nur mit einer Teilzeitbeschäftigung (vgl. Tabelle 3).

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  13. Dieser Bereich umfaßt bei den Angestellten die Vergütungsgrüppen von BAT X (DM 2473 brutto) bis BAT Vc (DM 3160 brutto beim Bund und den Ländern, jeweils erste Altersstufe mit allgemeiner Zulage und Ortszuschlag ffir Ledige ohne Kinder seit 1.7.1994).

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  14. Regina Becker-Schmidt verweist darauf, daß die Zuweisung von Reproduktionsarbeiten an Frauen, mit der Frauendiskriminierung begründet wird, selbst erst einmal der Erklärung bedarf. „Sie ist ja bereits Folge einer bestimmten Form der Geschlechtertrennung, die Machtsphären und Aufgabenbereiche polarisierend verteilt, sowie weibliche und männliche Kompetenzen nach ungleichem Maß bemißt. Der sicherlich relevante Verweis auf Gebärfähigkeit — schon die Erweiterung auf Mütterlichkeit ist nicht mehr voraussetzungslos (Chodorow 1985 ) — erklärt weder, warum den Frauen in der Regel, neben Subsistenzarbeit, die Versorgung der (Klein-) Kinder aufgebürdet wurde. Noch warum dieser für die Allgemeinheit überlebenswichtige Aufgabenbereich als gesellschaftlich notwendige Arbeit keine angemessene öffentliche Anerkennung fand.“ (BECKER-SCHMIDT 1989, S. 214 ) Diese offene Frage feministischer Grundlagenforschung soll hier nur erwähnt werden, ohne daß in dieser Arbeit darauf Antwort gegeben werden kann. Denn es ist in der Tat geschichtlich nicht geklärt, wie gerade die Potenz von Frauen, ihre Gebärfähigkeit

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  15. Ursula Beer (1990b) sieht in der von Regina Becker-Schmidt verwandten Definition der „doppelten Vergesellschaftung“ von Frauen eine ökonomistische Verkürzung. Sie beziehe sich nur auf Arbeit, der Mensch sei aber mehr als ein Arbeitstier. Ursula Beer schlägt dagegen vor, von einer „doppelten Vergesellschaftung” des Arbeits- und Fortpflanzungsvennögens zu sprechen (BEER 1990b, S. 24). Ein Vorschlag, den es weiter zu denken lohnt, weil die zunächst rein biologische Fähigkeit des Gebärens durchaus in eine ganz spezielle Vergesellschaftung eingebettet ist, was deutlich an der Diskussion und der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung Ober den Paragraphen 218 zu sehen ist. Da sich die hier vorliegende

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  16. In dieser Arbeit wird nur auf die Veränderung der Frauenerwerbsarbeit eingegangen. Allerdings verändert sich darüber hinaus der gesamte Lebensalltag der Frauen, da die neuen Technologien mit ihrer Möglichkeit, soziale und personale Kommunikation zu formalisieren, verstärkt auch in den Privatbereich eindringen (BÖTTGER/MET FLER-MEIBOM 1990). Da Frauen Ihr die Familienarbeit zuständig sind, haben sie die Soziallasten zu kompensieren, die im Umgang mit dem Computer auf der Arbeit, aber auch in der Privatsphäre entstehen können, wie z.B. zunehmende Sprachlosigkeit und Abnahme kommunikativer Kompetenz, Ausgrenzung des Lebendigen, Widersprüchlichen, Ambivalenten und Anpassung an die maschinelle Logik, Verlust von Kreativität sowie Probleme im Umgang mit Emotionen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, daß Frauen noch mehr als Sexualobjekt benutzt werden. Computerpornographie ermöglicht, Frauen zumindest auf dem Bildschirm durch technische Manipulation generell verfügbar zu machen und auch persönlich bekannte Frauen für Pornographie zu benutzen (SC HÜTIE 1989 S.20 ff.).

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  17. Dies sind die beiden bisher einzigen umfassenden quantitativen Studien zum Thema Technikentwicklung und Frauenarbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden vom Bundesminister für Forschung und Technologie 1982 in Auftrag gegeben. Beide Untersuchungen verstehen sich als Vorstudien. Daneben gibt es eine Reihe branchenspezifischer Studien (vgl. für den Bürobereich im deutschsprachigen Raum BRO and US/HAUG 1987, FAHIVFR/PUCKO 1989, FRERICHSS u.a. 1989, MARIIUS-SPITZY u.a. 1987, MUSSMAN 1988, VOLSI/WAGNFR 1990, WAGNER 1986 ).

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  18. Ähnliche Hoffnungen hatten im übrigen schon die Kämpferinnen der proletarischen Frauenbewegung. Obwohl die Arbeiterinnen in der technischen Produktion mit die schlechtesten Arbeitsbedingungen hatten, hofften sie, daß die Kraftmaschinen die Kraftunterschiede zwischen Frauen und Männern bedeutunglos machen warden und somit die Möglichkeit bestünde, Männer und Frauen gleich zu bezahlen. Die Geschichte zeigt, daß dies nicht der Fall war und bis auf den heutigen Tag Leichtlohngruppen mit dem Kraftunterschied zwischen den Geschlechtem begründet werden.

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  19. Die differenztheoretischen Überlegungen zu „Frauen und Technik“ beziehen sich in der Regel auf zwei Konzepte der sozialwissenschaftlichen Frauenforschung: auf das Konzept vom weiblichen Arbeitsvermögen, das Ende der 70er Jahre von Ilona Ostner und Elisabeth Beck-Gernsheim formuliert wurde (vgl. Kritik in Kap. 2.2.1) und auf das von Maria Mies vorgestellte Konzept vom weiblichen und männlichen Gegenstandsbezug zur Natur (vgl. Kritik in Kap. 2.2.4).

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  20. vgl. zum Ausschluß von Frauen aus der Entwicklung der Informations-und Kommunikationstechnologien Hoffmann (1987) und Faulstich-Wieland/Horstkemper (1987)

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© 1995 Leske + Budrich, Opladen

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Winker, G. (1995). Computerisierung des Verwaltungshandelns und die Arbeitssituation von Frauen. In: Büro. Computer. Geschlechterhierarchie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93697-4_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93697-4_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-322-93698-1

  • Online ISBN: 978-3-322-93697-4

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